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Länderabweichung Kuwait #37477 25.09.2024 17:13
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Fuxsism Offline OP
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Hallo Zusammen,

ich hätte ein kurze Frage zu den Abweichungen von Kuwait.
Hier heißt es in der KWG-05:
Die Notfalltelefonnummer und der Name müssen in jede Versendererklärung (“Shipper's Declaration”) für alle Sendungen nach/aus Kuwait eingetragen sein.
Rufen Sie das Flughafen Management Kontrollzentrum (Airport Management Control Centre (MCC)) an und melden Sie den Vorfall:
Tel: Fax: +965 2431 3397 / 2472 7339 Ext. 1537 oder 1539
SITA: KWIDDY

Wie ist das nun zu verstehen?
Soll die hier angegebene Nummer in der Shoppers verwendet werden oder reicht eine gewöhnliche Nummer aus, und hier muss nur der Name der ausstellenden Person oder Firma mit eingetragen sein?
LG

Re: Länderabweichung Kuwait [Re: Fuxsism] #37478 25.09.2024 17:29
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M.A.T. Online
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Hallo,
üblicherweise meint diese Phrase, daß die Notfallnummer und der darunter erreichbare sendungskundige Mensch anzugeben sind. Das könnte, muß aber nicht, der Aussteller der Shipper's sein. Oft wird ja eine xterne Firma damit beauftragt, die dazu über die Sendungsinformationen verfügt.
Die von Ihnen zitierte TN kann kaum die Notfallnummer sein, sondern ist ja, wie da steht, die Nummer der Stelle, an die man sich wendet um einen Zwischenfall etc. zu melden.
M.A.T.

Re: Länderabweichung Kuwait [Re: M.A.T.] #37479 26.09.2024 08:31
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Claudi Offline
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Das mit dem "Rufen Sie den Flughafen an" ist ein neuer Absatz, d.h. man gibt ganz normal eine vom Shipper zu organisierende 24h-Notfallnummer an und wenn es einen Notfall gibt, soll man/ die Person an der Notfallnummer wohl auch beim Flughafen anrufen, weil die wissen wollen, dass es da ein Problem gibt.

Re: Länderabweichung Kuwait [Re: Claudi] #37480 26.09.2024 08:58
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Fuxsism Offline OP
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Guten Morgen ihr zwei,

Ich war mir einfach nicht sicher ob die bei der Sonderbestimmung wirklich vielleicht genau diese Nummer in der Shippers eingetragen haben wollen, aber dann scheint es ja mit einer "gewöhnlichen" Nummer zu reichen.
Vielen Dank für die schnelle Hilfe...

LG


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