Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 1 von 2 1 2
UN3257 im Tankcontainer #36642 15.04.2024 14:57
Registriert: Feb 2018
Beiträge: 8
C
Ch.Maier Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
C
Registriert: Feb 2018
Beiträge: 8
Guten Tag zusammen

Die UN Nummer 3257 erwärmter flüssiger Stoff n.a.g. im Tankcontainer befördert, wirft einige Fragen auf: Dieser Stoff ist ein Gefahrgut, weil er flüssig bei 100°C oder mehr , transportiert wird.

Wenn der Container aber leer ungereinigt transportiert wird, istkeine Flüssigkeit mehr enthalten, die diese Temperatur aufweist, daher ist es kein Gefahrguttransport mehr. Richitg?
Nun meiner Fragen:
1) Dann muss ich ein neues Beförderungspapier ersteellen, richtig?
2) Die Gefahrzettel und der Chermisch technische Name müssen entfernt werden, richtig?

Damit wird der Arbeitsaufwand leicht grösser, aber die Transportkosten werden günstiger, wenn dem so ist

Was meint Ihr dazu?

Danke und Gruss aus der Schweiz

Ch. Maier

Re: UN3257 im Tankcontainer [Re: Ch.Maier] #36643 15.04.2024 15:10
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,295
M.A.T. Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,295
Hallo,
m.E. wäre nach dt. Recht der Stoff ungeheizt und ohne andere Gefahren auf der Basis des § 2(1) GGBefG kein Gefahrgut mehr. Ich weiß nicht, ob das schweizerische Recht (SDR) eine ähnliche Bestimmung enthält. Allerdings würde ich die ADR-Legaldefinition in 1.2 auch in diesem Sinne auslegen, da ja der nicht erwärmte Stoff die Bedingungen, die eine Gefahr darstellen, nicht mehr erfüllt.
Falls kein Gefahrgut, ist auch kein Gefahrgut-Beförderungspapier vonnöten. Und ja, alle Hinweise auf eine Gefahr, die nicht mehr vorhanden ist, müssen verschwinden, weil sonst falsche Schlüsse gezogen werden können falls das Gut freiwird oder während der Beförderung.
Das wäre meine Einschätzung.
Gruß
M.A.T.

Re: UN3257 im Tankcontainer [Re: Ch.Maier] #36644 15.04.2024 16:32
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,832
Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,832
Hallo Ch. Maier,
Antwort auf
Wenn der Container aber leer ungereinigt transportiert wird, istkeine Flüssigkeit mehr enthalten, die diese Temperatur aufweist, daher ist es kein Gefahrguttransport mehr. Richitg?


Sieh mal im ADR unter Absatz 5.3.2.1.7 nach, da steht "Die Vorschriften der Absätze 5.3.2.1.1 bis 5.3.2.1.5 gelten auch für ungereinigte, nicht entgaste oder nicht entgiftete leere ......", da steht nicht, dass es Stoffabhängig ist. Und somit hätte ich Zweifel, bei dem Beitrag von M.A.T, denn die Betonung steht auf, ungereinigte, nicht entgaste oder nicht entgiftete!!

Macht eigentlich auch Sinn, denn wenn keine Kennzeichnung und keine Papiere, da könnte jemand auf die Idee kommen, einen anderen Stoff in den Container zu füllen!! Was bestimmt nicht gut ist.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: UN3257 im Tankcontainer [Re: Gerald] #36645 15.04.2024 17:02
Registriert: Feb 2018
Beiträge: 8
C
Ch.Maier Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
C
Registriert: Feb 2018
Beiträge: 8
Vielen Dank für Eure Einschätzungen. Ich muss da wohl nochmals über die Bücher...

Gruss

Ch. Maier

Re: UN3257 im Tankcontainer [Re: Gerald] #36646 15.04.2024 17:45
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,295
M.A.T. Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,295
Hallo, Gerald,
angenommen, man geht vor wie Sie vorschlagen: welcher Stoff soll dann im Beförderungspapier stehen? Der originäre, erhitzte, kann es nicht sein, denn die Restladung ist nicht mehr erhitzt und stellt damit keine Verbrennungsgefahr dar. Paßt man die Stoffbenennung an stimmt sie nicht mehr mit der originären UNNR und keiner anderen UNNR überein. Ergibt für mich einen logischen Widerspruch, oder?
Schöner Gruß
M.A.T.

Re: UN3257 im Tankcontainer [Re: M.A.T.] #36647 15.04.2024 18:52
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,832
Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,832
Hallo M.A.T.,
das mit der Logik ist im ADR so eine Sache, es gibt nun mal Dinge, wo man mit Logik leider im Bezug ADR nicht weiter kommt.

Im ADR der Absatz 5.3.2.1.7 ist nun mal da, und den kann man im Bezug der Eigenschaften des Stoffes UN 3257 nicht aus Kraft setzen. Mir ist im ADR keine Quelle bekannt, welche auf Grund der Eigenschaft des Stoffes den Absatz 5.3.2.1.7 außer Kraft setzt!

