Hallo,
es ist glaube ich jedes Jahr das Gleiche. Kaum ist der Jahreswechsel vorbei, beginnt die Rücklieferung der nichtverkauften Feuerwerkskörper.
Nur gibt es hier oft ein Problem, was so mancher der an der Beförderung beteiligt ist, dabei vergisst. Feuerwerksköper der UN Nummer 0336 sind nun mal Klasse 1.4G und damit Beförderungskategorie 2. So sind nach Unterabschnitt 1.1.3.6 nun mal nur 333 Kg NEM freigestellt, und bei Überschreitung dieser Menge (hab ich mal an einem Beispiel ausgerechnet, 29 Karton mit Raketen, Mehrfachfeuerwerk uä. = 332,268 Kg NEM) befinden wir uns im kennzeichnungspflichtigem Bereich, mit all seinen Auflagen, wie Fahrerschulung auch Aufbaukurs Klasse 1.
Ob das so jedem Bewusst ist <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />?
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 14.01.2010 22:45.