Schönen guten Tag zusammen,

unsere Firma wird demnächst mit großer Wahrscheinlichkeit ein Umschlagslager errichten. Nun hatten wir die Diskussion ob wir nicht auch ein Umverpacken für unsere Kunden anbieten möchten, wenn z.B. der Karton beschädigt ist. Nun stellt sich aber die Frage, ob man hierfür noch eine Genehmigung/Zulassung o.ä. benötigt, oder ob z.B. eine PK2 bzw. PK6 ausreichend ist?

Ich denke dabei an ADR AK Klasse 1 + Befähigungsschein. Der Gefahrgutschein ist die eine Sache, aber evtl. gibt es noch sonstige rechtliche Anforderungen?

Vielen Dank im Voraus.
André Knoblauch


ADR Gefahrgutschulungen:
www.twsschulung.de