Hallo zusammen,
Ein Kunde von uns hat ein Gerät zum Versand, dass in die UN3548 einklassifiziert wurde.
Das Gerät beinhaltet <= 5 L eines ÖL , das in die UN3082 eingestuft ist.
Nun geht es darum, ob das Gerät eine Freistellung auf Grund der Menge des Öl erfahren kann oder hier überhaupt eine Klassifizierung in die UN3548 erfolgen muss.
Hier gibt es verschiedene Ansichten:
Ansicht des Kunden:
Das Gerät muss nicht in die UN3548 klassifiziert werden, da Öl < 5 L enthalten ???
Aus meiner Sicht nicht korrekt:
Gemäß Abschnitt 2.1.5 Klassifizierung von Gegenständen, kann ich keinen Hinweis finden, der hier Erleichterungen formuliert.
Auch wenn das Öl bis 5L für ADR und IMDG mit der SV 375 eine Freistellung erfahren kann, so kann ich das doch nicht mit dem Gerät gleichsetzen.
Begründung: Freistellung ja, wenn ich das ÖL als Einzel oder zusammengesetzter Verpackung rausschicke.
Nein, wenn diese Menge Öl sich in einem Gerät befindet. Auch wenn das nur 1l ist.... gelten doch die Anforderungen an die UN3548 bzw. UN3363 - wenn ich die im konkreten Fall nutzen möchte.
Es befinden sich keine anderen Gefahrgüter in dem Gerät. Sehe ich das richtig ?
In diesem Zusammenhang habe noch ein weiteres Thema im Bereich IATA - Verpackungsanweisung 975.
Diese gilt bei Mengen > 5l umweltgefährdender Stoffe. Was ist, wenn in dem Gerät <= 5 L enthalten sind ? Ist dann das Gerät von den Vorgaben der IATA befreit ?
Könnt ihr mich hier bitte unterstützen.
Danke.
VG
Uwe73