Hallo Herr Mader,
das ist nicht mehr so.
Es gab diese Vorschrift noch bis (bitte nicht hauen, da ich es nicht mehr genau weiss) bis so ca. 1997 ??????? wurde aber dann zugunsten der aktuellen Kennzeichnung gekippt.
Hat den Vorteil, dass man nicht mehr den doppelten Satz an Aufklebern haben muss, aber den Nachteil, dass nun nicht mehr genau gesagt werden kann welches Haupt- und welches Nebengefahr darstellt.
Für den Feuerwehrmann aber eigentlich egal, da er beide Gefahren berücksichtigen muss. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />