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Jahresber., Brutto- o. Nettoangabe bei Gasflaschen #10834 09.04.2010 09:46
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Earl Offline OP
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Hallo,

nachdem ich hier im Forum über die im Jahresbericht anzugebenden Mengen nachgelesen habe, habe ich mich entschieden, auch die von uns empfangenen Güter dort aufzuführen. Nun ist es so, dass wir auch Gasflaschen in nicht unerheblicher Menge empfangen. Bezüglich der Mengenangabe im Jahresbericht bin ich mir jedoch nicht ganz im Klaren darüber, ob diese in Brutto oder Netto erfolgen soll. Auch stellt sich mir die Frage, ob die von uns zurückgelieferten Flaschen, mit möglichem Restinhalt, auch im Jahresbericht erfasst werden sollen.

Gruß

Earl

Re: Jahresber., Brutto- o. Nettoangabe bei Gasflaschen [Re: Earl] #10835 12.04.2010 08:03
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G. Homann Offline
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Hallo Earl,

ich habe da auch schon einmal "drauf rumgedacht". Scheint eigentlich auf den ersten Blick einfach (Bauchgefühl natürlich netto), wenn man es aber nachlesen will...
Ein Hinweis in § 1b (1) 2. GbV (50 Tonnen netto). In Anlage 1 -> "Fehlanzeige"!
Ein Hinweis zu den Gasen in 1.1.3.6.3 nach der Tabelle (2. und 3. Strichaufzählung) -> Nettomasse in kg bzw. Nenninhalt des Gefäßes.
Aufgrund des (theoretisch immer vorhandenen) Restdruckes gilt m.E. "leer wie voll".

Gruß aus München
Günther Homann

Re: Jahresber., Brutto- o. Nettoangabe bei Gasflaschen [Re: Earl] #10836 12.04.2010 09:34
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Sirius Offline
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Moin, Moin,
ich gebe im Jahresbericht lediglich die Anzahl der Gasflaschen an (Anlieferung / Abtransport) - auch wenn es nicht ganz den rechtlichen Vorgaben entspricht. Bisher war meine Überwachungsbehörde zufrieden damit.

Gruß
Sirius

Re: Jahresber., Brutto- o. Nettoangabe bei Gasflaschen [Re: Sirius] #10837 13.04.2010 09:57
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Dieter2010 Offline
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Hallo Earl,

wir halten es so, dass sowohl die empfangenen, wie auch die zurückgelieferten leeren Gasflaschen im Jahresbericht berücksichtigt werden. Das heißt, das jede Gasflasche zweimal berechnet wird, da die Gasflasche auch zweimal (Hin- u. Rücktransport) auf öffentlichen Straßen bewegt wird.
Bei der Berechnung halten wir es so: "Leer wie befüllt".

Zuletzt bearbeitet von Dieter2010; 13.04.2010 09:59.
Re: Jahresber., Brutto- o. Nettoangabe bei Gasflaschen [Re: Dieter2010] #10838 13.04.2010 12:57
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Gandalf Offline
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Hallo zusammen,
wenn man möchte kann man sich das Leben ja schwer machen. Allerdings ist das ja auch jedem selbst überlassen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />. Daher hier noch mal meine Gedanken dazu. Wenn jemand nur Gefahrgut empfängt, braucht er keinen Beauftragten bestellen, also braucht der auch keinen Bericht erstellen und die empfangenen Güter nicht aufführen. Daneben unterliegen leere, ungereinigte Verpackungen gem. 1.1.3.5 nicht dem ADR, werden also nach ADR gar nicht befördert, also braucht man die auch nicht im Jahresbericht aufführen. Fazit: Ich zähle weder volle, noch leere Flaschen oder leer wie voll oder sonstwie.
Gruß Gandalf

Re: Jahresber., Brutto- o. Nettoangabe bei Gasflaschen [Re: Earl] #10839 13.04.2010 15:39
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Wolfgang Offline
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Hallo Gefahrgutkollegen,

