Leere ungereinigte Verpackungen
#10209
04.01.2010 13:33
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Gefahrgut-Man
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Hallo und frohes Neues Jahr an alle,
ich hatte schon mal das Thema angesprochen, bin aber immer noch unsicher, ob der richtigen/korrekten Antwort. Es geht um die Versendung von leeren 200-Liter-Fässern mit Restinhalten (entweder zur Entsorgung oder Rücksendung zum Lieferanten), z.B. 49%-ige Flusssäure. Aus technischen Gründen können die Fässer nicht leer gepumpt werden, es können bis zu 10 Liter Restmengen in den Fässern verbleiben.
Frage: Dürfen die Fässer auch bei solch großen Restmengen trotzdem als Leere Verpackung gem. 5.4.1.1.6.2.1 versendet werden?
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Re: Leere ungereinigte Verpackungen
[Re: Gefahrgut-Man]
#10210
04.01.2010 17:39
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Gerald
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Hallo Gefahrgut-Man, die Fässer sind leer, aus technischen Gründen aber mit einem Rest. Du kannst diese entweder nach 5.4.1.1.6.2.1 versenden oder wenn es an den Absender zurück geht, dann nach 5.4.1.1.6.2.3.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Leere ungereinigte Verpackungen
[Re: Gerald]
#10211
04.01.2010 18:03
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Gefahrgut-Man
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Hallo Gerald,
danke für Deine Antwort.
Es ist aber schon etwas komisch, dass man bei Versand als Leergebinde 10 Liter Rest-Flusssäure der Beförderungskategorie 4 zuordnet, während hingegen ein "volles" 5-Liter Gebinde in die Beförderungskategorie 2 fällt.
Gruß Klaus
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Re: Leere ungereinigte Verpackungen
[Re: Gefahrgut-Man]
#10212
04.01.2010 18:18
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Vera Hiltmann
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Hallo Klaus,
ich wäre vorsichtig mit der Aussage aus "technischen Gründen bis 10L Restinhalt". Fässer können mit entsprechenden Vorrichtungen im Kippverfahren oder mit sogenannten Lanzen ausgesaugt werden. Dann bleiben keine 10 L sondern, wenn überhaupt, dass weniger als einen halben Liter übrig. Erst jetzt würde ich von technisch leer sprechen. Im Übrigen sind bei Rücksendungen von bis zu 10 L erhebliche Betriebskosten angefallen, das wird keinem Controller gefallen :-)
Bitte kläre doch mal, ob technisch nicht doch noch mehr aus den Fass zu holen sind, bei einer Kontrolle müsstest du der Behörde nämlich bestimmt erklären können, warum es keine technischen Möglichkeiten gibt.
Einen guten Start ins neue Jahr wünschr Dir und allen anderen
Vera
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Re: Leere ungereinigte Verpackungen
[Re: Vera Hiltmann]
#10213
04.01.2010 18:27
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Gefahrgut-Man
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Hallo Vera,
danke und ebenfalls ein gutes Neues Jahr!
Die Fässer werden mittels einer Tauchpumpe geleert und ein Verbleib von Restmengen ist leider nicht zu vermeiden, das ist geklärt und das weiß auch der "Controller".
Das Problem ist, dass nirgendwo definiert ist, ab welcher Menge von einer leeren Verpackung gesprochen werden darf.
Gruß Klaus
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Re: Leere ungereinigte Verpackungen
[Re: Gefahrgut-Man]
#10214
05.01.2010 12:50
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Anonym
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Anonym
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Guten Tag,
vielleicht hilft Ihnen dieser Beitrag von Dr. Bruesewitz weiter, der in der Fachpublikation der gefahrgutbeauftragte im September 2009 veroeffentlicht worden ist. Was leer heisst, steht in der RSEB 1-11.
Nutzenbringende Lektuere
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Re: Leere ungereinigte Verpackungen
[Re: ]
#10215
05.01.2010 13:38
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Gefahrgut-Man
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Hallo und danke!
Den Artikel kannte ich schon, dort fand ich auch nicht unbedingt die Antwort auf meine Frage, aber ich denke der Hinweis auf RSEB 1-11 hilft mir weiter.
Viele Grüße Klaus
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Re: Leere ungereinigte Verpackungen
[Re: Gefahrgut-Man]
#10216
05.01.2010 15:25
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Wolfgang
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Hallo Gefahrgut-Man, Hallo urainer,
so wie ich das sehe, hat 1.1.3.5 ADR in Verbindung mit 1-11 RSEB nichts mit der anfangs gestellten Problematik zu tun. Wenn ich es richtig verstanden habe, war doch die Frage, ob eine Restmenge von 10 Liter in einem 200 Liter Fass als "leer" bezeichnet werden kann. Ich sehe auf alle Fälle eine Restmenge von 10 Liter in einem 200- Liter Fass nicht als "leer" an. Anders würde es bei meiner Beurteilung aussehen, wenn diese Restmenge in einem größeren Tank ( ab 1000 Liter) oder Tankfahrzeug sein würde. Die Problematik der Beurteilung bleibt natürlich bei jedem Verantwortlichen selbst. Die Mengengrenzen werden wahrscheinlich von Jedemanders gesehen. Ich meine, schon mal zum Thema Gefahrgut/Gefahrstoff Ausführungen gelesen zu haben, welche Restmenge prozendual zum möglichen Gesamtinhalt als "leer" bezeichnt werden kann. Leider habe ich die Ausführungen nicht zu Hand, bzw. kann mit nicht erinnern, wo ich es gelesen habe.
Gruß Wolfgang
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Re: Leere ungereinigte Verpackungen
[Re: Gefahrgut-Man]
#10217
05.01.2010 17:14
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Gerald
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo Gefahrgut-Man, bei meiner Aussage nach Gefahrgutrecht im Bezug auf "Leer" bleibe ich. Aber das mit der Restmenge macht mir doch etwas Sorge, da es wirtschaftlich eigentlich schlecht zu vertreten ist. Versuche mal folgendes, 1. in der Gefährlichen Ladung Heft 05/2009 auf Seite 28 steht ein Artikel im Bezug zu Tauchpumpen. 2. vielleicht solltet Ihr eine andere Verpackung wie z.B. ein IBC aus Kunststoff oder Metall, der für diesen Stoff zugelassen ist, aber eine vollständige Entleerung ermöglicht, verwenden. Anbieter gibt es wohl genug. Denn wenn Ihr die Restmenge mal für das ganze Jahr hochrechnet, da werd Ihr erschrecken was für eine Gesamtmenge zusammen kommt.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Leere ungereinigte Verpackungen
[Re: Gerald]
#10218
05.01.2010 20:28
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Vera Hiltmann
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Hallo zusammen,
ich denke, wenn man mal prakmatisch vorgeht, dann ist doch leer, wenn nichts mehr aus dem Fass kommt. Abgesehen von der Tatsache, dass in den Sickenrändern immer ein kleiner Rest bleibt. Aber bei ca. 10 von 200L von leer zu sprechen ist unlogisch - das sind immerhin noch 5% der Füllmenge und das ist nicht leer. Anders herum formuliert, wenn das Fass auf den Kopf gestellt wird und nichts mehr außer ein paar Tropfen kommt, ist das Fass leer, ansonsten sind das Restmengen und das ist ein Gefahrguttransport.
Gruß Vera
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