In gegrenzten Mengen verpackte Gefährliche Güter
#10326
20.01.2010 17:30
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ISCH
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Hallo, wir wollen Displays mit Holzlacken bestücken und an unsere Kunden per Spedition verschicken. Wir haben zwei unterschiedliche Varianten: 1) 36x2,5 L UN1306 2) 60x0,750L UN1263
Müssen diese Displays (werden fertig bestückt und nur mit Wickelfolie gesichert) mit roter Flamme gekennzeichnet und somit auch in den Ladepapieren entsprechend deklariert werden oder reicht die Kennzeichnung mit der weissen UN Nummer?
Vielen Dank für euer Hilfe
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Re: In gegrenzten Mengen verpackte Gefährliche Güter
[Re: ISCH]
#10327
20.01.2010 17:55
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G. Homann
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Hallo Isch,
mit "weisser UN Nummer" ist wahrscheinlich die LQ-Raute gemeint? Da sehe ich aber schwarz, da Versandstücke mit in begrenzten Mengen verpackten Gütern max. 30 kg Bruttomasse haben dürfen.
Gruß aus München Günther Homann
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Re: In gegrenzten Mengen verpackte Gefährliche Güter
[Re: ISCH]
#10328
20.01.2010 20:14
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Gerald
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Hallo, bei UN 1306, da LQ 6 gibt es nur das eine Problem, Du must Absatz 3.4.1.2 " Die höchstzulässige Bruttomasse darf 30 kg für zusammengesetzte Verpackungen und 20 kg für Trays in Dehn- oder Schrumpffolie nicht überschreiten." Bei der UN 1263 sind im Kapitel 3 sieben Einträge <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />unter dieser UN Nummer, sehe bitte in das Datensicherheitsblatt des Herstellers nach, wie die genaue Zuordnung ist, dabei kommt auf die Zusammensetzung und zugehörige Verpackungsgruppe an. Dann unter Tabelle 3.4.6 nachsehen, welche Verpackungsgröße (je Innenverpackung/je Versandstück) und den Absatz 3.4.1.2 beachten. Dann brauchst Du keine weiteren gefahrgutrechtlichen Vorschriften beachten. Außer natürlich die Kennzeichnung der Verpackung mit weißen Gefahrzettel mit LQ oder dem UN Nummer (max. Drei). Die Kennzeichnung mit roter Flamme entfällt demnach.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: In gegrenzten Mengen verpackte Gefährliche Güter
[Re: ISCH]
#10329
20.01.2010 20:19
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J.Simon
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Hallo Isch Ein Blick in Kap 3.4 ADR tut gut. Ich kann mich meinem Vordenker nur anschließen: Entweder LQ mit max 30 kg Bruttomasse oder zugelassenes bzw. geprüftes Versandstück mit Gefahrzettel und UN-Nummer. Bei Kap 3.4 ADR trifft bei UN 1306 entweder LQ6 oder LQ7 zu mit geweils 30 kg Brutto. Nicht zu vergessen Fußnote c. Ich kann momentan auch nicht folgen was mit einem Display gemeint ist. Und bei Sicherung mit Wickelfolie kommt auch noch in Betracht, ob die Kennzeichnung zu erkennen ist?
Gruß Simon
Grüße aus Rain am Lech
Johann Simon
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Re: In gegrenzten Mengen verpackte Gefährliche Güter
[Re: ISCH]
#10330
01.02.2010 01:36
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Stefan Witten
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Ein Display ist ein Verkaufsständer oder Verkaufsregal . Die Farbdosen sollen in das Regal eingestellt werden und dann eingewickelt zum Baumarkt oder Laden transportiert werden um dort sofort verkaufsbereit zu sein.
Dieses Display muß daher absolut sicher und Stabil sein damit das Display nicht während der Fahrt zusammenbricht oder umstürzt und das Gefahrgut frei wird. Das Display muß daher als Umverpackung geeignet sein . Ist die Beschriftung der Dosen durch die Folie nicht klar zu erkennen , muß außen der Wortlaut " UMVERPACKUNG " und die UN Nummern des Gefahrgut,Ausrichtungspfeile angegeben werden und die entsprechenden Gefahrzettel in erforderlicher Größe angebracht werden.