Natürlich müssen die Gasflaschen im Jahrensbericht genannt werden.
Aber wo liegt das Problem?
Beispiel:
Eine Firma emfängt jährlich a) bis 5 Tonnen oder b) mehr als 5 Tonnen bis 100 Tonnen der Gefahrgutklasse 2. Also gebe ich in dem Jahresbericht ( siehe Anlage 1 4. GbV ) einfach entweder a) oder b) im Jahresbericht an. Die Menge der leeren, ungereinigten zum Transport übergebenen Flaschen dürfte die geforderten Gewichtsangaben nicht wesentlich beeinflussen.
Wichtig ist doch eigentlich, dass der Unternehmer bzw. die Überwachungsbehörde aus dem Bericht erkennen kann, dass mit Gefahrgut der Klasse 2 im Sinne der Transportvorschriften umgegangen wird.
Und das würde ja aus der Angabe der Gefahrgutklasse und Mengen (bis 5 t; mehr als 5 t bis 50 t ... ) hervorgehen.
Meiner Ansicht nach liegt Gandalf falsch. Eine grundsätzliche Befreiung für leere, ungereinigte Gasflaschen gibt es nur unter den Bedingungen von 1.1.3.2 c und nicht grundsätzlich unter 1.1.3.5 ADR.

Gruß Wolfgang

Re: Jahresber., Brutto- o. Nettoangabe bei Gasflaschen [Re: Wolfgang] #10840 13.04.2010 16:51
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Gandalf Offline
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Hallo Wolfgang,
Antwort auf
Also gebe ich in dem Jahresbericht ... einfach entweder a) oder b) ... an.
Wie jetzt nur a oder b ? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> IMHO ist schon eine genaue Mengenangabe gefordert.
Antwort auf
Die Menge der leeren, ungereinigten zum Transport übergebenen Flaschen dürfte die geforderten Gewichtsangaben nicht wesentlich beeinflussen.
Nun wenn hier einige Kollegen "leer wie voll" Rechnen, ist das nach Adam Riese die doppelte Menge und das sollte schon einen Einfluss haben denke ich.
Gruß Gandalf

Re: Jahresber., Brutto- o. Nettoangabe bei Gasflaschen [Re: Earl] #10841 14.04.2010 09:55
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Wolfgang Offline
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Hallo Gefahrgutkollegen, Hallo Gandalf,

nein,im Jahresbericht ist keine genaue Menge der beförderten gefährlichen Güter gefordert.
Beispiel: Hat ein Unternehmen zirka 7,5 Tonnen Gefahrgut der Klasse 2 befördert,
reicht es aus, wenn ich als Gb für die Klasse 2 die Angabe 5 t bis 50 t vermerke. Man kann aber auch den umständlichen und zeitraubenden Weg einschlagen und die Mengen genau ausrechnen. Ob das der Sicherheit dient und irgend einen besseren Aussagewert zum Thema Gefahrgut hat, sei dahin gestellt.
Es kann auch nicht sein, dass leere, ungereinigte Flaschen grundsätzlich wie gefüllte berechnet werden. M. E. sind die Berechnungsgrundlagen nach der Tabelle 1.1.3.6.3 ADR heran zu ziehen. Hier steht für Gase ja klar, wie zu berechnen ist. Diese Grundlage (ADR) halte ich bei Berechnungen zum Jaresbericht für legitim. Denn bei den Berechnungen zur Freistellung vom Gb (Paragraf 1b GbV) ist ja das ADR ausdrücklich genannt.

Gruß Wolfgang

Re: Jahresber., Brutto- o. Nettoangabe bei Gasflaschen [Re: Wolfgang] #10842 14.04.2010 10:43
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G. Homann Offline
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Hallo nochmal,

wie bereits angeführt wurde, ist für die Freistellung der "leeren" (Gruppen A und O) Flaschen 1.1.3.2 c) die Grundlage, nicht 1.1.3.5! Danach dürfen aber nur noch max. 2 bar in der Flasche sein. Dumm nur, dass die meisten namhaften Gashersteller aus technischen Gründen (zur Vermeidung von Korrosion im Flascheninneren) mehr Restdruck bei den "leeren" Flaschen fordern. Im Bereich der medizinischen Gase sind dies i.d.R 5 bis 10 bar!! Von "leer" kann daher nicht wirklich die Rede sein.

Gruß aus München
Günther Homann

Zuletzt bearbeitet von G. Homann; 14.04.2010 10:49.
Re: Jahresber., Brutto- o. Nettoangabe bei Gasflaschen [Re: G. Homann] #10843 05.05.2010 14:36
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Earl Offline OP
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Liebe Kollegen,

habt herzlichen Dank für Eure Antworten, ihr konntet mir sehr gut helfen.

Ich bin froh, dieses klasse Forum gefunden zu haben.

DANKE nochmals!

Viele Grüße

Earl


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