hat jemand von euch auch schon Ablehnungen erhalten, weil er sich bei Sendungen in die Türkei brav an 7.1.3.3 und 8.1.1.1 gehalten und die Länderbezeichnung auf Versandstück und DGD in Englisch, also "TURKEY" angegeben hat?
Der türkische Abfertigungsdienstleister in Frankfurt lehnt mit einem Verweis auf das Dokument im Anhang ab. Nun fragt sich der gemeine Trainer und Gb: Dürfen die das? Liegt es nur am Patriotismus der beim Dienstleister beschäftigten Personen? Wird die Sendung in der Türkei wirklich am Weitertransport gehindert? Kann der Erdogan mit seinem Klopapier-Wisch die ICAO T.I. und IATA DGR außer Kraft setzen? Fragen über Fragen...
Da ist ja erstmal die Rede von "proofs of origin and the movement certificates as well as commercial documents for customs purposes"
Die DGD und Beschriftung auf Versandstücken ist jetzt nicht direkt etwas für Zollzwecke, daher würde ich erstmal die Relevanz dieses Dokuments für Gefahrgut in Frage stellen.
Und es steht sogar unterstrichen drin: Please note that Turkish Authorities have assured that Turkish customs offices will continue to accept proofs of origin and movement certificates bearing the old name considering that time is needed to adapt to this change.
Nun weißt du ja selbst: soll diese Sendung zeitnah fliegen, muss man es denen erstmal recht machen (ggf. zweisprachig Turkey und Türkiye?). Danach könntest du bei diesem Herrn Lenoci anfragen und deine Schwierigkeiten schildern.
Der Kunde steht bereits in intensiven Austausch mit dem Frachtannahmeprüfer. Dummerweise hat man im aktuellen IATA-Buch auch die Anschrift der türkischen Behörde entsprechend auf TÜRKIYE geändert und das gibt dem Checker neues Futter. Aber die Herleitung über die TRG-01, die er ins Feld führt, darf einfach nicht gelingen. Dort steht zwar eine Behördenanschrift. Aber nirgends steht, dass man auf Versandstück und DGD das TÜRKIYE verwenden muss. Das ist Blödsinn.
Was als Unterstützung vom LBA kommt, brauche ich ja nicht zu sagen...
Die Argumentation gegen die Ablehnung wird nicht einfach -
2.8.1.3 State List Türkiye - TRG
Solange der Checker sich darauf beruft, kann er die Ablehnung begründen ... und nein, das ist nicht sicherheitsrelevant, oder sinnvoll, aber eben genau wie es im IATA DGR Edition 64 steht.
Die Argumentation gegen die Ablehnung wird nicht einfach -
2.8.1.3 State List Türkiye - TRG
Solange der Checker sich darauf beruft, kann er die Ablehnung begründen ... und nein, das ist nicht sicherheitsrelevant, oder sinnvoll, aber eben genau wie es im IATA DGR Edition 64 steht.
Die Abweichungsliste sehe ich als das kleinere Übel an. Aber der Anhang D der englischen Ausgabe ist der Knackpunkt. Also lernen wir: Der Truthahn wird abgeschafft und das Land heisst nun im Englischen "Republic of Türkiye", wobei wir natürlich, weil es so im Buch steht, nur "Türkiye" schreiben.
Herr Erdogan hat seine Checker wahrsacheinlich gleich persönlich informiert...