Und gerade beim Container besteht die Gefahr, wenn die Absätze 5.3.2.1.1 bis 5.3.2.1.5 bei einem ungereinigte, nicht entgaste oder nicht entgiftete leere Container nicht beachtet werden. Das Jemand in diesen Container aus dem Nichterkennen, welcher Stoff sich in dem Container befunden hat, einen Stoff einfüllt, welcher mit den Resten, in dem Fall UN 3257, reagiert bzw. zur Verunreinigung des neuen Stoffes führt. Die dafür gesorgt haben, dass der Absatz 5.3.2.1.7 ins ADR aufgenommen wurde, werden sich schon dabei was gedacht haben!!!

Für das ausfüllen des Beförderungspapier könnte man den Absatz 5.4.1.1.6.2.3 bzw. 5.4.1.1.6.3 b) nutzen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: UN3257 im Tankcontainer [Re: Gerald] #36648 15.04.2024 19:30
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,295
M.A.T. Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,295
Hallo, Gerald,
danke für die Argumentation. Und daß ADR und Logik nicht immer eine glückliche Verbindung sind - klar!
Ich kann Ihre Argumente nachvollziehen, allerdings setzen sie voraus, daß es überhaupt Gefahrgut ist gemäß der Legaldefinition im GGBefG (für D; CH mag anders sein). Wenn es aber gar kein GG mehr ist greift für mich das komplette ADR nicht.
Das mit dem Falschbefüllen sehe ich durchaus, doch dafür haben wir die speziellen Befüllerpflichten. Daß im BP die Angaben so modifiziert werden, daß so ein Fehler verhindert wird, sehe ich auch als sinnvoll an. Aber dann ist es eben kein GG-Papier mehr.
Ich kann mir gut vorstellen, daß der Ursprung von "leer, ungereinigt, nicht entgast" vor dem Auftreten der "Heißen" Ladungen liegt, und der Gesetzgeber vielleicht nicht daran gedacht hat, die alte Logik um den neuen Sachverhalt zu ergänzen. Praktisch so wie mit den "gefährlichen" Resten des § 26(1)1. Es wird dort indirekt zwischen gefährlich und nicht gefährlich unterschieden, und darum denke ich, diese Logik kann auch auf die gesamte Ladung angewendet werden.

Nun gut, wir haben hier zwei Sichtweisen. Mal schauen, was der schweizer Kollege vielleicht von seinen Behörden erfährt. Würde mich interessieren.

Schöner Gruß
M.A.T.

Re: UN3257 im Tankcontainer [Re: M.A.T.] #36650 16.04.2024 07:23
Registriert: Jun 2007
Beiträge: 299
W
Wolfgang Offline
Urgestein
Offline
Urgestein
W
Registriert: Jun 2007
Beiträge: 299
Hallo Gefahrgutgemeinde,

die Sache ist m. E. doch ganz einfach. Da es sich beim Beförderungsvorgang - wie schon erwähnt - nicht um den Transport gefährlicher Güter handelt, greift zumindest für Deutschland (siehe § 1 GGBefG) das Gefahrguttransportrecht (also auch nicht das ADR) nicht. Der vorangegangene Transportvorgang mit Gefahrgut ist abgeschlossen. Die - meiner Ansicht nach - Regelungslücke könnte der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber ja schließen, wenn es für erforderlich gehalten würde. Eventuell gibt es ja in der Schweiz auch ein Gesetz ähnlich wie das GGBefG in D.

Gruß Wolfgang

Zuletzt bearbeitet von Wolfgang; 16.04.2024 07:25.
Re: UN3257 im Tankcontainer [Re: Ch.Maier] #36653 16.04.2024 12:35
Registriert: Feb 2003
Beiträge: 103
Steffan Offline
Profi
Offline
Profi
Registriert: Feb 2003
Beiträge: 103
Moin,

schau mal in der Tabelle unter Spalte 13 die TU 35 an.

Gruß


Die meisten Probleme lösen sich von alleine. Man darf sie nur nicht dabei stören!
Re: UN3257 im Tankcontainer [Re: Steffan] #36654 16.04.2024 13:06
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,295
M.A.T. Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,295
Hallo, Steffan,
danke für den Hinweis, hat der Gesetzgeber doch aufgepaßt. Und im schweizerischen ADR steht es auch. Damit hat Ch.Maier ja die eindeutige Antwort.
Gruß
M.A.T.

Seite 1 von 2 1 2

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert

Tunnelbeschränkungscode

von M.A.T. - 17.05.2024 10:13
Neue Veröffentlichungen LAGA
von Gerald - 16.05.2024 13:04
Defintion Verantwortlichkeiten
von Uwe73 - 14.05.2024 12:25
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3