Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Gefahrstoffkennzeichnung #10673 10.03.2010 17:17
Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390
Kay Schmauder Offline OP
Großmeister
OP Offline
Großmeister
Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390
Hallo Gefahr"gut"gemeinde,

Ich hab da mal ne Frage, leider zu Gefahr"stoff" <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Laut VO(EG) 1272/2008 muss jeder Gefahrstoff mit den dort aufgeführten Mindestanforderungen versehen werden, soweit so gut.
Dieses Teil (Verordnung) gilt in der EU, auch gut.
Wie sieht es mit Ländern wie Kroatien und oder Serbien aus?
Mein Problem, wenn die Gefahrstoffrechtlichen Informationen drauf sind (auch in der Richtigen Sprache, kroatisch, serbisch) welche Adresse muss dort aufgeführt werden?
Meiner Meinung nach reicht dort auch wie im Rest der "EU" die Herstelleradresse (deutsche Adresse).
Oder muss in den nicht EU Ländern eine Adresse in Kroatien oder Serbien auf dem Etikett auf dem Gebinde erscheinen?

Fragen über Fragen....... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Ich würde mich über viele Antworten freuen.


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Gefahrstoffkennzeichnung [Re: Kay Schmauder] #10674 12.03.2010 15:00
Registriert: Jul 2006
Beiträge: 159
Andreas_A Offline
Veteran
Offline
Veteran
Registriert: Jul 2006
Beiträge: 159
Hallo Herr Schmauder,

welche Adresse angegeben werden muss, lässt sich pauschal nicht sagen. In der Schweiz ist es beispielsweise so, dass ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen genannt werden MUSS. (Im Falle Kroatien, Serbien weiß ich es nicht.)

Zusätzlich tritt das Problem auf, dass die Vorschriften der EU-VO 1272/2008 in nicht-EU-Staaten nicht gelten. Kroatien wird sich wohl daran orientieren, aber derzeit gilt dort noch das alte EU-System (mit kleinen Abweichungen). Was Serbien angeht, muss ich komplett passen.

Viele Grüße,
Andreas Arnold

Re: Gefahrstoffkennzeichnung [Re: Andreas_A] #10675 18.03.2010 15:29
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382
Rupert Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382
Hallo Andreas, hallo Hr. Schmauder,

eine kleine Korrektur: bei gewerblichen Produkten braucht nicht mehr ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen aufgeführt werden.
Dazu macht die Schweiz sich es mit der Umsetzung von CLP einfach, sie verweisen in Zukunft einfach auf EU-VO 1272/2008 (was dazu führt das eine EU-Verordnung in der Schweiz rechtsgültig wird !?!?!)

Viele Länder haben abgewartet bis die EU GHS umsetzt, und verweisen dann einfach auf die EU-VO oder übersetzen sie nur.

Hier ein Link der UNECE über den Status der Umsetzung von GHS von einigen Ländern
UNECE - GHS implementation

Gruß
Rupert


Have a nice day!
Re: Gefahrstoffkennzeichnung [Re: Rupert] #10676 19.03.2010 11:33
Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390
Kay Schmauder Offline OP
Großmeister
OP Offline
Großmeister
Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390
Hallo Gefahrstoffkollegen,

Danke für die Informationen. Das mit der Schweiz wurde mir auch so von der Europäischen Komision Abteilung (G2) bestätigt, ebenfalls meine anderen Länder.
Ich muss mal an dieser Stelle dem Informationsdienst der europäischen Komision meinen Respekt ausdrücken, ich hätte nie gedacht, dass binnen kürzester Zeit eine Information aus Brüssel zu meiner Anfrage kommt. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Ein gutes hat dieses GHS ja, selbst die Schweiz passt sich der EU an. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Gefahrstoffkennzeichnung [Re: Kay Schmauder] #10677 31.03.2010 14:59
Registriert: Feb 2010
Beiträge: 10
Roland Offline
Mitglied
Offline
Mitglied
Registriert: Feb 2010
Beiträge: 10
Hallo zusammen,

in diesem Zusamenhang auch von Interesse zwei sehr gute <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" /> Übersichtstabellen (eine s. Anhang zu diesem Kommentar, die andere s. Anhang zu einem separaten Kommentar).

Gruß,
Roland Neureiter

Anhänge
11467-CEFICGHSoverview.xls (0 Bytes, 548 Downloads)
Re: Gefahrstoffkennzeichnung [Re: Roland] #10678 31.03.2010 15:00
Registriert: Feb 2010
Beiträge: 10
Roland Offline
Mitglied
Offline
Mitglied
Registriert: Feb 2010
Beiträge: 10
.......und hier die andere Übersichtstabelle (s. Anhang).

Gruß,
Roland Neureiter

Anhänge
Re: Gefahrstoffkennzeichnung [Re: Rupert] #10679 06.04.2010 12:55
Registriert: Jul 2006
Beiträge: 159
Andreas_A Offline
Veteran
Offline
Veteran
Registriert: Jul 2006
Beiträge: 159
Hallo Rupert,

Antwort auf
eine kleine Korrektur: bei gewerblichen Produkten braucht nicht mehr ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen aufgeführt werden.


Ja, korrekt.

Hatte ich übersehen, da ich nur mit Produkten für Privatanwender zu tun habe und die Vereinfachungen für gewerbliche Produkte nur "nebenbei" laufen.

Viele Grüße,
Andreas Arnold


Moderator  urainer 

Wöchentlicher Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Defintion Verantwortlichkeiten
von Wolfgang - 28.03.2024 14:54
Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie
von Wolfgang - 27.03.2024 11:15
DIN 55415
von M.A.T. - 23.03.2024 22:08
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Newsletter | Impressum | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3