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Berechnung der Gefahrenpunkte bei leeren Verpack. #10249 11.01.2010 10:22
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Hallo,

wie werden die Gefahrenpunkte bzw. Gewichte (für den Jahresbericht) bei Leergebinden mit Restinhalten errechnet.
Bsp.: Leeres Gebinde mit einem Gefahrgut-Restinhalt von 2 Liter der Beförderungskategorie 2

Für mich stellt sich die Frage, ob lediglich die Menge des noch enthaltenen Gefahrgutes berücksichtigt wird oder ab das Gewicht des Gebindes mit berücksichtigt werden muss?

Wenn nur die Restmenge zählt, dann müßte der Versand von leeren Verpackungen ohne Restmengen im Jahresbericht mengenmäßig gar nicht erwähnt werden, oder?

Re: Berechnung der Gefahrenpunkte bei leeren Verpack. [Re: Gefahrgut-Man] #10250 11.01.2010 11:33
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MasterKane Offline
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Hallo Gefahrgut-Man,

für die Gefahrenpunkte bzw. das Gewicht ist m.E. nur der entsprechende Anteil der Restmenge zu berücksichtigen und nicht zusätzlich das Gewicht des Gebindes.


Antwort auf
Wenn nur die Restmenge zählt, dann müßte der Versand von leeren Verpackungen ohne Restmengen im Jahresbericht mengenmäßig gar nicht erwähnt werden, oder?

Bei einem Restinhalt von ca. 2 Liter sind sehr viele Gebinde nötig, um im Jahresbericht relevante Sprünge bei der Mengenangabe zu erzielen.

Vgl. GbV - Anlage 1 (zu §1c Abs. 1):

[...]
b) Menge der gefährlichen Güter in einer der folgenden vier Stufen
- bis 5 t,
- mehr als 5 t bis 50 t,
- mehr als 50 t bis 1.000 t,
- mehr als 1.000 t,
[...]

Des weiteren gilt: leere Verpackung ohne Restmenge -> kein Gefahrgut -> keine Aufnahme im Jahresbericht

mfg
MasterKane


"Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang."
Konfuzius
Re: Berechnung der Gefahrenpunkte bei leeren Verpack. [Re: MasterKane] #10251 11.01.2010 14:21
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Hallo MasterKane,

danke für deine Antwort, hier meine Anmerkungen dazu.

..."Des weiteren gilt: leere Verpackung ohne Restmenge -> kein Gefahrgut -> keine Aufnahme im Jahresbericht"

Das gilt aber nur, wenn geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um mögliche Gefährdungen auszuschließen. Da wir aber werder spülen, neutralisieren noch sonstige Maßnahmen ergreifen, handelt es sich beim Transport der leeren Verpackungen um einen Gefahrgutversand und es stellt sich für mich die Frage (unabhängig von den Gewichtssprüngen im Jahresbericht), auf welche Art und Weise dann das Gewicht ermittelt wird.

Viele Grüße
Klaus

Re: Berechnung der Gefahrenpunkte bei leeren Verpack. [Re: Gefahrgut-Man] #10252 12.01.2010 11:09
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Rupert Offline
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Hallo Klaus,

erwähne einfach nur die Stückzahl der Leergebinde in deinen Jahresbericht.

Gruß
Rupert


Have a nice day!
Re: Berechnung der Gefahrenpunkte bei leeren Verpack. [Re: Rupert] #10253 12.01.2010 11:31
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Das ist bei Versand von Fässern machbar, aber die Kleingebinden werden in loser Schüttung verwendet und das ist nicht zählbar.

Wie handhaben das denn die anderen?

Zuletzt bearbeitet von Gefahrgut-Man; 12.01.2010 11:31.
Re: Berechnung der Gefahrenpunkte bei leeren Verpack. [Re: Gefahrgut-Man] #10254 12.01.2010 14:15
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Gandalf Offline
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Hallo Gefahrgut-Man,
ich bin zwar von der Diskussion nicht betroffen, aber ich würde das nicht aufführen. Zunächst halte ich eine Mengenermittlung für viel zu aufwendig. Unter bestimmten Voraussetzungen (1.1.3.5 ADR) unterliegen diese ja auch nicht dem ADR, dann brauch ich die auch nicht aufnehmen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> Zu guter Letzt: Die Angabe der Anzahl an Verpackungen ist nicht gefordert. Der Bericht mit der Aufschlüsselung soll doch zunächst einen schnellen Überblick über die beförderten Mengen geben. Was soll der Unternehmer mit der Angabe 23.127 leere 1 l Polyflaschen Klasse 8 anfangen. Dann kommt doch wieder die Frage: " Wieviel ist denn da noch drin?" Und schon geht das Dilemma wieder los. Ich denke das diese Mengen das "Gefährdungspotential" des Betriebs nicht wesentlich erhöhen. Ich würde das daher weglassen - Aufwand zu groß und bringt keine wirklichen Erkenntnisse. Pragmatisch bleiben. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Gruß Gandalf

Re: Berechnung der Gefahrenpunkte bei leeren Verpack. [Re: Gandalf] #10255 12.01.2010 15:49
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Hallo Gandalf,

die Anzahl der Verpackungen würde ich auch nie ermittlen wollen, wenn ich im Jahresbericht den Gefahrgutversand von Leergebinden mit erfassen möchte, dann nur über Gewichtsermittlung.

Eine Möglichkeit wäre auch, die entsorgte Gesamtmenge an Leergebinden aus den Wiegescheinen den versendeten Gefahrgutmengen gleichzusetzen. Dann müßte aber auch konsequenterweise das Leergewicht von den Fässern mit Restinhalten abenfalls mit berücksichtigt werden.

Viele Grüße

Re: Berechnung der Gefahrenpunkte bei leeren Verpack. [Re: Gefahrgut-Man] #10256 13.01.2010 22:50
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Mark Offline
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Hallo Gefahrgut-Man,

ich komme aus der Entsorgungsbranche und bin auch für Kunden als externer Gb tätig.

Bei den Leeremballagen musst du unterscheiden, wie die transportiert werden. Wenn alle Verpackungen verschlossen und Original gekennzeichnet sind, kann der Transport unter "Leere Verpackungen, ..." stattfinden. In diesem Fall gebe ich im Gefahrgutbericht nur den Hinweis, dass auch leere Verpackungen versandt werden, deren Menge nicht quantifiziert wurde.

Wenn es sich bei dem Transport in loser Schüttung um einen Transport unter UN 3175, 3243 oder 3243 handelt, dann musst du schon die ermittelte Gesamtmenge im Gefahrgutbericht berücksichtigen (spätestens die Entsorgungsanlage muss ein Gewicht ermitteln)


Grüße

Mark
Re: Berechnung der Gefahrenpunkte bei leeren Verpack. [Re: Mark] #10257 14.01.2010 15:33
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Hallo Mark, danke für Deinen Input.

Wir versenden die kleinen Leeremballagen als Leere Verpackungen, in den Jahresberichten wurde früher immer das Gewicht der leeren Behälter aufgeführt.

Fässer werden separat abgefahren, dort sind im Schnitt 4-5 Liter Restflüssigkeit enthalten. Die Frage war, wird nur das Gewicht des Gefahrgutes im Bericht angegeben oder das Gesamtgewicht.

Viele Grüße


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