Hallo
Hier bin ich zum folgenden Ergebnis gekommen:
Ein Tank mit der Tankcodierung L10BH, der vor 2007 gebaut wurde, mit einem Vakuumventil -0.21bar ausgerüstet und mit der damaligen Sondervorschrift TE15, wäre als luftdicht verschlossen akzeptiert worden.
Ab 2007 ist dies nur noch für die Tankcodierung SGAH, S4AH oder L4BH möglich.
Somit würde ein Tank mit der Tankcodierung L10BH und mit Vakuumventil -0.21 bar in diese Übergangsvorschrift 1.6.3.15 fallen.
Ist mein Überlegung hierzu richtig?

Vielen Dank und Grüsse
Tobias