Liebe Leute,
verstehe ich Punkt 5.4.1.1.6.2.1 richtig, wenn ich interpretiere, dass bei leerer ungereinigter Rücksendung die Angabe von Anzahl und Art der Verpackung entfallen kann? Also egal wieviele z. B. leere ungereinigte Dieselfässer ich transportiere, der Eintrag im Beförderungspapier bloß lautet:
LEERE VERPACKUNG, 3
Danke für eure Antworten,
Georg