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A70 #41151 03.08.2026 10:44
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Dom Offline OP
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Hallo,

in der A70 (a) 4. steht, (...) dass wenn "das gesamte Kraftstoffsystem des Motors keine freie Flüssigkeit, die diesen Vorschriften unterliegt, enthält. (...)". Dann wären die versendeten Motoren freigestellt.
Was ist unter der Flüssigkeit die diesen Vorschriften unterliegt zu verstehen. Geht es da um Mengen? Die Motoren die versendet werden, werden gespült, aber es könnte immer noch eine Restmenge Kraftstoff enthalten sein.

VG

Re: A70 [Re: Dom] #41153 03.08.2026 11:59
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M.A.T. Offline
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Hallo,
wenn auch nur noch Restmengen drin sind ist diese Freistellung nicht möglich. Praktisch sind hier fabrikneue oder generalüberholte Motoren gemeint. Ist auch klar: selbst kleine Mengen dunsten aus und die UEG ist schnell erreicht.
Siehe auch RSEB 1-7, wonach selbst Anhaftungen zu den Restmengen gehören - soweit das Verständnis des Gesetzgebers.
Gruß
M.A.T.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 03.08.2026 12:05.

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