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Verrohrungsbescheinigung #10349 27.01.2010 18:52
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Vera Hiltmann Offline OP
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Hallo zusammen,

lt. RSEB Anl. 11 i. Verb. mit 9-8.3 müssen bei bestimmten Gasen Bescheinigungen über die Verrohrung von Sattelaufliegern ausgestellt werden. Meine Frage ist, ob diese Bescheinigungen bei der Beförderung mitgeführt werden müssen oder ob es ausreicht, wenn diese in der Tankakte hinterlegt ist. Wenn ja, wo ist die Fundstelle in der GGVSEB?

Reicht es dem Befüller aus, wenn er eine gültige Bescheinigung der besonderen Zulassung vorgelegt bekommt?

Wäre nett, wenn jemand mir hier helfen könnte.

Grüße

Vera

Re: Verrohrungsbescheinigung [Re: Vera Hiltmann] #10350 30.01.2010 19:42
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THW Ingo Offline
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Hallo,

lt. RSEB 9-8.4 ist die Bescheinigung bei der Verlängerung der ADR Bescheinigung vorzulegen.
Die Prüfung der Verrohrung ist unter 11.in der ADR T9 Bescheingung zu vermerken.
Daraus kann aber der Kontrollbeamte nicht den Prüfumfang und die Kennzeichung prüfen.

Wir machen das bei unseren Fahrzeugen (UN 1965) so das wir eine Kopie der letzten Tankprüfung und der Verrohrungsbescheinigung im Fahrzeug haben, Orginale sind in der Tankakte.

mit besten Grüßen
Ingo

Re: Verrohrungsbescheinigung [Re: THW Ingo] #10351 31.01.2010 16:20
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Vera Hiltmann Offline OP
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Hallo Inge,

wann lasst Ihr diese Bescheinigung ausstellen? Erst vor der Verlängerung der Prüfbescheinigung oder gibt es diese Bescheinigung auch bei Neufahrzeugen? Muss diese Bescheinigung dem Befüller vorgelegt werden?

Gruß Vera

Re: Verrohrungsbescheinigung [Re: Vera Hiltmann] #10352 31.01.2010 23:09
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THW Ingo Offline
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Beiträge: 30
Hallo Vera,

wir lassen die Bescheinigung bei der nächsten fälligen Tankprüfung ausstellen. Wie es bei Neufahrzeugen ist muss ich mich mal an unseren Hersteller wenden.
Zur Vorlage beim Befüller kann ich nichts sagen wir befüllen nur selbst. Aber wenn der Befüller die Vorschriften kennt wird er es sich zeigen lassen.

Schaue mal ob ich eine Bescheinigung habe.

Gruß Ingo


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