Hallo,
gibt es eine Entsprechung der Sondervorschrift SV375 oder IMDG 2.10.2.7 (Auch IATA/DGR A197) für UN 3077 / UN 3082 in China? Oder eine ähnliche Regelung?
Begrenzte Menge sollte prinzipiell auch möglich sein?
Genauer geht es um den Transport Hongkong nach China.
Im Voraus Vielen Dank!
Machen wir es kurz: Ich hatte seinerzeit für die Bahn recherchiert und bin aber irgendwo mittendrin abgestorben. Dort war die Maßgabe: kein Gefahrgut, auch nicht nach SV 375, keine Laptops, nichts.
In diesem Zusammenhang stolperte ich über verschiedene Quellen, dass der Chinese eine Freistellung nach SV 375
NICHT kennt. Ich weiß nicht, ob sich in den letzten beiden Jahren daran etwas geändert hat. Aber wenn du weisst, dass die Ware dann in China weiter transportortiert werden muss, würde ich SV 375, 2.10.2.7 IMDG-Code bzw. A197 IATA-DGR
NICHT anwenden und das ab dem ersten Liter als UN 3082 deklarieren.