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Ölfilter #10614 02.03.2010 20:19
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Iceman_1986 Offline OP
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Hallo,

ich habe eine einfache Frage:

Sind gebrauchte Ölfilter, die in PKW u. LKW vorkommen u. entsorgt werden müssen Gefahrgut?? Wenn ja welche UN-Nummer??

Danke.

Grüße Iceman

Zuletzt bearbeitet von Iceman_1986; 02.03.2010 20:20.
Re: Ölfilter [Re: Iceman_1986] #10615 02.03.2010 22:21
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Mark Offline
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Hallo Iceman,

gebrauchte Ölfilter sind mit Motoröl getränkt. Da Motoröl i.d.R. nicht als Gefahrgut eingestuft ist, sind auch die Ölfilter (sofern sortenrein befördert) nicht als Gefahrgut zu klassifizieren.


Grüße

Mark
Re: Ölfilter [Re: Mark] #10616 03.03.2010 11:37
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Iceman_1986 Offline OP
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Danke für die schnelle Antwort!

Gruß Iceman

Re: Ölfilter [Re: Mark] #10617 04.03.2010 10:42
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GG1 Offline
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Antwort auf
Da Motoröl i.d.R. nicht als Gefahrgut eingestuft ist, sind auch die Ölfilter (sofern sortenrein befördert) nicht als Gefahrgut zu klassifizieren.


Hallo Mark,

ich bin mir da nicht so ganz sicher: schließlich wird Altöl oft als umweltgefährlich bezeichnet/eingestuft und dann wäre man bei UN 3082.

Grüße
GG1

Re: Ölfilter [Re: Iceman_1986] #10618 04.03.2010 13:11
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Dieter2010 Offline
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Hallo Iceman 1986,

bei uns werden Ölfilter aus Kfz. Werkstätten als UN 3175, Klasse 4.1 befördert.
UN 3175 Feste Stoffe, die entzündbare flüssige Stoffe enthalten, n.a.g. (Kohlenwasserstoffe, flüssig), 4.1, II, (E)

Gruß
Dieter


Viele Grüße

Dieter
Re: Ölfilter [Re: Dieter2010] #10619 04.03.2010 21:09
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Mark Offline
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Hallo GG1,

entscheidend ist nicht, ob das Mineralöle bzw. Altöl als umweltgefährlich bezeichnet wird, sondern, ob es als umweltgefährlich kennzeichnungspflichtig ist. Kennzeichnungspflichtig sind alle Stoffe, die mit dem Gefahrensymbol N und den R-Sätzen 50, 50/53 oder 51/53 (bzw. äquivalente H-Sätze nach GHS) gekennzeichnet werden. Geh doch mal in die Baumärkte, Supermärkte und Tankstellen, wo Motoröl zum Verkauf angeboten wird, wie viele der Produkte sind mit dem Gefahrensymbol N gekennzeichnet? Ich habe noch kein entsprechendes Motoröl im Einzelhandel gefunden.

Es gibt da noch die R-Sätze 52/53 und 53, diese gelten auch als umweltgefährlich, sind aber nicht mit einem Gefahrensymbol gekennzeichnet und im Gefahrgutrecht werden diese Kategorien nicht berücksichtigt.


## Hallo Dieter,

wenn ihr die Ölfilter (sortenrein) in die UN 3175 einstuft, dann müsste das enthaltene Öl einen Flammpunkt von weniger als 60°C haben. Welches Motoröl hat einen solch tiefen Flammpunkt?


Grüße

Mark
Re: Ölfilter [Re: Mark] #10620 05.03.2010 08:56
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Gandalf Offline
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Hallo Mark,
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Welches Motoröl hat einen solch tiefen Flammpunkt?
IMHO können gebrauchte Motoröle aus Benzinmototen sowas hinbekommen. Hier geht es ja um gebrauchte Öle, Filter. Wenn es sich um unbekannte Öle (sprich Gemische unterschiedlichster Herkunft, die ich genau kenne) handelt, dann ist dieses Gemisches mit WGK 3 einzustufen und dann wird es wohl schwer hier eine Umweltgefährlichkeit zu verneinen.
Gruß Gandalf

Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 05.03.2010 08:56.
Re: Ölfilter [Re: Mark] #10621 05.03.2010 09:57
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GG1 Offline
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Antwort auf
Geh doch mal in die Baumärkte, Supermärkte und Tankstellen, wo Motoröl zum Verkauf angeboten wird, wie viele der Produkte sind mit dem Gefahrensymbol N gekennzeichnet? Ich habe noch kein entsprechendes Motoröl im Einzelhandel gefunden.


Hallo Mark,

das ist unbestritten; wir reden hier aber über Altöl, welches durchaus andere Eigenschaften als ungebrauchtes Öl haben kann.

Grüße
GG1

Re: Ölfilter [Re: GG1] #10622 05.03.2010 11:18
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Dieter2010 Offline
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Hallo Mark,

wie Gandalf und GG1 schon richtig geschrieben haben, handelt es sich um gebrauchte Ölfilter, die Altöl beinhalten. Da gebrauchte Ölfilter benzinhaltige bzw. brennbare Substanzen aufweisen können, werden diese eben vorsorglich zu UN 3175, Kl. 4.1, eingestuft.
So sind auch gebrauchte Kfz-Ölfilter in der Ausnahme 20 (GGAV), Abfall-/Untergruppe 6.1, namentlich als solche genannt.

