Nicht gekennzeichnete chemische Produkte
#10717
21.03.2010 00:41
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easyrider
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Hallo,
ich habe eine Frage, die ein wenig am Gefahrgut vorbei geht, aber da bisher selbst Erkundigungen bei Behörden erfolglos waren, hoffe ich, daß hier jemand Hinweise geben kann.
1. in welchem Gesetz oder welcher Verordnung ist eigentlich geregelt, wie ein chemisches Produkt (unabhängig davon, ob es ein gefährlicher oder ungefährlicher Stoff ist) zu kennzeichnen ist. Ich meine damit die Ettikettierung oder Beschriftung der Umverpackung: auf einem Haargel muß Haargel drauf stehen, auf einer Dose Holzschutzmittel muß Holzschutz drauf stehen.
2. Welche Behörde ist zuständig, wenn ein Händler oder Produzent ein chemisches Produkt in Verkehr bringt, daß keinerlei Kennzeichnung des Inhalts auf der Umverpackung hat oder eine Kennzeichnung, aus der nicht hervórgeht, um welches Produkt es sich handelt.
Etwas Konkreter:
Die Händler A und B beziehen chemische Produkte von einem Hersteller in Eimern und Fässern. Um Vorteile gegenüber Mitbewerbern zu haben, füllen A und B Kleinmengen in 0,5 und 2 Liter Dosen und 2 Liter Kunststoffkanister ab. Dabei handelt es sich um Produkte, die keine gefährlichen Stoffe sind. Möglicherweise bringen A und B aber auch Produkte, die mit UN 1283 und als entflammbar zu kennzeichnen sind, in Eigenabfüllungen ohne Kennzeichnung in den Verkehr.
Die nicht gefährlichen Produkte, die von A und B umgefüllt werden, haben in der originalabfüllung des Hersteller auf dem Etikett den Hinweis "Kann allergische Reaktionen erzeugen", das Sicherheitsdatenblatt enthält Hinweise auf mögliche Gefahren (nicht verschlucken, Gefahren für die Atemwege u.a.).
A und B bringen diese chemischen Produkte in dieser Form in den Verkehr und Verkauf an Endverbraucher:
Kunststoffdosen, die mit Kunststoffdosen für Salben und Kosmetika verwechselt werden können. Kunststoffflaschen und Kanister, die durchaus Ähnlichkeit mit Behältern für Salatöle oder Wachmittel haben.
Dosen, Flaschen und Kanister werden ohne jede Beschriftung vertrieben oder Sie haben nur einen Aufkleber Mit dem Namen des Produkts. der Produktename besteht jedoch nur aus Gattungsbegriffen. Diese Gattungsbegriffe sind z.B. auch für Kosmetika üblich. Es handelt sich jedoch um ein Produkt, daß, auch wenn es ungefährlich ist, weder mit Kosmetika noch Lebensmittel verwechselt werden sollte.
Es kann ja nicht sein, daß jemand ein Produkt in Verkehr bringt und nicht erkennbar ist, welchen Inhalt die Gebinde haben: Lebensmittel, Reiniger, Kosmetika, Holzschutz.... Optisch, nach Geruch, Farbe usw. ist es ohne Aufschrift nicht identifizierbar. Ach so, genauer gesagt, handelt es sich um zwei Produkte, das eine könnte von Kindern für Karamel oder Brotaufstrich gehalten werden.
Mir geht es vor allem um die Frage, an welche Behörde man sich wenden kann und welche Gehörde definitiv prüft, ob der Anbieter das so in den Verkehr bringen darf oder nicht und gegebenenfalls demjenigen, der ungekennzeichnete, technische Chemie in den Verkehr bringt beibiegt, wie er das zu kennzeichnen hat. Bisher Fehlergebnis: Die Gewerbeaufsichtämter wissen nichts, sind angeblich nicht zuständig, bei anderen Landesbehörden verweist man auf die Bezirksregierung, bei Umweltämtern weiß man überhaupt nichts zum Thema.
MfG
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Re: Nicht gekennzeichnete chemische Produkte
[Re: easyrider]
#10718
22.03.2010 08:49
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Gandalf
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Hallo easysrider, so spontan würde ich sagen, ist die Grundlage hierfür das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB Gruß Gandalf
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Re: Nicht gekennzeichnete chemische Produkte
[Re: Gandalf]
#10719
22.03.2010 13:57
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Rupert
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Hallo Easyrider, wenn es ich um Produkte handelt die für jedermann erhältich sind, dann habe ich diesen Kontakt für dich: Hr. Peter WANDERS and Hr. Jochen BLUME (RAPEX Contact Points) Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Federal Institute for Occupational Safety and Health Gruppe 2.1 Produktbeschaffenheit, Grundsatzfragen Friedrich-Henkel-Weg 1-25 DE 44 149 Dortmund Tel. +49 231 9071 23 09 Fax +49 231 9071 23 64 eu-rapex@baua.bund.dewww.bmelv.dewww.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Arbeitsschutz/Technischer-Arbeitsschutz/geraete-und-produktsicherheit.html Gruß Rupert
Have a nice day!
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Re: Nicht gekennzeichnete chemische Produkte
[Re: easyrider]
#10720
22.03.2010 14:04
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Gandalf
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Hallo easyrider, kurzer Nachtrag meinerseits zu: Mir geht es vor allem um die Frage, an welche Behörde man sich wenden kann Ich würde hier die für den Verbraucherschutz zuständigen Stellen mal anfragen. Die sind aber je nach Bundesland und Kommune bestimmt immer wieder Andere. Gruß Gandalf
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Re: Nicht gekennzeichnete chemische Produkte
[Re: Gandalf]
#10721
22.03.2010 15:10
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Andreas_A
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Hallo Easyrider,
auf die Frage wo das stehen könnte, wurde ja schon das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch genannt.
Ansonsten steht dazu auch ein bisschen was im ChemG (so ab §10), da geht es teilweise um gefährliche Zubereitungen und auch um Zubereitungen, die gefährliche Stoffe enthalten.
Wer der Ansprechpartner sein könnte: - Gewerbeaufsicht - Regierungspräsidien - Landesumweltämter - Umwelt-/Verbraucherschutzministerien. - evtl. BfR (?) Und im Zweifel weiß die BAuA alles :-), auch den vor Ort passenden Ansprechpartner.
Viele Grüße, Andreas Arnold
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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