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Kennzeichnung Tankanhänger #9923 16.11.2009 16:05
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo Gefahrgutexperten.

Wie muss einen Tankanhänger (Ladegut Dieselkraftstoff UN1202)gekennzeichnet sein, wenn ich ihn am Straßenrand abstelle.
Ich bin mir nämlich nicht ganz sicher!!! Mein Kenntnisstand ist folgender.
Hinten die orangefarbene Tafel (1202/30)sowie hinten und an beiden Längsseiten die Placards.
Liege ich da richtig?

Gruß


Udo

Re: Kennzeichnung Tankanhänger [Re: Udo Freitag] #9924 16.11.2009 16:18
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GG1 Offline
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Hallo Udo,

meiner Meinung nach muß auch vorne am Anhänger eine orangefarbene Tafel (1202/30) angebracht werden wenn er ohne Zugmaschine abgestellt wird.

Grüße
GG1

Re: Kennzeichnung Tankanhänger [Re: GG1] #9925 16.11.2009 17:32
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Gandalf Offline
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Hallo Udo,
haben wir das nicht schon mal diskutiert? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> orangefarbene Kennzeichnung
Gruß Gandalf

Re: Kennzeichnung Tankanhänger [Re: Udo Freitag] #9926 16.11.2009 19:13
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Gerald Offline
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Hallo Udo,
unter 5.3.2.1.1 steht "Beförderungseinheiten, in denen gefährli­che Güter befördert werden, müssen mit zwei rechteckigen, senkrecht angebrach­ten orangefarbenen Tafeln nach Ab­satz 5.3.2.2.1 versehen sein. Sie sind vorn und hinten an der Beförderungseinheit senkrecht zu deren Längsachse anzubrin­gen. Sie müssen deutlich sichtbar bleiben." Nun ist aber nun mal ein Tankanhänger keine Beförderungseinheit, und damit keine Kennzeichnung. Die Frage ist, kann ich den Anhänger überhaupt abstellen, bei Diesel denke ich mal ja, bei anderen Stoffen ist Kapitel 3 - Gefahrguttabelle -; Spalte 19 Codierung (S1 und S14 bis S24) für Überwachungspflichten siehe auch Kapitel 8.5 zu beachten.
Bei Klasse 1 und Klasse 7 sieht das aber ein wenig Anders aus, da hier das Fahrzeug gekennzeichnet wird.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Kennzeichnung Tankanhänger [Re: Gerald] #9927 17.11.2009 20:52
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Wilhelm Kassing Offline
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Hallo zusammen,
um Mißverständnissen vorzubeugen:
auch Tankfahrzeuge wie z.B. Tankanhänger müssen natürlich mit Großzetteln versehen sein vgl. ADR 5.3.1.4 ( nicht nur Klasse 1 und Klasse 7).

Grüsse
Wilhelm Kassing

Re: Kennzeichnung Tankanhänger [Re: Wilhelm Kassing] #9928 18.11.2009 08:55
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Gandalf Offline
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Hallo Herr Kassing,
keine Frage, der Knackpunkt ist ja die orangefarbene Warntafel. Nur Beförderungseinheiten sind vorne und hinten mit dieser Tafel zu kennzeichnen. Der einzelne Anhänger ist ja keine und braucht das daher nicht. Ob nun die hintere Tafel deswegen einzuklappen ist, geht aus dem ADR nicht eindeutig hervor.
Gruß Gandalf

Re: Kennzeichnung Tankanhänger [Re: Gandalf] #9929 19.11.2009 16:35
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Gerald Offline
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Hallo,
an Hern Gandalf kann ich nur sagen, Kennzeichnung mit oranger Tafel nur bei Beförderungseinheiten, und damit kommt die Tafel am Tankanhänger hinten nun mal zu.
Das die Gefahrzettel (Hinweis von Herrn Kassing) zu beachten sind, das war mir schon klar, aber in erster Linie ging es um die orange Tafel. Ansonsten hat er natürlich mit seiner Aussage recht.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Kennzeichnung Tankanhänger [Re: Udo Freitag] #9930 19.11.2009 19:48
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Hoko1 Offline
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Eine Beförderungseinheit kann sowohl mit als auch aus ohne Anhänger bestehen.
Soll der Tankanhänger geparkt werden, so ist er hinten mit der O - Tafel zu kennzeichnen und den Großzetteln seitlich und hinten.
Der Motorwagen ist jetzt eine Beförderungseinheit und ist zusätzlich hinten mit der O-Tafel noch zu versehen.
Ich habe leider nicht die Quelle gefunden, aber so wird es lt. Aussage der Polizei auch gehandhabt.
Gruß
HoKo

Re: Kennzeichnung Tankanhänger [Re: Hoko1] #9931 20.11.2009 10:10
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Gandalf Offline
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Hallo Hoko1,
<img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Antwort auf
Soll der Tankanhänger geparkt werden, so ist er hinten mit der O - Tafel zu kennzeichnen
Nein, denn nur Beförderungseinheiten sind damit zu kennzeichnen und der Anhänger für sich allein ist keine.

Antwort auf
Der Motorwagen ist jetzt eine Beförderungseinheit und ist zusätzlich hinten mit der O-Tafel noch zu versehen.

<img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Der befördert doch überhaupt kein Gefahrgut, ist deswegen keine Beförderungseinheit nach ADR und braucht auch keine O-Tafeln !!!

Antwort auf
aber so wird es lt. Aussage der Polizei auch gehandhabt

Welche Polizei ist das bzw. wo? Um die Stadt oder Landkreis sollte besser jeder der Gefahrgut befördert einen großen Bogen machen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Gruß Gandalf

Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 20.11.2009 10:14.
Re: Kennzeichnung Tankanhänger [Re: Gandalf] #9932 20.11.2009 13:02
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo Gandalf.

Wie sieht es denn mit dem zeitweiligen Aufenthalt aus? Gehört doch auch zum Begriff der Beförderung?

Gruß


Udo

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