Hallo Herr Rothe,
zwischen einer Owi anlasten, also Anhörbogen versenden, und einem Bußgeldbescheid liegen Welten. Die Bußgeldbehörde hat den richtigen Verlader zu ermitteln. Gerade bei Ihrem Fall, geht aus den Beförderungspapieren jedoch nicht hervor, wann und wo die Ladungssicherung eventuell verändert wurde. Die Folge ist, dass Ihnen als vermeintlicher Verlader ein Anhörbogen zugesendet wird. Reagieren sie nicht darauf, wird sogar ein Bußgeldbescheid folgen, da nach Aktenlage Sie der vermeintliche Verlader waren. Also auf die richtige Antwort kommt es an.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm