gerade in dieser Jahreszeit hört man öfters im Radio das Gefahrguttransporte den nächsten Rast- oder Parkplatz anfahren sollen. Ich finde das es wünschenswert wäre, eine Art Übersicht für Deutschland zu erstellen, in welchen Landkreisen / Regierungsbezirken / Autobahnen diese Durchsagen gelten. Mit Hilfe einer Übersicht kann man evtl. schon vor dem Transport eine vernünftige und sichere Entscheidung zu treffen. So weiß ich als Versender, Beförderer und Fahrer, wie und wo auf der Strecke diese Durchsagen gelten und werde damit nicht erst unterwegs ,, überrascht ,, . Dieses würde Zeit und Kosten sparen. Die Frage ist nur, wo bekommt man die Informationen her und wer wäre evtl. bereit so eine Übersicht zu erstellen...??? Was haltet Ihr davon?
grundsätzlich gilt diese Pflicht nicht nur in den Ländern, in denen es bekanntgegeben wird. Meines Wissens regelt das Straßenverkehrrecht, dass Fahrzeugführer, die Gefahrgut befördern, bei Glätte den nächsten Parkplatz anfahren müssen. Leider habe ich im Augenblick die Vorschrift nicht zur Hand.
Freundliche Grüße Thomas Damm
Re: Rast - Parkplätze bei schlechter Witterung
[Re: TDamm]
#1039703.02.201018:00
Ja das stimmt schon und die Vorschrift kenne ich auch. Aber oft hört man nicht von ganzen Bundesländern sondern nur Landkreise etc... Dieses erschwert meines Erachtens nach den Transport unnötig... Mit einer Übersicht wäre ich auf der ganz sicheren Seite, zu entscheiden ob der Transport überhaupt stattfindet, oder lieber auf den nächsten Tag verschoben wird.
Guten Tag, die sog. Schlechtwetterregel, um die es geht,lautet:
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(3a) Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
Eigentlich ist es dem Wortlaut nach nicht verbindlich einen Parkplatz auf zu suchen; verbindlich ist, die Gefährdung anderer auszuschließen. Letztendlich muss der Fahrer, die Situation selbst einschätzen, wann es nötig wird, einen Parkplatz aufzusuchen. Wenn etwas passiert hat er nätürlich den "Schwarzen Peter".
Hallo Dirk, hierzu gibt es ein interessantes Urteil vom OLG Hamm vom 09.10.1997. Demnach müssen u.a. bei Schnee- oder Eisglätte kennzeichnungspflichtige Beförderungseinheiten den nächsten geeigneten Parkplatz aufsuchen. Ist auf einer mehrspurigen BAB z.B. ein Fahrstreifen nicht schnee- oder eisglatt, dann gilt diese Schlechtwetterregel nicht. Ist nur ein Fahrstreifen vorhanden (z.B. Landstraße) muss auch dieser komplett schnee- oder eisglatt sein, damit die "Schlechtwetterregel" greift. Schneematsch auf der Fahrbahn reicht hierbei nicht aus.
Deine Überlegung bezüglich der Radiodurchsagen, wo die Durchsagen gelten, macht daher keinen Sinn. Der Fahrer selbst hat zu entscheiden, wann dieser o.a. Sachverhalt zutrifft. Auch muss man hierbei an die Vernunft der Gefahrgutfahrer appellieren, denn schließlich befördern diese eine gefährliche Fracht. Mit freundlichen Grüßen
Wie bereits erwähnt kommt die Schlechtwetteregel aus der StVo § 2 und ist nicht bindend für den LKW - Führer. Er muss entscheiden, ob er den nächst gelegenen Parkplatz anläuft oder weiterfährt. Sollte er weiterfahren und es passiert etwas so wird er über § 4 (Allgeméine Sicherheitspflichten) GGVSEB in die Verantwortung genommen. Paragraph 4 der GGVSEB ist gleichzusetzen mit dem § 1 der StVo und ich glaube wir wissen alle, dass es sehr schwerig ist aus dieser Verantwortung wieder heraus zu kommen. Gruß HoKo
Re: Rast - Parkplätze bei schlechter Witterung
[Re: Hoko1]
#1040105.02.201015:53
Hallo zusammen, ich habe mich gerade gefragt, ob eine Radiodurchsage nicht schon weiter geht. Hier liegt das meiner Meinung nach nicht mehr im Ermessen des Fahrers und der Radiomoderator macht das nicht, weil ihm der Sinn danach steht. Werden diese Durchsagen nicht durch die Behörden/Polizei veranlasst, weil man nur so möglichst alle schnell erreichen kann? Insoweit würde hier doch einer behördlichen Anordnung nicht Folge geleistet, wobei ich nicht weiß ob hier andere oder zusätzliche Konsequenzen drohen. Gruß Gandalf
Re: Rast - Parkplätze bei schlechter Witterung
[Re: Gandalf]
#1040205.02.201016:20
[...] Insoweit würde hier doch einer behördlichen Anordnung nicht Folge geleistet, [...]
auch wenn die Durchsage des Radiomoderators auf Veranlassung der Behörde/Polizei kommt, kann man m. E. nicht von einer Missachtung einer behördlichen Anordnung sprechen. Es ist ja keiner verpflichtet, während der Fahrt Radio zu hören. Somit ist auch keine gesicherte flächendeckende Verbreitung der Durchsage gewährleistet, d.h. ein Fahrer könnte immer erklären, dass er die Durchsage nicht gehört hat.
