Fahrzeug nicht geeignet!?
#10127
12.12.2009 14:58
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Udo Freitag
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Hallo Forummitglieder,
als Verlader von Gefahrgütern habe ich vor der Beladung gem. 7.5.1.1 u. 7.5.1.2 ADR u.a. auch zu Prüfen ob das Fahrzeug den Rechtsvorschriften genügt.
Der Beförderer stellt zum Transport von Gefahrgut (Oktaeder UN 2211)einen Planenauflieger bereit. Während der Beladung stellt man fest, dass man die Güter nicht richtig sichern kann. Der Sattelzug wird aber trotz mangelhafter Ladungssicherung auf die Reise geschickt. Wird der Sattelezug unterwegs durch dir Polizei kontrolliert, dann bin ich als Verlader aufgrund der Ladungssicherung voll mit im Boot. Abgesehen von der mangelhaften Ladungssicherung war das Fahrzeug augenscheinlich ungeeignet für den Transport der Ladung (hätte mein einen zertifizierten Auflieger verwendet wäre alles gut gewesen). Nun meine Frage. Fällt die Ungeeignetheit des Fahrzeuges auch unter 7.5.1.1 u. 7.5.1.2 ADR?
Gruß
Udo
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Re: Fahrzeug nicht geeignet!?
[Re: Udo Freitag]
#10128
13.12.2009 17:54
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Gerald
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Hallo, hier trifft auch der §4 der GGVSEB und der §29 Absatz 1 der GGVSEB "Der Verlader und der Fahrzeugführer im Straßenverkehr haben die Vorschriften über das Ausrichten von Versandstücken und Umverpackungen nach Abschnitt 3.4.8 Buchstabe c und die Vorschriften über die Beladung und die Handhabung nach den Unterabschnitten 7.5.1.1, 7.5.1.2, 7.5.1.3 Satz 2, den Unterabschnitten 7.5.1.4 und 7.5.1.5 und den Abschnitten 7.5.2, 7.5.5, 7.5.7, 7.5.8 und 7.5.11 ADR zu beachten."
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Fahrzeug nicht geeignet!?
[Re: Udo Freitag]
#10129
15.12.2009 19:53
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Vera Hiltmann
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Hallo Udo,
....(hätte mein einen zertifizierten Auflieger verwendet wäre alles gut gewesen).....
Diese Aussage trifft eigentlich nicht zu, denn ein zertifizierter Auflieger setzt voraus, dass du einen Reibbeiwert von mindestens 0,1 µ erreichen musst. Bei der Beladung mit den Oktaeder UN 2211 müsste dann die Beladung so erfolgen, dass eine Vertikalbewegung ausgeschlossen wird, also bis direkt unter die Decke geladen wird. Geht das nicht, kann es bei Brems- oder Ausweichmanövern zu einem Haftungsabriss kommen, was bewirkt, dass die Ladung mit dem bis zu 0,5-fachen des Ladungsgewichtes auf die Seitenwände und dem 0,8-fachen an die Stirnwand drückt, die aber dafür nicht geprüft sind! Nach hinten muss immer noch mal gesichert werden, da das Heck nur das 0,3-fache aufnehmen kann. Auch die Stirnwand wird ihre Probleme haben, da die maximalen Beschleunigungswerte von 0,8 nicht gleich der Prüflast des Gutes sind.
Für Code XL Sattelauflieger gilt: Motorwagen und Anhänger | maximale Beschleunigung | fehlen Stirnwand 0,5 x Nutzlast | 0,8 x Nutzlast | 0,3 x Nutzlast Heckportal 0,3 x Nutzlast | 0,5 x Nutzlast | 0,2 x Nutzlast Seitenwand 0,4 x Nutzlast | 0,5 x Nutzlast | 0,1 x Nutzlast
Es ist ein Irrglaube, dass mit einem zertifizierten Auflieger keine Ladungssicherung mehr betrieben werden muss!
Gruß Vera
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Re: Fahrzeug nicht geeignet!?
[Re: Vera Hiltmann]
#10130
15.12.2009 20:28
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Udo Freitag
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Hallo Vera,
Du hast natürlich Recht. Ladungssicherung muss noch betrieben werden. Wie dies auszusehen hat, steht dann in der Zertifizierung des Aufliegers und wenn man die Bedingungen einhält wie z.B. formschlüssige Beladung oder die Verwendung von Alu-Spriegel usw. dann ist der Aufwand zur Ladungsicherung nicht ganz so groß und kompliziert.
Gruß
Udo
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Re: Fahrzeug nicht geeignet!?
[Re: Udo Freitag]
#10131
16.12.2009 16:21
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Gandalf
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Hallo Udo, Abgesehen von der mangelhaften Ladungssicherung war das Fahrzeug augenscheinlich ungeeignet für den Transport der Ladung Warum, weil die Ladung nicht vernünftig gesichert werden konnte? Das hat aber nichts mit der Frage zu tun, ob das Fahrzeug den Rechtsvorschriften genügt. Soweit ich weiß gibt es keine Forderungen, dass Fahrzeuge bspw. Ösen oder Ähnliches besitzen müssen mit denen die Ladung gesichert werden kann. Insoweit kann das Fahrzeug zwar den Rechtsvorschriften genügen (TÜV-Plakette, Feuerlöscher, Beleuchtung etc.), darf aber wegen mangelder Ladungssicherung nicht losgeschickt werden. Oder gab es noch andere Mängel am Fahrzeug? Gruß Gandalf
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Re: Fahrzeug nicht geeignet!?
[Re: Gandalf]
#10132
01.01.2010 16:29
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Vera Hiltmann
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Hallo Gandalf,
Deine Aussage: "Soweit ich weiß gibt es keine Forderungen, dass Fahrzeuge bspw. Ösen oder Ähnliches besitzen müssen mit denen die Ladung gesichert werden kann." kollidiert m.E. mit der Vorschrift der BGV D 29 in Verbindung mit der DIN EN 12640 "Zurrpunkte an Nutzfahrzeugen zur Güterbeförderung". Bei Lastkraftwagen und Anhängern mit Pritschenaufbauten mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t müssen die Zurrpunkte nach DIN EN 12640 gestaltet sein. Diese Vorschrift gilt seit 1993 und verpflichtet den Halter nach BGV D 29 § 22 Abs. 1 für entsprechende Zurrpunkte zu sorgen.
Einen guten Start ins Jahr 2010 wünscht allen Gefahrgutlern
Vera
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Re: Fahrzeug nicht geeignet!?
[Re: Vera Hiltmann]
#10133
04.01.2010 09:24
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Gandalf
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Hallo Vera, danke für den Hinweis auf die entsprechenden Vorschriften, aber wir wissen natürlich immer noch nicht, was das für ein Fahrzeug war. Vielleicht ja ein sehr altes oder ein außereuropäisches. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> Gruß Gandalf
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