Bzgl. Prüfpflicht durch den Verlader.
Ich habe mir abgespeichert, dass nur Thüringen hier eine OwiG an den Verlader und Fahrer aussprechen würde. Die anderen Bundesländer nur gegen den Fahrer.
Stimmt das noch??
Der Fahrzeugführer hat für mich am wenigsten mit der Prüfung der Feuerlöscher zu tun. Er muss sie mitführen und auf Verlangen zur Prüfung aushändigen. Aber die Prüfung ist Sache des Beförderers. Dieser ist für die Ausrüstung mit Feuerlöschern (und die Prüfungen) seiner eigenen Fahrzeuge und seiner Mietfahrzeuge verantwortlich.
Der Zweite in der Verlosung ist nach meiner Meinung der Verlader, dem eventuell bei einer Sichtptüfung auffallen muss, dass der Feuerlöscher abgelaufen ist. Ermittelt werden müssten hierzu nach meiner Meinung in allen Bundesländern. Warum sollte nur Thüringen gegen eventuelle Pflichtverstöße des Verladers ermitteln? Aus Bremen gab es mal ein Gerichtsurteil des Amtsgerichts. Hier wurde der Verlader freigesprochen. Ihm wurde aber seitens des Richters geraten, zukünftig die Feuerlöscher genauestens zu überprüfen, um nicht nochmal in den Verdacht einer Ordnungswidrigkeit zu geraten.
Nun ist die Frage, bei welcher Konstellation es für deutsche Beförderer und Verlader überhaupt eng werden könnte. Doch nur, wenn ein Fahrzeug mit "2jährigen Feuerlöschern" in ein Land mit "1jährigen Feuerlöschern" einfährt, dort kontrolliert wird und auf die einjährige Prüffrist abgezielt wird. Dann müsste im besagten Land gegen Beförderer bzw. Verlader ermittelt werden. Beim Beförderer kann ich es mir gut vorstellen, dass man gleich vor Ort und Stelle eine Sicherheitsleistung einkassiert. Dass man länderübergreifend gegen den Verlader ermitteln, ist zwar auch bei unseren Kunden schon vorgekommen, das aber höchst selten. Ausgang ist dann natürlich offen, wenn es vor ein ausländisches Gericht ginge...