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Versand Gefahrgut Mengen CV 35 #10791 03.04.2010 19:47
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chlormaus Offline OP
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Hallo liebe Forenmitglieder,

bin durch Zufall auf dieses Forum gestoßen und nach dem Lesen einiger
Interessanter Beiträge, werde ich das Gefühl nicht los, irgendwie bei
meinem Paketdiest zu viel zu bezahlen.

Ich verschicke seit Anfang des Jahres mit meinem Paketdienst (hier mal nicht genannt)
Gefahrgut. Dabei bezahle ich dann 5 Euro pro Paket mehr. Für Mindermengen selbstverständlich
nicht. Mir wurde vorher eingehend von einem Mitarbeiter erklärt, wie, was und wieviel
ich pro Versandstück verschicken darf. Entweder hatte der Mitarbeiter keine Ahnung, oder
ich habe hier verschiedene Beiträge falsch interpretiert.

Beispiele: Wie ich im Moment versende:
1 Eimer Chlorgranulat 5 kg UN 3077 (LQ 27 bis 6 kg) als Mindermenge
2 Eimer Chlorgranulat 5 kg UN 3077 in einem Versandstück UN 3077 als Gefahrgut.
1 Eimer Chlorgranulat 10 kg UN 3077 als Gefahrgut (Im Eimer aber aufgeteilt in zwei Beuteln a 5kg)

Weiterhin versende ich 200g Chlortabletten 5 und 10 kg mit der UN 1479 (LQ 11 bis 500g) als Gefahrgut. Zu den Tabletten
ist zu sagen, das sie alle einzeln im Eimer verpackt (geblistert) sind.

Nun frage ich mich wirklich, ob das alles seine Richtigkeit hat, da die 200g Chlortabletten im Prinzip ja
alle einzeln verpackt sind und das Chlorgranulat ja auch immer in 5 kg Portionen aufgeteilt ist. Es stehen
leider in den Versandbedingungen keine höchstzulässigen Nettomengen pro Versandstück, sondern nur die
Nettomnegen pro Innenverpackung. Der Mitarbeiter des Paketdienstes ist der Meinung das alles (so wie ich es momentan verschicke)
seine Richtigkeit habe und hat mich auch darauf hingewiesen, das Stichproben gemacht werden.

Und noch eine Frage am Rande, da ich auch Calciumhypochlorit versende (UN 2880). Was soll das bedeuten:
Bitte beachten Sie das Verbot als Einzelverpackung bei den UN-Nummern UN 1748, UN 2208 und UN 2880, aufgrund der Sondervorschrift für die Beförderung CV 35.

Es wäre schön, wenn jemand Licht ins Dunkel bringen könnte.

Vielen Dank und allen ein schönes Osterfest!

Re: Versand Gefahrgut Mengen CV 35 [Re: chlormaus] #10792 04.04.2010 02:16
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Stefan Witten Offline
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Hallo Chlormaus,

Die CV 35 ist eine Sondervorschrift die besagt das sich bei Verpackung in Säcken diese zu distanzieren sein damit diese sich nicht gegenseitig erhitzen ,oder eine ausreichende Kühlung sicher zu stellen.
Die CV 24 stellt klar das Fahrzeuge und Container vor Fahrtbeginn zu reinigen sind leicht entflammbare Stoffe sind zu entfernen.

Die CV Vorschriften befinden sich im Kapitel 7
die LQ Vorschriften im Kapitel 3.4

Die Herstellerfirma von diesen Chemikalien oder der Importeur hat sicherlich einen Gefahrgutbeauftragten der sich möglicherweise mit den Produkten seiner Firma auskennt.Versuch hier mal Kontakt zu suchen , kostet erstmal nichts.

Das ADR 2009 gibt es bei Storck als Papierversion ,die RESB und die GGVESB wahrscheinlich auch ,oder als PDF.

Mitten drin eine umfangreiche Tabelle mit allen UN Nummern die immer über 2 Seiten gehen die dann in der Papierversion nebeneinander,im PDF untereinander angeordnet sind . Die UN Nummern in den Zeilen , in den Spalten die Bestimmungen zb. CV 35 mit dem Verweis ins Kapitel 7 an der Kopfzeile.

Es muss geprüft werden welchen Status die Einzel Verpackung der einzelnen Chlortablette hat,ebenso der Status der 2 Stück 5 Kg Beutel im 10 KG Eimer. Handelt es sich hierbei um eine oder um ein Teil einer zugelassenen Gefahrgutumschließung für LQ Mengen? Die LQ Verpackungen müssen zwar nicht geprüft sein aber baugleich zu UN Verpackungen für offizielles Gefahrgut.Die Einzelverpackung darf den Inhalt nach Tabelle LQ Mengen hier Beispiel LQ 27 / 6kg nicht überschreiten ,das Paket Karton dann mit den Einzelverpackungen drin max. 30KG Gesamtgewicht. Ob die CV 35 bei LQ Mengen Anwendung findet ist zu prüfen ebenso gegebenenfalls die Einhaltung.

