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PCB-Transformator
#10813
08.04.2010 09:00
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Dieter2010
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Hallo Gefahrgutexperten,
wir müssen einen PCB-Trafo entsorgen lassen; der PCB-Gehalt liegt lt. Analyse bei 368 ppm (mg/kg). Nun meine Frage: Welche Klassifizierung für das Beförderungspapier ist richtig?
UN 2315 Polychlorierte Biphenyle, flüssig, 9, II .....
oder gemäß GGAV Ausnahme 19 UN 2810 Gemisch/Lösung, Abfall enthält polyhalogenierte Dibenzodioxine/-furane, 6.1, III .....
Viele Grüße
Dieter
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Re: PCB-Transformator
[Re: Dieter2010]
#10814
08.04.2010 18:21
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Mark
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Hallo Dieter,
die UN 2315 musst du wählen.
Die UN 2810 ist erst ab einem Dioxingehalt von 2 mg/kg (Toxizitätequivalenz) erforderlich (und dann ist es die Verpackungsgruppe II).
Siehe hierzu auch Punkt 4.6 der Ausnahme 19 bzw. Absatz 2.1.3.4.2, ADR.
Grüße
Mark
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Re: PCB-Transformator
[Re: Mark]
#10815
09.04.2010 13:25
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Dieter2010
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Hallo Mark,
vielen Dank für die Antwort; 4.6 der Ausnahme 19 war der entscheidende Hinweis.
Sehe ich es richtig, wenn ich die Ausnahme 19 Pkt. 5.2.1 heranziehe, dass ich erst bei einem PCB-Gehalt von über 200.000 ppm (20 %) die Gruppe B zuordnen muss? Das hieße im Umkehrschluss, dass ich bis zu einem PCB-Gehalt von 200.000 ppm nach Gruppe C, und damit nach UN 2315, Klasse 9, II einstufen könnte.
Ist das so richtig interpretiert oder hat sich meinerseits ein Gedankenfehler eingeschlichen?
Viele Grüße
Dieter
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Re: PCB-Transformator
[Re: Dieter2010]
#10816
09.04.2010 15:44
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Gandalf
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Hallo Dieter2010, du sprichst immer nur vom PCB-Gehalt. Ausnahme 19 regelt aber die Beförderung von Stoffen welche PCDD/PCDF enthalten. Nur wenn das zutrifft, brauchst du die Ausnahme 19, andernfalls ist keine Zuordnung nach A, B oder C notwendig. Gruß Gandalf
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Re: PCB-Transformator
[Re: Gandalf]
#10817
12.04.2010 08:02
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Dieter2010
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Hallo Gandalf,
wir haben nach der Analyse eben nur den PCB-Gehalt genannt bekommen. In der Ausnahme 19 Pkt. 5.2.1 wird dieser doch auch explizit genannt. .... Führt das Testergebnis zu einem PCB-Gehalt bis 20% in der Lösung dürfen Transformatoren .... der Gruppe C zugeordnet werden.
Wenn ich die Ausnahme 19 nicht heranziehen würde, würde das doch bedeuten, dass ich meinen PCB-Trafo ab 50 ppm immer -unabhängig vom PCB-Gehalt- nach UN 2315, Kl. 9, II einstufen müsste!?
Gruß, Dieter
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Re: PCB-Transformator
[Re: Dieter2010]
#10818
12.04.2010 08:07
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Mark
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Hallo Dieter,
wie Gandalf schon sagt regelt die Ausnahme 19 die zulässigen Dioxingehalte!!!
Dioxine sind sicherlich Begleiterscheinungen bei der PCB-Herstellung und nach thermischer Belastung von PCBs entstehen auch Dioxine, doch sind die Gehalte doch eher zu vernachlässigen.
Zudem wird in der Ausnahme 19 von Mikrogramm je Kilogramm geredet, das sind ppb!!!
Gruppe C (VG III) = Dioxingehalt < 2.000 ppb = 2 ppm (bei Flüssigkeiten) Gruppe B (VG II) = Dioxingehalt < 20.000 ppb = 20 ppm (bei Flüssigkeiten) Gruppe C (VG I) = Dioxingehalt < 200.000 ppb = 200 ppm
Noch was: Wenn man Dioxinanalysen in die Hände bekommt, dann sind die Dioxine meistens in Nanogramm je Kilogram angegeben (ng/kg), dass ist nocheinmal eine 1.000er-Potenz weniger!
