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GG-Beförderung ohne Beförderungspapier #10140 15.12.2009 10:18
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AchimB Offline OP
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Hallo liebe Forummitglieder,

ich wende mich heute mit einem verzwickten Problem an Sie. Wir waren vor kurzem in einer prekären Situation, da durch einen Serverausfall keine Beförderungspapiere ausgedruckt werden konnten. Zum Glück war das Problem relativ kurzfristig behoben wurden, so dass letztendlich die Einheiten mit den entsprechenden Papieren losfahren konnten.Zur näheren Erläuterung sei gesagt, dass wir als KEP-Dienstleister (Paketdienst) aufgrund der vielen kleinen Sendungen sehr abhängig sind von der EDV - Unterstützung.
Natürlich ist jetzt die Diskussion entstanden, was passiert, wenn das IT-Problem nicht gelöst werden kann. Soll man die bereits geladenen Fahrzeuge, auf denen sich nicht nur Gefahrgut sondern auch andere Waren, möglicherweise Termingut, befinden, ohne Begleitpapiere losfahren lassen oder, trotz der Gefahr massiver Kundenreklamationen, stehen lassen? Immerhin wäre ja im ersten Fall ein vorsätzlicher Verstoß gegen die Gefahrgutvorschriften gegeben. Hätte dies eine Auswirkung auf die Bußgeldhöhe oder würde man sich dabei sogar in Richtung Straftatsbestand begeben?

Ich würde mich sehr über Ihre Meinung hierzu freuen.

Mit freundlichen Grüßen

AchimB

Re: GG-Beförderung ohne Beförderungspapier [Re: AchimB] #10141 15.12.2009 11:47
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G. Homann Offline
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Hallo AchimB,

bleibt Ihr als Paketdienstleister nicht möglicherweise unter den Mengen nach 1.1.3.6 und übergebt nicht an Dritte?
Dann könntet Ihr evtl. die GGAV Ausnahme Nr. 18 (Nr. 2 Befreiung vom Beförderungspapier) anwenden.

Gruß aus München
Günther Homann

Re: GG-Beförderung ohne Beförderungspapier [Re: G. Homann] #10142 15.12.2009 12:08
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AchimB Offline OP
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Hallo Herr Homann,

das ist leider nicht möglich, da dort, wo zuletzt das Problem aufgetaucht ist, rund die Hälfte der ausgehenden Verkehre kennzeichnungspflichtig sind. Außerdem befördern wir von einem gewerblichen Absender zu einem gewerblichen Empfänger (oder wie wir sagen B2B), d.h. irgendwann landen die Sendungen bei einem Dritten. Ich denke, damit ist für uns die Ausnahme Nr. 18 nicht anwendbar.

Jedenfalls vielen Dank für den Lösungsansatz!

Mit freundlichen Grüßen

AchimB

Re: GG-Beförderung ohne Beförderungspapier [Re: AchimB] #10143 15.12.2009 13:06
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szeller-smg Offline
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Hallo AchimB,

wenn mich als ehemalige Lkw-Fahrerin nicht alles täuscht, kann man im (Not)Bedarfsfall auch auf ein einfaches, hand geschriebenes "Beförderungspapier" ausweichen, hauptsache es stehen wie im maschinell erstellten: Absender, Empfänger, Bezeichnung des Gutes etc drin.

Es macht zwar einen besseren Eindruck, wenn alles schön ordentlich gedruckt aussieht, aber wenn einen der Fluch der Technik mal erwischt muss man sich zu helfen wissen dürfen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Der einzige "Nachteil" an der Sache liegt, denke ich, mehr im administrativen Bereich: man hat diese Fuhre dann nicht mal eben schnell abrufbar im PC, sondern muss sich u.U. Extranotizen machen/einen Extraordner anlegen und im Fall der Fälle dann auch an ihn denken. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Ist alles vielleicht nur etwas "aufwendiger", nicht "schön einfach", aber sicher nicht "ungesetzlich".

vlg.


