Hallo Rudolf Baumgartner,
die Erfordernis und die prinzipielle Ausgestaltung hat sich in Ausgabe 66 gegenüber Ausgabe 64 der IATA-DGR in 5.0.2.9 nicht wesentlich geändert. Die Verpackung (auch Innenverpackung) muss entweder einem Innendruck standhalten, der zu dieser Druckdifferenz von 95 kPa (bzw. bei einigen Gefahrgütern auch 75 kPa) führt oder man leitet den Druck aus dem Dampfdruck der Flüssigkeit ab, je nach dem, welcher Wert höher ist.
Nun bin ich physikalisch nicht so bewandert um klar zu sagen, ob man mit einer Prüfung, die zu einer Druckdifferenz von 95 kPa führt, immer safe ist.
Rein praktisch stelle ich mir diese Prüfung wie die hydraulische Innendruckprüfung für bauartgeprüfte Einzelverpackungen für Flüssigkeiten in 6.3.5 IATA-DGR vor.
Die Werte für die Druckdifferenz sind Minimumwerte. Wenn da mehr raus kommt, z.B. 100 kPa, dann ist doch alles prima.
Sofern es sich um Innenverpackungen Kunststofflaschen handelt, könnte man auch gleich welche mit UN-Eigenzulassung verwenden. Die sind dann auf 200 oder 250 kPa geprüft.