UMVERPACKUNG (OVERPACK) Eine Umschließung, verwendet von einem einzelnen Versender, um ein Versandstück oder mehrere Versandstücke aufzunehmen und um damit zur Erleichterung von Abfertigung und Lagerung eine Umschlagseinheit zu bilden. In der Umverpackung enthaltene Gefahrgutversandstücke müssen richtig verpackt, markiert, gekennzeichnet sein und sich in ordnungsgemäßem, wie in diesen Vorschriften verlangten, Zustand befinden. Zu Kühlungszwecken kann eine Umverpackung Kohlendioxid, fest (Trockeneis) enthalten, vorausgesetzt, dass die Umverpackung die Anforderungen von Verpackungsanweisung 954 erfüllt. (Eine Ladeeinheit ist in diesem Begriff nicht eingeschlossen.)
Anmerkung:
Eine Umwicklung mit Schrumpffolie oder eine Sicherung mit Kunststoffbändern kann als Umverpackung betrachtet werden.
Aus Anlage A IMDG-Code 66. Ausgabe 2025