Gefahrgutberatung zum Schutz der Menschen, Tiere, Umwelt und Natur.
Re: GG-Beförderung ohne Beförderungspapier [Re: AchimB] #10144 15.12.2009 13:10
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Mark Offline
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Hallo AchimB,

die Lösung ohne Beförderungspapier zu fahren und im Extremfall (z.B. nach einem Unfall mit Personen- oder Umweltschaden) ein Strafverfahren zu riskieren halte ich für die denkbar schlechteste Variante.

Man kann Beförderungspapier aber auch per Hand auf einem weißen Blatt Papier schreiben, die sind nicht formgebunden.

Außerdem muss der Fahrer doch Lieferscheine mithaben, wie soll der sonst seine Ware ausliefern, man kann die Angaben auch auf die Lieferscheine schreiben.


Grüße

Mark
Re: GG-Beförderung ohne Beförderungspapier [Re: Mark] #10145 15.12.2009 15:55
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AchimB Offline OP
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Hallo zusammen,

Zunächst einmal vielen Dank für das rege Interesse. Vielleicht war ich in meinen Ausführungen nicht detailliert genug. Bei den Transporten handelt es sich um sogenannten Streckenverkehre die von einem Depot zum anderen Depot bzw. einem Umschlagsknoten gefahren werden. Wir sprechen hierbei von von jeweils zwei Wechselbrücken mit bis zu 400 Paketen, Kanister usw.
Dabei kann es durchaus vorkommen, dass möglicherweise mehr als 100 einzelne Gefahrgutpakete dabei sind. Ohne EDV - Unterstützung kann ich diese Einzelsendungen nicht zu Papier bringen. Also mit einem Blatt Papier und einem Kugelschreiber, da werden Sie mir sicherlich Recht geben, komme ich hier nicht weit. Lieferscheine sind hier auch nicht vorhanden, da die Zustellung an den Endempfänger erst später in der Transportkette mit den Kleinfahrzeugen erfolgt. Unser Geschäft ist halt etwas anderes wie die Stückgutspedition mit 5 oder 6 Paletten von einer Sorte Gefahrgut.

Auf jeden Fall bin ich für jede Anregung dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

AchimB

Re: GG-Beförderung ohne Beförderungspapier [Re: AchimB] #10146 15.12.2009 16:13
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szeller-smg Offline
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Hallo Achim,

ich hab mir das richtig gedacht: jede Menge "Kleinmist".

Aber wenn halt alle Stricke reissen, wird einem echt nichts anderes übrig bleiben, als entweder wirklich zu Papier und Stift zu greifen oder .... die Sendungen stehen zu lassen, bis die Technik wieder funktioniert.

Das eine ist sehr aufwendig, das andere kostet die Firma richtig Geld, weil Verlust.

So völlig ohne Beförderungspapier geht es nicht, egal in welcher Form.

vlg.


Gefahrgutberatung zum Schutz der Menschen, Tiere, Umwelt und Natur.
Re: GG-Beförderung ohne Beförderungspapier [Re: AchimB] #10147 15.12.2009 18:14
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Mark Offline
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Hallo AchimB,

irgendwie muss das Zeug doch zu euch gekommen sein! Da muss es doch Lieferscheine, oder zumindest Einlieferscheine gegeben haben. Oder werden die nach der Einlieferung vernichtet, da die Daten ja in der EDV sind und ohnehin neu sortiert werden müssen.

Wenn es entsprechende Scheine gibt, dann müssen die halt mal per Hand sortiert werden.

Die Daten per Hand von den Versandstücken abschreiben hilft nicht viel, da man Gefahrauslöser und Verpackungsgruppe nicht kennt.

Aber lässt sich da im Bereich EDV nicht etwas vorbeugend machen. Z.B. könnte bei einem Gau mit gespiegelten Daten notdürftig gearbeitet werden. Gegen Stromausfall gibt es Notstromagregate etc. etc. EDV-technische Sicherheit kostet sicher etwas mehr Geld, doch die Ausfallkosten eines Tages ...


