Das ist schon alles richtig so.
Im Durchführungsbeschluss steht die Ausnahme 20 unter
RO–bi–DE-3 (RO = Road)
RA-bi-DE-2 (RA = Rail) und
IW–bi–DE-1 (IW = Binnenwasserstraßen)
weil die GGAV Ausnahme 20 für B, E und S gilt, also Binnenschiff, Eisenbahn, Straße.