Marine Pollutant-Stoff doppelt in PSN - Problem?
#10082
09.12.2009 16:42
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Ernest
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Unsere Software druckt in der Shippers den PSN wie folgt. Ein Bsp.: UN1993, Entflammbarer flüssiger Stoff(entflammbare Komponente, Znkchlorid), Marine Pollutant (Zinkchlorid). Könnte die zweifache Angabe der umweltgefährdenden Komponente Zinkchlorid irgendjemanden stören? Wie sieht das bei UN1866 ohne SV 274 aus. Ist der PSN UN1866, Harzlösung, Marine Polutant (Zinkchlorid) Regelkonform oder muss es heißen UN1866, Harzlösung (Zinkchlorid), Marine Pollutant?
Weiß jemand etwas?
Grüsse vd Merwe
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Re: Marine Pollutant-Stoff doppelt in PSN - Problem?
[Re: Ernest]
#10083
10.12.2009 17:32
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exag
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Moin,
eigentlich gibt es keinen Grund sich daran zu stoßen dass der "Gefahrauslöser" auch der Auslöser für MP ist. Die Angabe soll nach 3.1.2.9.2 IMDG Code wie folgt sein: UN ..., PSN (Gefahrauslöser I [nach SP274], Gefahrauslöser II [ für MP], Klasse ..., Verpackungsgruppe ..., Flammpunkt, "MARINE POLLUTANT". Das sieht natürlich komisch aus wenn 2 x der gleiche Stoff angegeben wird, aber wenn es so ist dann kann man das auch so tun. Und bei UN 1866 etc ist die Reihenfolge ebenso, nur das dann eben der "Gefahrauslöser I " wegfällt. Viele Grüße Volker Utzenrath
Jeder spinnt auf seine Weise - der eine laut der andere leise (Joachim Ringelnatz 1883 - 1934)
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Re: Marine Pollutant-Stoff doppelt in PSN - Problem?
[Re: Ernest]
#10084
14.01.2010 17:16
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DJSMP
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Die Beispiele in 3.1.2.9.2 IMDG-Code sollten deine Frage beantworten. Den MP-Stoff würde ich nicht nach dem Ausdruck "Marine Pollutant" aufführen. Auch manche Reedereien sind penibel. Für mich ist diese Variante die richtige:
UN1866, Harzlösung (enthält Zinkchlorid), 3, [VG], (XX °C c.c.), MEERESSCHADSTOFF UN1866, Resin solution (contains zinc chloride), 3, [PG], (XX °C c.c.), MARINE POLLUTANT
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