Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Feste Stoffe auch ätzend? #10341 25.01.2010 12:31
Registriert: Nov 2008
Beiträge: 62
E
Ernest Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
E
Registriert: Nov 2008
Beiträge: 62
Flüssige Stoffe, die einen pH<2 ergeben, können als ätzend angesehen werden. Um sicher zu gehen, müßte man Tests durchführen.
Sollten feste Stoffe, die erst in Wasser gelöst einen niedrigen pH ergeben, ebenfalls eine ätzende Wirkung angenommen und ggb. anhand von Tests geprüft werden?
In 2.2.8.1.1 heißt es "...fallen auch Stoffe, die erst mit Wasser ätzende flüssige Stoffe...bilden"
In 2.2.8.1.6 hingegen heißt es "Bei flüssigen Stoffen und festen Stoffen, die sich während der Beförderung verflüssigen können,..., ist noch die Korrosionswirkung auf bestimmte Metalloberflächen zu berücksichtigen"

Was versteht man unter Stoffen, die sich verflüssigen können? Sind dies solche, die sich in Wasser lösen können?

Falls jemand einen Tip zur Behandlung der Thematik hat, danke ich schon mal im Vorraus.

Viele Grüße
Ernest

Re: Feste Stoffe auch ätzend? [Re: Ernest] #10342 25.01.2010 16:21
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382
Rupert Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382
Hallo Ernest,
mir ist ein Stoff bekannt wo das Pulver kein Gefahrgut ist, die Lösung aber ein Gefahrgut der Klasse 8, da metallkorrosiv.
Ich gehe davon aus, wenn eine Lösung Ätzwirkung auf die Haut hat, dann hat der konzentrierte Feststoff ebenfalls eine Ätzwirkung.
Im Gefahrstoffrecht ist das keine Dramatik, im Gefahrgutrecht hast du aber dann für die Lösung und den Feststoff eine unterschiedliche UN-Nummer.

Gruß
Rupert


Have a nice day!
Re: Feste Stoffe auch ätzend? [Re: Rupert] #10343 26.01.2010 08:45
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Gandalf Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Hallo Ernest,
Antwort auf
Was versteht man unter Stoffen, die sich verflüssigen können? Sind dies solche, die sich in Wasser lösen können?
Nein, die sind ja extra genannt. Genau weiß ich das jetzt auch nicht, aber ich denke mal dass es sich um dickflüssige Stoffe handelt, die eigentlich zu den festen Stoffen zählen, wo sich aber bspw. durch die Fahrbewegungen, dann irgendwann die Flüssigkeit absetzt. Denkbar wären auch Stoffe, die so hygroskopisch sind, dass sie durch die Luftfeuchtigkeit flüssig werden, wobei die sicher luftdicht verpackt werden müssten und das dann eben nicht auftritt. Aber wie gesagt genau weiß ich das nicht, meine chemische Ausbildung ist schon etwas länger her. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Gruß Gandalf

Re: Feste Stoffe auch ätzend? [Re: Gandalf] #10344 26.01.2010 11:34
Registriert: Nov 2008
Beiträge: 62
E
Ernest Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
E
Registriert: Nov 2008
Beiträge: 62
Vielen Dank.

Kann man festhalten, dass flüssige Stoffe auf Metallkorrosivität hin überprüft werden müssen (um eine Klassifizierung zu manifestieren oder zu umgehen) und Feststoffe eben nicht (beschränkt auf Tests bezüglich Hautreizung, Augenreizung etc.)?

Re: Feste Stoffe auch ätzend? [Re: Ernest] #10345 27.01.2010 18:59
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Gandalf Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Hallo Ernest,
nach 2.2.8.1.6 ist das für flüssige Stoffe und feste Stoffe, die sich verflüssigen können, so. Allerdings sieht das 2.2.8.1.9 ein wenig anders. Da wird keine Unterscheidung gemacht und die Ätzwirkung auf Stahl oder Aluminium ist dann ein Kriterium für oder gegen Klasse 8.
Gruß Gandalf


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Lithiumbatterie-Unfa
llbrand

von Phi_l - 06.06.2025 13:32
Beförderungspapier im Führerhaus???
von M.A.T. - 06.06.2025 10:34
CBTA-konform durch TNA und Assessments?
von 11010100112 - 05.06.2025 16:58
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3