Das sind ganz andere Dimensionen! Doch im Regelfall dürfte man bei PCB-haltigen Trafos wohl nicht über 2 ppm kommen, wodurch dann wohl immer die UN 2315 zu wählen ist. Die UN 2315 ist ab einem PCB-Gehalt von 50 ppm zu nutzen.
Grüße
Mark
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Re: PCB-Transformator
[Re: Mark]
#10819
12.04.2010 11:31
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Dieter2010
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Hallo Mark,
vielen Dank für die sehr gute Erklärung. Wenn ich es nun zusammenfasse, ist für die Anwendung der Ausnahme 19 der Dioxingehalt und nicht der PCB-Gehalt entscheidend.
Was ist aber wenn ich die Ausnahme 19 nicht anwende und meine PCB-Trafos gleich nach UN 2315, Kl. 9 , II einstufe? Dort steht ja unter der SV 305, dass erst ab 50 ppm eingestuft werden muss ... und in VV15, dass Stoffe, die nicht mehr als 1000 ppm enthalten .... Kann ich also davon ausgehen, dass ich ohne Anwendung der Ausnahme 19, >50 ppm bis 1000 ppm immer in UN 2315 einstufen kann oder muß ich die Ausnahme 19 unbedingt dazu verwenden?
Viele Grüße
Dieter
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Re: PCB-Transformator
[Re: Dieter2010]
#10820
12.04.2010 12:46
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Gandalf
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Hallo Dieter2010, Kann ich also davon ausgehen, dass ich ohne Anwendung der Ausnahme 19, >50 ppm bis 1000 ppm immer in UN 2315 einstufen kann Ja! Wie schon einmal gesagt, brauchst du die Ausnahme 19 nur, wenn du gleichzeitig auch PCDD/PCDF oberhalb von 2000 Mikrogramm/kg hast. Nur dann wenn beides vorliegt, musst du die Einstufungskriterien der GGAV 19 zu einer Gruppe A, B, oder C und die entsprechende UN-Nummer berücksichtigen. Ansonsten eben wie du schon sagtest: > 50 bis < 1000 ppm ist UN 2315. Gruß Gandalf
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Re: PCB-Transformator
[Re: Gandalf]
#10821
12.04.2010 13:12
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Dieter2010
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Hallo Gandalf,
jetzt noch eine Frage zum besseren Verständnis: Was wäre wenn der PCB-Trafo >1000 ppm (z.B. 1400 ppm) hätte und die PCDD/PCDF weniger als 2000 Mikrogramm/kg hätten? Damit bräuchte ich also keine GGAV 19; Besser gefragt: Bei wieviel ppm liegt der Grenzwert für UN 2315, wenn die PCDD/PCDF <2000 Mikrogramm/kg betragen und daher die GGAV 19 nicht herangezogen wird? Vor allem, wo ist die Fundstelle für den entsprechenden Grenzwert?
Danke schon mal vorab Gruß Dieter
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Re: PCB-Transformator
[Re: Dieter2010]
#10822
12.04.2010 16:07
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Gandalf
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Hallo Dieter2010, 1)nur wenn mehr als 2000 Mikrogramm PCDD/PCDF dann Ausnahme 19 berücksichtigen 2)wenn dann zusätzlich im Gemisch mit PCB-haltigen Stoffen (> 50 mg/kg) ist eine Zuordnung zu A, B, oder C und einer entsprechenden UN-Nummer gemäß den Vorgaben der Ausnahme 19 vorzunehmen 3)wenn weniger als 2000 Mikrogramm PCDD/PCDF und mehr als 50 mg/kg PCB dann UN 2315 4) die Grenze 1000 ppm PCB in VV15 regelt nur die Zulässigkeit der Beförderung in loser Schüttung, heißt bei mehr als 1000 ppm ist das immer noch UN 2315, aber die Beförderung in loser Schüttung geht nicht mehr. Deinen Trafo würde ich jedoch nicht als lose Schüttung ansehen und insoweit wäre VV 15 zu vernachlässigen. Noch als Ergänzung: Ausnahme 19 für Stoffe die tatsächlich PCDD/PCDF enthalten und UN 2315 für Stoffe, die im Brandfall PCDD/PCDF bilden können. Gruß Gandalf
Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 12.04.2010 16:09.
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