Hallo,
in der A70 (a) 4. steht, (...) dass wenn "das gesamte Kraftstoffsystem des Motors keine freie Flüssigkeit, die diesen Vorschriften unterliegt, enthält. (...)". Dann wären die versendeten Motoren freigestellt.
Was ist unter der Flüssigkeit die diesen Vorschriften unterliegt zu verstehen. Geht es da um Mengen? Die Motoren die versendet werden, werden gespült, aber es könnte immer noch eine Restmenge Kraftstoff enthalten sein.
VG