Hallo wscheffler,
die Anlage 3 zur GGVSEB wird mit der 5. Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen aufgehoben werden. Derzeit befindet sich dieser Verordnungsentwurf in der Anhörung. Mal sehen was dann in dieser Verordnung steht.
Hat ja auch keiner gewußt das sich die Tunnelreglung zum 01.01.2010 ändern <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />.


Gruss aus Unterfranken

Gerald