UN 3175 in loser Schüttung
#10371
30.01.2010 20:27
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Iceman_1986
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Hallo,
Die Beförderung von UN 3175 muss ja ab dem 01.01.2010 in Container mit BAM-Zulassung befördert werden. Ist dann eine Eintragung im Beförderungspapier erforderlich? Wenn ja, wo steht das im ADR?
Danke im Voraus.
Gruß Iceman
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Re: UN 3175 in loser Schüttung
[Re: Iceman_1986]
#10372
31.01.2010 12:28
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J.Simon
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Hallo Iceman
Soweit es sich nicht um einen CSC Container handelt, muß der Hinweis" SCHÜTTGUT-CONTAINER BK (x) VON DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE VON ... ZUGELASSEN" gem. 5.4.1.1.17 ADR ins Beförderungspapier. Aber nur wenn der Transport mit BK1 oder BK2 gem 6.11.4 ADR erfolgt. Übrig bleibt noch die Sondervorschrift VV3 gem 7.3.3 ADR für einen möglichen Transport, der nicht im BK1 oder BK2 erfolgt.
Grüße aus Rain am Lech
Johann Simon
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Re: UN 3175 in loser Schüttung
[Re: J.Simon]
#10373
31.01.2010 18:36
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Iceman_1986
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Danke für die schnelle Antwort,
aber ich hab folgenden Fall: Ich befördere UN 3175 in 10 cbm Absetzmulden auf der Straße in BAM - zugelassenen BK2-Absetzmulden.
Benötige ich in diesem expliziten Fall auch diesen Eintrag, bisher hab ich davon nämlich nix gehört.
CSC - Container sind doch für die Seebeförderung wenn ich mich nicht täusche.
Danke im Voraus.
Zuletzt bearbeitet von Iceman_1986; 31.01.2010 19:02.
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Re: UN 3175 in loser Schüttung
[Re: Iceman_1986]
#10374
31.01.2010 18:47
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J.Simon
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Hallo Ne Ne. Ein Hinweis muß ins Beförderungspapier, es sei denn Sie haben eine Zulassung nach CSC, weil dann steht dies auf einem Metallschild an der Mulde
Grüße aus Rain am Lech
Johann Simon
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Re: UN 3175 in loser Schüttung
[Re: J.Simon]
#10375
31.01.2010 19:11
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Iceman_1986
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Ok,
d.h. wenn auf meiner Mulde keine CSC-Plakette angebracht ist muss ich diesen Eintrag ins Befördererpapier machen, wenn ich UN 3175 in loser Schüttung auf deutschen Straße mit 10 cbm Absetz-Containern transportieren will.
Das heißt der Eintrag müsste lauten:
SCHÜTTGUT-CONTAINER BK 2 VON DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE VON ..... ZUGELASSEN;
Was hat da dann das nach dem von zu bedeuten? Die BAM oder der Ort der Behörde?
Zuletzt bearbeitet von Iceman_1986; 31.01.2010 19:17.
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Re: UN 3175 in loser Schüttung
[Re: Iceman_1986]
#10376
31.01.2010 21:01
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J.Simon
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Hallo Iceman
Die zuständige Behörde. Du hättes noch die Möglichkeit der VV3 in 7.3.3 ADR.
Grüße aus Rain am Lech
Johann Simon
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Re: UN 3175 in loser Schüttung
[Re: J.Simon]
#10377
01.02.2010 08:34
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Vera Hiltmann
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Hallo Iceman,
ich gebe Herrn Simon recht und würde ebenfalls die VV3 vorzugsweise nutzen. Zum Einen ist die Fehlertoleranz im Beförderungspapier mit den Sondervermerken geringer, andererseits sind die Abfallmulden nicht den ganz strengen Richtlinien des CSC unterliegend. Für alle beiden Fälle gelten aber die restlichen Vorschriften insbesondere Kennzeichnung und Bezettelung sind unbedingt einzuhalten.
Gruß Vera
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Re: UN 3175 in loser Schüttung
[Re: Vera Hiltmann]
#10378
01.02.2010 09:39
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Iceman_1986
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Hallo,
die VV3 kann für die UN 3175 ja angewendet werden. Entbindet mich diese Sondervorschrift dann von dem Eintrag: "Schüttgut-Container BK(x)....." und wenn ja, muss stattdessen ein anderer Eintrag im Beförderungspapier vorgenommen werden, der auf die VV3 hinweist????
Seh gerade den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr ;-).
Danke im Voraus.
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Re: UN 3175 in loser Schüttung
[Re: Iceman_1986]
#10379
01.02.2010 14:22
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Gandalf
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Hallo Iceman_1986, ja sie entbindet dich von dem Eintrag Schüttgut-Container, nein du brauchst keinen anderen Eintrag zur losen Schüttung. Gruß Gandalf
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Re: UN 3175 in loser Schüttung
[Re: Iceman_1986]
#10380
02.02.2010 20:43
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Mark
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Hallo Iceman,
mit der VV3 darfst du aber nur bedeckte Container fahren (also keine Deckelmulden). Der Transport von Deckelmulden war bis 31.12.2007 nur mit der Ausnahme 27 möglich, seitdem diese Ausnahme abgelaufen ist, musst du BK2-Container verwenden (wenn es denn ein Container mit Deckel sein soll).
Wenn du BK2-Container nimmst, die von der BAM zugelassen sind, dann muss im Beförderungspapier stehen ".. von der Behörde von Deutschland zugelassen" (wenn der Container von der TNO zugelassen ist .. von der Behörde von Niederlande ... etc.)
Grüße
Mark
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