Grundsätzlich ist es schon möglich auch größere Mengen Gefahrgut zu transportieren per LQ Menge als " als kleine Häppchen" in einem großen Karton,es kommt auf den einzelnen Fall an.

Oftmals ist es nicht ausgeschlossen mehrere LQ Sendungen zusammen in eine sogenannte Umverpackung einzustellen .UM diese dann zu versenden siehe Vorschrift.

Ferner sind mir die genauen Preise und Geschäftsbedingungen ,Transportbedingungen nicht bekannt ,ev. Ausschreibung bei mehreren Paketdiensten vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen Stefan Dierich

Zuletzt bearbeitet von Stefan Witten; 04.04.2010 18:22.
Re: Versand Gefahrgut Mengen CV 35 [Re: chlormaus] #10793 04.04.2010 13:56
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Hoko1 Offline
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Hallo Chlormaus,

ehrlich gesagt, ich weiss nicht so recht was Sie eigentlich wissen wollen?

Gruß HoKo

Re: Versand Gefahrgut Mengen CV 35 [Re: Hoko1] #10794 04.04.2010 18:51
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chlormaus Offline OP
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Hallo Hoko,
Stefan hat es schon richtig erkannt. Erstmal Danke für die Antworten.
Es geht einfach nur darum, wieviel ich pro Paket als Mindermenge verschicken kann. Ich glaube hier in einem Beitrag gelesen zu haben, das zum Beispiel eine Verpackung in einer Verpackung auch als Mindermenge gilt.
Also ich verschicke zum Beispiel 2 Eimer Chlorgranulat a 5kg (UN 3077 bis 6 kg pro Innenverpackung) als Gefahrgut und bezahle dafür extra 5 Euro pro Paket.
Ich bin aber nun nach dem lesen einiger Beiträge der Meinung, das ich dieses auch als Mindermenge verschicken kann, da 2 Portionen a 5 kg. Ich spare dann selbstverständlich die 5 Euro. Dasselbe bei den Chlortabletten, da Sie ja nur pro Tablette 200g wiegen und alle einzeln verpackt sind. ( Verpackung in einer Verpackung). Wenn ich mir überlege, wieviel ich dann schon umsonst bezahlt habe ...

Grüsse Chlormaus

Re: Versand Gefahrgut Mengen CV 35 [Re: chlormaus] #10795 04.04.2010 19:19
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Stefan Witten Offline
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Richtig im Prinzip ja . Auch bei LQ muß die Qualität der ganzen Verpackung Mindestanforderungen erfüllen.Nicht jede dünne Folieneinschweißung ist ausreichend ebenso jeder billige Plastikeimer .Werden diese nicht Erfüllt gilt die Verpackung als nicht vorhanden.Der Gefahrgutverstoß mit Bußgeld ist dann ev.gegeben. Die Verpackungsanweisungen P sind zu prüfen ob diese Anwendung finden.
mfg Stefan Dierich

Zuletzt bearbeitet von Stefan Witten; 04.04.2010 19:42.
Re: Versand Gefahrgut Mengen CV 35 [Re: Stefan Witten] #10796 04.04.2010 20:03
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chlormaus Offline OP
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Hallo Stefan,
erstmal Danke für die ausführlichen Details. Habe jetzt auch noch mal einige Sachen gelesen. Also die Eimer sind wohl in Ordnung. Die haben gerade mal ne Beule wenn man Sie fallen lässt. Die Folie mit denen die Tabletten eingeschweisst sind, ist dehnbar und ziemlich schwer aufzureißen. Werden auch von einer deutschen Firma verpackt, die ja auch bestimmte Normen zu erfüllen haben. Was meintest Du mit den Verpackungsanweisungen P ? Wo kann man das nachlesen.
Grüsse chlormaus

Re: Versand Gefahrgut Mengen CV 35 [Re: chlormaus] #10797 04.04.2010 22:08
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Stefan Witten Offline
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Alles was zu diesem Thema relevant ist steht im Kapitel 3.4 ADR 2009.
Die Vorschriften für normale Gefahrgutversandstücke stehen wieder woanders im ADR.
Suchbegriff : ADR 2009
Notfalls lass dich beraten von einem erfahrenen Gefahrgutbeauftragten Gefahrgutbüro

Stefan Dierich


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