Hallo zusammen,
ich stehe aktuell vor einer Frage bezüglich der Klassifizierung beim Transport von veterinärmedizinischen Proben, die zur Fixierung in Ethanol eingelegt sind.
Nach 2.2.62.1.5.8 gehe ich davon aus, dass die Proben als "freigestellte veterinärmedizinische Proben" eingestuft werden können, sofern die Voraussetzungen an die Verpackung erfüllt sind..
Meine eigentliche Frage betrifft das Ethanol. Wird die Freistellung nach 2.2.62.1.5.8 durch den Zusatz von Ethanol gemäß 2.2.62.1.5.1 ADR außer Kraft gesetzt, sodass der Transport wegen der entzündbaren Flüssigkeit dennoch unter das ADR fällt? Wie sind eure Erfahrungen und wie handhabt ihr so einen Versand.
Viele Grüße
fastsicher