Eine wichtige Vorraussetzung ist das die einzelnen Gebinde als Gefahrgutumschließung für den jeweiligen Stoff einzeln zugelassen als Einzelverpackung, mit entsprechender Bezettelung. Das Versandstück ist dann die einzelne Dose.
In der Regel sind die Dosen nicht als Einzelversandstück geeignet und müssen in eine andere Verpackung eingestellt werden . Entweder Als zugelassene Verpackung ( Zusammengesetzte Verpackung ) oder das selbe als LQ Menge (Karton nicht geprüft aber baugleich). Das Versandstück ist dann der jeweilige Karton mit entsprechender Bezettelung. Auf den Dosen im Karton steht dann gar nichts von Gefahrgut und UN Nummern . Werden dann solche Kartons einfach im Zentallager aufgerissen ,die Dosen einzeln weiterversand kann es zu Problemen kommen. Ein Display mit Wickelfolie ist nicht gleichzusetzen mit einer zusammengesetzten Verpackung da nicht geprüft .Es ist bestenfalls nutzbar als Umverpackung in die nur bezettelte zugelassene versandstücke dürfen.
Bei entsprechender Anzahl von diesen Displays ,und somit entsprechender Punktezahl wird das sogar ein kennzeichnungspflichtiger Gefahrgut Transport.
Der Transport per LQ Mengen kann daher sehr interessant und preisgünstig sein auch aus versicherungstechnischen Gründen werden gerne LQ Sendungen bevorzugt.
Zuletzt bearbeitet von Stefan Witten; 01.02.2010 15:47.
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Re: In gegrenzten Mengen verpackte Gefährliche Güt
[Re: ISCH]
#10331
24.02.2010 10:05
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Matthias
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Hallo ISCH,
ich denke hier wurde ein wesentlicher Aspekt noch nicht erwähnt: Neben den Gewichts- und Stabilitätsanforderungen soll eine Verpackung, egal ob Außen- oder Umverpackung, das gefährliche Gut sicher einschließen. Deshalb gibt es auch in den LQ-Vorschriften (3.4.1.1 ADR) einen Hinweis auf die allgemeine Vorschrift des UA 4.1.1.5 ADR. In zusammengesetzten Verpackungen müssen die Innenverpackungen die Außenverpackungen entweder ausfüllen oder die Freiräume müssen mit einer ausreichenden Menge Polstermaterial ausgefüllt werden, "um jede nennenswerte Bewegung der Innenverpackungen zu verhindern".
Für Einzel-Versandstücke in einer Umverpackung wären wieder sämtliche Regeln zu beachten (Bauartprüfung, Kennzeichnung, Bezettelung,...) und dann müssten sie in der Umverpackung richtig ausgerichtet (und auch so gehalten) werden (5.1.2.3 ADR).
Ein Verkaufsdisplay ist nach meiner Kenntnis ein Regal, aus dem Kunden sich problemlos Waren herausnehmen können, es müssten hierfür also Freiräume vorhanden sein. Diese wären dann (bei geprüften Einzelverpackungen) geeignet auszufüllen und die Umverpackung zu kennzeichnen. Bei LQ-Versand (und der ist hier nach meinem Verständnis wohl beabsichtigt) müssten die Farbdosen in nach 3.4 ADR gekennzeichneten Außenverpackungen (Kartons) in das Regal gestellt und die Zwischenräume zwischen den Kartons ausgefüllt sein. Dann noch die Umverpackung kennzeichnen und gut. Aber alles in allem denke ich ist ein Versand in LQ-Kartons mit separat geliefertem Display weitaus einfacher und sinnvoller...
Gruß,
Matthias
... und dann gibt´s da noch die Ausnahme zu der Ausnahme ...
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Re: In gegrenzten Mengen verpackte Gefährliche Güt
[Re: Matthias]
#10332
24.02.2010 11:44
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ISCH
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OP
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Hallo Matthias,
vielen Dank für die Infos.
Auch ein ganz herzlichen Dank an alle anderen die mir geholfen haben.
Sicher wäre ein Transport in Kartons und das Display extra der beste und sicherste Weg. Leider ist der Empfänger nicht bereit das Display selbst zu bestücken. Aus diesem Grund sind wir gezwungen ein fertig bestücktes Display zu liefern und haben dadurch die genannten Probleme.
Nochmal vielen Dank ISCH
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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