Grüße

Mark
Re: GG-Beförderung ohne Beförderungspapier [Re: Mark] #10148 16.12.2009 09:33
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Hallo Mark,

in Deinen Vorschlägen ist schon einiges dabei, das wir auch schon diskutiert haben. Die Beförderungspapiere von den Kunden zum Versanddepot sind nicht leicht zu verwerten, da dort z.B. 20 GG-Pakete aufgeführt die in 20 verschiedene Richtungen verladen werden. Dann müsste man das Papier 20x kopieren und die nicht zutreffenden Positionen streichen. Ein Wahnsinnsaufwand, der die ganze Nacht dauern würde und jedes Fahrzeug würde zu spät rausfahren.
Das mit den "gespiegelten Daten" haben wir in ähnlicher Form in einem sog. Notfalldruckprogramm. Dabei wird Abends nach der Erfassung oder Übertragung der GG-Daten durch Knopfdruck eine pdf.Datei mit einem relationsbezogenen Beförderungspapier erstellt, die man sich entweder auf einen externen Datenträger ziehen oder an eine Emailadrese versenden kann. Dieses Papier hat aber einen Nachteil: Wenn ich zu einem Empfangsdepot 4 Wechselbrücken habe, sind das 2 Fahrzeuge. Ich habe aber nur ein Beförderungspapier und weiss nicht, welches Gefahrgut auf welchem Fahrzeug ist. Diese Unterscheidung erreich ich nur durch Scannung, die allerdings erst später erfolgt. Der Fehler passierte allerdings nach Abschluss der Beladung und somit konnte kein fahrzeugbezogenes Beförderungspapier gedruckt werden.
Ich möchte aber auch gerne klarstellen, dass ich als Gefahrgutbeauftragter die Position habe, keine Abfahrt ohne ordentliches Beförderungspapier. Aber in den von mir beschriebenen Fällen muss beim Supergau einer eine Entscheidung fällen. Das werde sicherlich nicht ich sein, sondern einer der viel weiter oben sitzt. Und in solchen Fälle werde ich als Gefahrgubeauftragter mit der Frage konfrontiert, was passiert mit der Person, die "den Marschbefehl" gegeben hat. Sind es "nur" die 500 ¤ Bußgeld oder kann da mehr daraus entstehen? Dazu fehlt mir eine vernünftige Antwort. Möglicherweise müsste man einen Juristen dazu bemühen.

Also nochmals vielen Dank für Eure Unterstützung.

Viele Grüße

AchimB

Re: GG-Beförderung ohne Beförderungspapier [Re: AchimB] #10149 16.12.2009 12:06
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Kay Schmauder Offline
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Moin moin,

ich versuch das ganze mal ein wenig aufzudröseln. Wird aber sicherlich nicht vollständig sein.

Da Ihr die Ware von eurem Depot 1 zum Depot 2 in Eigenregie fahrt, seid ihr gem. GGVSEB §18 Versender, also müsst ihr dem netten Lasterfahrer ein Beförderungspapier mitgeben.

Weiter denke ich, dass ihr gut ausgebildetes und qualifiziertes Fachpersonal hinter euren Lenkrädern der Laster sitzen habt und dieser darf seine Fahrt erst beginnen, wenn er ein Dokument in Händen hält das besagt was da drin ist in der Wechselbrücke (GGVSEB §28).

Sollte es nun sein, dass alle Beteiligten ihre Pflichten gem. GGVSEB nicht erfüllen sind Strafen (wenn man erwischt wird) die logische Folge.

Das Problem ist nicht die Strafe von 500 Euro oder so (Portokasse), sondern dass, wenn etwas passiert (Unfall), da kann es bis zum Verlust des Versicherungsschutzes gehen, da wissentlich gehandelt wurde. Und lassen wir noch einen Beteiligten bei der Sache sterben, wünsche ich viel Spaß im Gefängnis.....

Ich denke, diese Fragestellung ob es sehr teuer ist gegen das geltende Recht zu verstoßen ist kein Thema.

Wenn es dann nicht anders geht muss die Ware eben stehen bleiben.


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
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