Gleichwohl ist es sicherlich schwieriger für den Fahrer, wenn er diese Durchsage gehört hat, zu begründen, warum er nicht einen Parkplatz angefahren hat.
mfg MasterKane
"Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang." Konfuzius
Re: Rast - Parkplätze bei schlechter Witterung
[Re: MasterKane]
#1040305.02.201019:09
kann sein das ich mich etwas falsch ausgedrückt habe...
Ich meinte folgendes: Es gibt für alles und jeden eine Übersicht im Internet. Warum kann man nicht eine Übersicht erstellen, wo ,wann ,wie Streckenverbote gelten ( für kennzeichnungsplichtige und / oder Wassergefährdende Trsp. ) gleichzeitig mit den bestehenden Tunnelcodes ,( die kann man sich ja runterladen ) und evtl. Durchsagen im Radio wo GG - Fahrzeuge doch bitte den nächsten Rast oder Parkplatz anfahren sollen auf Grund der Wetterlage ... Ich weiß das der Fahrer in der Pflicht ist! Trotzdem wäre in meinen Augen so etwas sinnvoll.
Ich kann ja auch in Flensburg sehen ob in München auf dem mittleren Ring ein Stau ist oder nicht. Aber eine gescheite Übersicht über alle Gefahrgutrechtlichen Strecken oder Fahrverbote gibt es nicht...
evtl. Durchsagen im Radio wo GG - Fahrzeuge doch bitte den nächsten Rast oder Parkplatz anfahren sollen auf Grund der Wetterlage
Das ändert sich ja prinzipiell dauernd, wie soll das aktuell gehalten werden? Wie soll der Fahrer das aus dem Internet erfahren, wenn er ja nicht mal Radio hören muss. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> In diesem Punkt ist dein Wunsch wohl nicht zu erfüllen. Deine anderen Wünsche (Fahrverbotsstrecken etc.) wäre ja was für die Routenplaner. Es gibt ja spezielle für LKW, die das vielleicht beinhalten. Die meisten nutzen allerdings die "normalen" für PKW und landen daher manchmal auch im Nirwana oder auf schmalen Feldwegen. Gruß Gandalf
Re: Rast - Parkplätze bei schlechter Witterung
[Re: Gandalf]
#1040517.02.201018:12
Passt irgendwie zum Thema und ist vielleicht für den einen oder anderen eine hilfreiche Zusammenfassung - auch zum Ausgeben an Fahrer oder für Schulungen - anbei als Download ein Merkblatt zum Thema Nebel und schlechte Witterung + Gefahrgut.
Re: Rast - Parkplätze bei schlechter Witterung
[Re: Claudi]
#1040617.02.201020:58
die Regelung, nach der ein Führer von kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen den nächst geeigneten Platz zum Parken aufsuchen muss ergibt sich, wie bereits erwähnt, aus der StVO. Normadressat dieser Vorschrift ist der Fahrer, da nur er die tatsächliche Straßensituation einschätzen kann. Im Übrigen lautet in aller Regel der Text im Radio: "Fahrzeugführer kennzeichnungspflichtiger Fahrzeuge werden auf Ihre Verpflichtung hingewiesen, nötigenfalls einen geeigneten Platz zum Parken aufzusuchen." Das ist keine Verfügung, an die sich der Fahrer halten muss, schon deshalb nicht, da sie nicht von einer Behörde erlassen wurde. Wäre es eine polizeiliche Anordnung, wäre dies eine Allgemeinverfügung, deren Sofortvollzug angeordnet werden müsste, mit der Konsequenz, dass alle entsprechenden LKW sofort einen Parkplatz aufsuchen müssten, gleich ob die Straßenverhältnisse dies rechtfertigen oder nicht. Dies könnte aber erhebliche Regressansprüche gegen die erlassende Behörde nachsich ziehen, wenn nachgewiesen werden könnte, dass die Verhältnisse vor Ort nicht so schlecht waren und wegen der Verfügung zu Verzögerungen kommt. Auch wird kein Parkplatz gefordert, sondern ein geeigneter Platz zum Parken und das wären dann alle Stellflächen, die nicht durch Verbote belegt wären.
Der gute Gefahrgutfahrer riskiert es wahrscheinlich nicht, bei Schnee- oder Eisglätte zu fahren, auch wenn mancher Disponent (im warmen Büro) dies anders sieht.