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Ladungssicherung #1077 09.09.2003 12:18
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Hallo Gefahrgutexperten

Folgende Problematik der Ladungssicherung beschäftigt uns schon seit einiger Zeit.
Nach ADR/GGVSE/RSE besteht die Verantwortlichkeit beim Verlader und beim Fahrzeugführer. Nach IMDG/GGVSee ist der Verlader für die Ladungssicherung verantwortlich.
In der Praxis ist es oft so, dass der Beförderer Subunternehmen beauftragt. Während der Beförderung wird zur Ladung anderes Gut (gefährliches oder nicht gefährliches) zu- bzw. abgeladen oder die gefährliche Ladung selbst wird umgeladen. Dabei wird die Ladungssicherung verändert oder ist nicht mehr gewährleistet. Solche Verstöße werden dann insbesondere bei vorgelagertem Straßentransport für einen Seetransport (z.B. Trailer) dem Verlader angelastet.
Für uns stellt sich die Frage, wie man sich nun gegen solche Verstöße rechtlich absichern kann.
Wie wird das in anderen Unternehmen mit ähnlicher Problematik gehandhabt?

Viele Dank für die Wortmeldungen im Voraus und herzliche Grüße.


Re: Ladungssicherung #1078 09.09.2003 16:07
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UHeins Offline
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Beiträge: 530
... siehe im Forum "Kontrollen und Bußgelder" das Thema "Ladungssicherung im Stückgutverkehr"


----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: Ladungssicherung [Re: UHeins] #1079 09.09.2003 17:01
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Hallo Herr Heins,

vielen Dank für Ihren Hinweis.
Man sollte doch genauer mit dem Forum arbeiten.
Wir sind auch der Meinung, dass nur der letzte Verlader (sprich Spedition beim Umladen) zur Verantwortung gezogen werden kann. Zusätzlich lassen wir uns die ordnungsgemäße Sicherung vom übernehmenden Fahrzeugführer schriftlich bestätigen. Eigentlich dürfte uns dann keine OWI zu lasten gelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen.

Re: Ladungssicherung #1080 09.09.2003 18:07
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glücke Offline
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Beiträge: 56
Hallo Herr Rothe,

speziell für die von Ihnen genannte Fallgestaltung, umladen bzw. Zu- oder Teilabladung durch den Fahrer empfehle ich die fotografische Dokumentation der Ladungssicherung bei Ihnen.

Heute im Zeitalter der Digitalfotografie ist dieses Vorgehen ohne großen Kosten- bzw. Zeit-Aufwand möglich und wird bei Großverladern auch so praktiziert.

Bei entsprechenden Anhörungsverfahren kann dann sehr schnell die ordnungsgemäße Ladungssicherung bewiesen werden.

Freundliche Grüße aus Würzburg

G. Lücke

Re: Ladungssicherung [Re: glücke] #1081 10.09.2003 09:03
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723
TDamm Offline
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Beiträge: 723
Hallo Herr Rothe,

zwischen einer Owi anlasten, also Anhörbogen versenden, und einem Bußgeldbescheid liegen Welten. Die Bußgeldbehörde hat den richtigen Verlader zu ermitteln. Gerade bei Ihrem Fall, geht aus den Beförderungspapieren jedoch nicht hervor, wann und wo die Ladungssicherung eventuell verändert wurde. Die Folge ist, dass Ihnen als vermeintlicher Verlader ein Anhörbogen zugesendet wird. Reagieren sie nicht darauf, wird sogar ein Bußgeldbescheid folgen, da nach Aktenlage Sie der vermeintliche Verlader waren. Also auf die richtige Antwort kommt es an.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm

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