Hallo Gefahrgutkollegen, hallo Icemann,
ich sehe eigentlich gar kein Problem. Sortenreine Ölfilter brauchen natürlich nicht unbedingt als Gefahrgut eigestuft zu werden. Wenn in einem Unternehmen die Trennung gewährleistet ist, wäre das o. k.
Aber wie sieht es mit Kraftstofffiltern aus?!
Dort ist meines Erachtens wegen des niedrigeren Flammpunktes der anhaftenden Stoffe (Benzin, Diesel) auf alle Fälle eine Einstufung erforderlich.
Gruß Wolfgang