Hallo Ernest,
gem. IATA-DGR 4.1.2.1(d) muss der technische Name eine anerkannte chemische Bezeichnung oder ein Name sein, der gegenwärtig in wissenschaftlichen und technischen Handbüchern, Texten und Fachzeitschriften benutzt wird. Handelsnamen dürfen nicht benutzt werden.
Der Eintrag in der Shippers Declaration muss - wie im Luftverkehr gewohnt - in Englisch erfolgen.
Zusätzlich solltest Du Dir noch den Punkt 8.1.3.4 ansehen. Im letzten Satz wird genau auf Dein beschriebenes Problem eingegangen....
Gruß, Tom