Hallo Gefahrgutkolleg(inn)en,
manchmal dauert ein Stimmungswandel sieben Jahre. Bis zum 31.12.2007 war es möglich, UN 3175 in Deckelcontainern/Deckelmulden ohne besondere Zulassung gemäß Ausnahme 27 GGAV zu befördern. Ursprünglich war der Ablauf der Ausnahme 27 bereits zum 31.12.2004 vorgesehen, wurde aber aufgrund von Protesten aus der Wirtschaft auf den 31.12.2007 verschoben. Vielleicht errinnert sich die/der eine oder andere noch an die Hektik Ende 2007, als alle Deckelcontainer/Deckelmulden für ölverschmutzte Betriebsmittel (ÖVB) / Werkstättenabfälle auf BK2-Container umgestellt werden mussten und eine BAM-Zulassung erforderlich wurde.
Ab ADR/RID 2015 soll es wieder möglich sein, Deckelcontainer/Deckelmulden ohne BAM-Zulassung für die Beförderung von Schüttgut UN 3175 einzusetzen. VV3/VW3 in Spalte 17 der Zentraltabelle im Kapitel 3.2 ADR/RID wird dann ersetzt durch die Vorschriften VC1 und VC2, die alternativ angewendet werden dürfen. Hinzu kommt die Sondervorschrift AP 2.
- VC 1: Die Beförderung in loser Schüttung in bedeckten Fahrzeugen/Wagen mit Decken, in bedeckten Containern oder in bedeckten Schüttgut-Containern ist zugelassen.
- VC 2: Die Beförderung in loser Schüttung in gedeckten Fahrzeugen/Wagen, in geschlossenen Containern oder in geschlossenen Schüttgut-Containern ist zugelassen.
- AP 2: Gedeckte Fahrzeuge/Wagen und geschlossene Container müssen über eine ausreichende Belüftung verfügen.
Unabhängig davon bleiben BK1- und BK2-Container (Spalte 10 der Zentraltabelle im Kapitel 3.2 ADR/RID) weiter zulässig für die Beförderung von UN 3175.
Erfreulich, wenn sich nach immerhin sieben Jahren herausstellt, dass auf das teure BK2-Zulassungsverfahren nun doch verzichtet werden kann. Allerdings ist im ADR/RID nicht vorgesehen, dass den Unternehmen ihr Geld für die ab 2015 unnötig gewordene BAM-Zulassung zurückerstattet wird. Da bekommt man doch mal wieder den Eindruck eines richtigen Schildbürgerstreichs. VC2/AP2 besagen nichts anderes als die abgeschaffte Ausnahme 27 und daraus schließe ich, dass die Ausnahme 27 sicherheitstechnisch kein Risiko dargestellt hat. Die Umschreibaktionen für Deckelcontainer/Deckelmulden bzw. die Beschaffung zugelassener BK2-Container hat 2007 für die Abfallwirtschaft lediglich Kosten verursacht. Warum hat das BMVBS Silvester 2007 die Hintertür (GGAV) verbarrikadiert, um sieben Jahre zu warten, bis Silvester 2014 die Vordertür (ADR/RID) sperrangelweit aufgerissen wird? Hätte das BMVBS die Ausnahme 27 nicht besser weiter laufen lassen sollen?
Fundstelle:
OTIF/RID/CE/GTP/2013/17 vom 04.11.2013
Schöne Grüße.