Beförderung Troxlersonde
#37888
12.12.2024 09:10
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pelzben
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Transport von Gefahrstoffen. Bei uns wird eine Troxlersonde in ihrer zugelassenen Box im Fahrzeug transportiert. Nun stellt sich die Frage, ob es erlaubt ist, im selben Fahrzeug auch noch andere Gefahrstoffe zu transportieren.
Konkret geht es darum, dass unsere Kollegen ein Fahrzeug mit einem kleinen Verbrennermotor gebaut haben und aktuell an einem weiteren Fahrzeug mit einem Akku (24V-Basis) arbeiten. Leider finde ich im ADR keine klare Regelung dazu, ob es erlaubt ist, beide Varianten (Verbrennermotor oder Akku) zusammen im selben Fahrzeug zu transportieren, ohne dass es zu Problemen kommen könnte.
Falls jemand von euch eine Antwort oder eine Quelle im ADR kennt, wo ich diese Information finde, wäre ich sehr dankbar und danke euch bereits jetzt für eure Hilfe!
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Re: Beförderung Troxlersonde
[Re: pelzben]
#37890
12.12.2024 09:46
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M.A.T.
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Hallo, pelzben, falls ich Ihren Post richtig verstehe wollen Sie die Sonde zusammen mit den beiden Kleinfahrzeugen in einem größeren Fz. transportieren? Prinzipiell ist für Kl. 7 nach Teil 7 ADR kein Zusammenladeverbot außer mit Kl.1 vorgesehen. Abschließend kann die Frage nur mit Kenntnis der zugeordneten UN-Nummern und nach Prüfung möglicher Erleichterungen beantwortet werden. Kleiner Hinweis: "Gefahrstoff = Gefahrgut" ist keine zutreffende Gleichung. Es gibt die große Schnittmenge, aber auch einseitige Teilmengen; die Schnittmenge ist nicht die Vereinigungsmenge. Gruß M.A.T.
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Re: Beförderung Troxlersonde
[Re: M.A.T.]
#37892
12.12.2024 10:24
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pelzben
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also die Trexlersonde hat die UN 3332 RADIOAKTIVE STOFFE, TYP A-VERSANDSTÜCK, IN BESONDERER FORM, 7, (E)
und es soll zusätzlich einen Untersatz geben, der durch einen Elektromotor besitzt, der mit Akkus ausgestattet ist, den Mitarbeiter unterstützen, mit der Sonde eine größere Strecke zu bearbeiten, so das der Mitarbeiter die Sonde nicht immer tragen muss, und um das umsetzen zu können, ist die frage, ob er in seinen Transporter im selben Laderaum die Akkus mit transportieren darf oder nicht, da die Trexlersonde während des Transportes in einer gesicherten Box ist.
hoffe man versteht mich =) bin noch sehr neu im dem Thema
Zuletzt bearbeitet von pelzben; 12.12.2024 11:44.
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Re: Beförderung Troxlersonde
[Re: pelzben]
#37893
12.12.2024 10:30
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M.A.T.
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....und wie M.A.T sagte ist es eigentlich nicht möglich nach der KL7 dies zu tun, aber ggf. gibt es ja da doch eine Möglichkeit. bzw. könnte der Mitarbeiter die 2 Akkus bei sich im Fahrerbereich mitführen? Hallo, das habe ich weder gesagt noch gemeint. Darum nochmal: Außer mit Kl.1 existieren für Kl. 7 keine Zusammenladeverbote. M.A.T.
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Re: Beförderung Troxlersonde
[Re: M.A.T.]
#37894
12.12.2024 13:28
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pelzben
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So, ich habe mich weiterhin Schlau gemacht,
in der Regel, sollte es kein Problem darstellen, von der Menge an Akkus, es handelt sich um einen maximal 2 Lithium Akkus, die zusätzlich in einer Feuerfesten Transport Box befinden, nur meine frage, wie wird bzw wie muss ich das dokumentieren?
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Re: Beförderung Troxlersonde
[Re: pelzben]
#37895
12.12.2024 13:38
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M.A.T.
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Hallo, möglicherweise wäre ein entsprechender Lehrgang/Unterweisung, zumindest nach 1.3, hier jetzt sinnvoll. Danach könnten Fragen nach Dokumentation, Umschließung etc. systematisch aus der Vorschrift beantwortet werden. Alternativ kann man, sollten solche Beförderungen sehr selten sein, auch externe Fachleute mit Arbeitsanweisungen beauftragen, die dann für ein Biennium gelten. Bei häufigeren Beförderungen oder verschiedenen Gefahrgütern ist die Schulung und Bestellung eines Gb anzuraten wenn nicht vorgeschrieben. M.A.T.
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Re: Beförderung Troxlersonde
[Re: M.A.T.]
#37896
12.12.2024 21:19
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Claudi
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Die Akkus können unter 1.1.3.1c) Handwerkerfreistellung laufen, ebenso andere ggf. benötigten und mitgeführten Gefahrgüter. D.h. keine ausdrücklich gefahrgutrechlich formell korrekte Verpackung und Dokumentation (= kein Beförderungspapier nötig) - aber: Arbeitsschutz, d.h. Fachkraft für Arbeitssicherheit, Vorgesetzte und ggf. weitere Fachleute ins Boot und Gefährdungsbeurteilung mit ggf. Ableitung von Maßnahmen.
Ausnahme: die Troxlersonde - die Handwerkerfreistellung gilt nicht für Klasse 7. Also zu dem Arbeitsschutzthema, was *immer* beim Arbeiten gilt, kommt noch ziemlich viel Gefahrgutrecht dazu.
Der Kollege, der die befördert, muss ja sowieso schon einen ADR-Schein (Basiskurs) + Aufbaukurs Klasse 7 haben, dazu Fahrzeugkennzeichnung, Ausrüstung und Beförderungspapier. Das müsste es alles schon geben - die nun zusätzlich mitzuführenden Sachen ändern daran nichts bzw. sind, wie anfangs gesagt, nach 1.1.3.1 c) ADR freistellbar.
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