Gruß
Dieter


Viele Grüße

Dieter
Re: Ölfilter [Re: Gandalf] #10623 06.03.2010 00:02
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Mark Offline
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Hallo Gandalf, hallo GG1,

ich bezweifele nicht, dass es sich bei Altöl um umweltgefährliche Stoffe und um wasserverunreinigende Stoffe im Sinne des Wasserrechtes handelt, doch entscheidend für die Kennzeichnungspflicht ist nicht die Wassergefährdungsklasse, sondern die Einstufungskriterien nach GHS und hier werden nur die Kategorien 1+2 (bei chronischer Ökotoxizität) berücksichtigt, diese sind fast identisch mit den R-Sätzen 50/53 und 51/53.

Es ist zwar unzweifelhaft richtig, dass Mineralöl im Motor thermischen Belastungen ausgesetzt sind, die zu einer chemischen Veränderung betragen können, doch stellt sich die Frage, ob die Konzentrationen der dort neu gebildeten Stoffe ausreicht um eine Kennzeichnungspflicht zu rechtfertigen. Für Stoffe der R 51/53 müssten es mind. 25% sein, für Stoffe der R 50/53 mit einer Ökotoxizitätsrate von > 0,1 mg/ltr. noch mind. 2,5 %. Benzo[a]pyren müsste sich zu mind. 250 ppm gebildet haben. Ich halte das Ganze doch für fraglich, kann mich jedoch zugegebener Weise auch irren.

Wesentlich wahrscheinlicher halte ich es, dass im Rahmen von REACH herauskommt, dass einige Grundöle Ökotoxizitätsraten aufweisen, die eine Kennzeichnungspflicht zwingend erforderlich macht. Doch bis dahin gilt der Grundsatz aus dem 3. Satz des Absatzes 2.2.9.1.10.2.2.


Zu den Flammpunkten und der Ausnahme 20 muss man die Herkunft der Öle betrachten. Die Ausnahme 20 (Nachfolger der alten Ausnahme 59) ist aus den Einzelausnahmen verschiedener Entsorger entstanden, die in den 80er und 90er Jahre Schadstoffsammlungen aus privaten Haushalten durchgeführt haben. Bei Schadstoffsammlungen kann man sicher nicht sicherstellen, dass das Altöl und die ölverunreinigten Betriebsmittel (Ölfilter eingeschlossen) nicht auch mit anderen Flüssigkeiten in Kontakt gekommen sind. Zudem lag früher die Grenze für die UN 3175 bei 100°C.

Schaut man sich jetzt die TrbF 20 an, die sich noch auf die Gefahrenklassen AI bis AIII der alten aufgehobenen VbF beziehen, so werden Sammelbehälter für Altöl, die jedermann zugänglich sind der Klasse AI zugeordnet, Sammelbehälter für Altöl bekannter Herkunft (Flammpunkt > 55°C) der Klasse AIII.

Es ist sicherlich richtig, dass bei einem undichten Motor Benzin in das Öl gelangen kann, doch stellt dies eher die Ausnahme dar. Eingesammeltes Altöl bekannter Herkunft wird i.d.R. nicht der Klasse 3 zugeordnet.


Grüße

Mark
Re: Ölfilter [Re: Mark] #10624 08.03.2010 12:24
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Wolfgang Offline
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Hallo Gefahrgutkollegen,

ich kann zu den m. E. richtigen Ausführungen von Mark nur noch hinzufügen,
dass im Abfallbereich oftmals Krafstofffilter mit Ölfiltern zusammen in eine/n Verpackung/Container kommen und versendet werden. Dann ist eine Einstufung als Gefahrgut erforderlich. UN 3175 wäre hier angebracht.

Gruß Wolfgang

Re: Ölfilter [Re: Wolfgang] #10625 25.04.2010 19:24
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Iceman_1986 Offline OP
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Hallo,

ich sehe hier gibts einige auseinandergehende Meinungen.
Meiner Ansicht nach sind sortenreine Ölfilter aus LKW-/PKW-Motoren kein Gefahrgut. Schon der Flammpunkt lässt mich hier sehr zweifeln.

Wie schon Mark sagte, ist der Anteil der fremden Stoffe im Öl die möglicherweise Gefahrgut sind, meiner Ansicht nach zu gering.

Ich denke ich bin auf der sicheren Seite die Ölfilter nicht als Gefahrgut zu behandeln.

Grüße Iceman

Re: Ölfilter [Re: Iceman_1986] #10626 04.05.2010 09:46
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Wolfgang Offline
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Hallo Gefahrgutkollegen, hallo Icemann,

ich sehe eigentlich gar kein Problem. Sortenreine Ölfilter brauchen natürlich nicht unbedingt als Gefahrgut eigestuft zu werden. Wenn in einem Unternehmen die Trennung gewährleistet ist, wäre das o. k.
Aber wie sieht es mit Kraftstofffiltern aus?!
Dort ist meines Erachtens wegen des niedrigeren Flammpunktes der anhaftenden Stoffe (Benzin, Diesel) auf alle Fälle eine Einstufung erforderlich.


Gruß Wolfgang

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