Beförderung ohne ADR - Schein
#10914
25.04.2010 14:48
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h0lzfaeller
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Mahlzeit, hab mal ne Frage. Und zwar habe ich letztens eine Gefahrgutsendung verschickt, die nach IMDG verpackt war, da sie per Schiff ans Ziel gebracht wird. Nur wird jede Sendung per LKW zum Hafen gebracht. Jetzt hatte der LKW Fahrer jedoch keinen ADR - Schein. Der Spediteur meinte nach der 1000 Punkte Regel gäbe es eine Befreiung. Nur bin ich der Meinung, das eine Befreiung lediglich entweder durch LQ oder EQ möglich wäre, dann hätte die Sendung jedoch dem entsprechend verpackt sein müssen. Der Spediteur verwies auf das ADR und nannte auch eine Stelle, wo dies nach zu lesen wäre, bei VG III und unter 1000 Punkte usw, wäre kein ADR - Schein nötig.
Hier sind einige Daten zum versendeten Gefahrgut. UN3066, VG III, Kl 8, LQ7 = 96 Kg UN3082, VG III, Kl 9, LQ7 = 96 Kg
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Re: Beförderung ohne ADR - Schein
[Re: h0lzfaeller]
#10915
25.04.2010 15:33
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Jose Reyes Schmitt
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Sei gegrüßt Holzfaeller, ja dein Spediteur hat nicht unrecht. Es gibt die Transporterleichterung nach 1.1.3.6, dies bedeutet, wenn gemäß der jeweiligen zugeordneten Beförderungskategorie der anzuwendende Multiplikationsfaktor multipliziert mit der vorhandenen Gesamtmenge der jeweiligen Beförderungskategorie eine Punktzahl unter 1000 Punkte ergibt (bei mehreren Beförderungskategorien müssen die Punkte addiert werden und die Zahl 1000 darf ebenfalls nicht überschritten werden), dann ist der Fahrer von der Kennzeichnung des Fahrzeuges befreit, wenn auf dem Beförderungspapier die Gesamtpunktzahl je Beförderungskategorie erscheint. Des weiteren muss die geforderte Ausrüstung, die bei kennzeichnungspflichtigen Transporten gefordert ist bzw. die schriftlichen Weisungen [außer geeignetes Löschmittel und Warnweste]- (Warnweste ist eine Anforderung der BG/BGV D29) nicht mitgeführt werden.
Auf bald und éin schönes WE :-) Jose Reyes
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Re: Beförderung ohne ADR - Schein
[Re: h0lzfaeller]
#10916
25.04.2010 17:51
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J.Simon
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Hallo Holzfäller Wie Jose schon richtig schreibt, bist Du bei diesem Transport nach 1.1.3.6 ADR von einigen Regeln befreit, aber nicht von allen. Ich würde dem Spediteur aber keinesfalls blind vertrauen. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Und die Bussgelder sind ja auch nicht gerade von Pappe. Die Regeln die Du trotzdem einhalten mußt, bzw. von welchen Du befreit bist, findest Du unter 1.1.3.6.2 ADR. Nur ein Beispiel daraus: Ist der Fahrer über die Art des Gefahrgutes und seiner Gefahren unterwiesen worden? Ein Tipp am Rande: Traue keinem anderen, wenn Du es nicht selber gelesen hast oder lass Dich von einem GB beraten. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Grüße aus Rain am Lech
Johann Simon
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Re: Beförderung ohne ADR - Schein
[Re: h0lzfaeller]
#10917
26.04.2010 10:36
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Dieter2
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Hallo Holzfäller,
es ging Dir ja speziell um den ADR-Schein. Der ist für einen nicht kennzeichnungspflichtigen Transport nach 1.1.3.6 ADR nicht erforderlich. Für den Transport der von Dir genannten UN-Nrn. wären bis zu 1.000 kg frei gewesen.
Die Angabe der Gesamtpunktezahl je Beförderungskategorie auf dem Beförderungspapier ist übrigens im ADR ersatzlos gestrichen. Auf den Frachtbrief gehört aber hier "Beförderung nach 1.1.4.2.1", weil es sich um eine Transportkette unter Einschluss einer Seebeförderung handelt.
Gruß Dieter
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Re: Beförderung ohne ADR - Schein
[Re: Dieter2]
#10918
26.04.2010 12:40
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J.Simon
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Hallo Die Angabe der Gesamtpunktezahl je Beförderungskategorie auf dem Beförderungspapier ist übrigens im ADR ersatzlos gestrichen. Siehe 5.4.1.1.1 f, Bem 1 ADR In 1.1.4.2 ADR kann ich aber nichts lesen, von der Befreiung der Punkteangabe im Beförderungspapier gem 5.4 ADR
Grüße aus Rain am Lech
Johann Simon
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Re: Beförderung ohne ADR - Schein
[Re: J.Simon]
#10919
26.04.2010 15:35
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Dieter2
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Hallo Johann,
sorry, da war ich etwas zu schnell. Wir verladen fast ausschließlich Klasse 1 - und da steht das Nettoexplosivstoffgewicht je Klasse/Verträglichkeitsgruppe nach 5.4.1.2.1 ohnehin immer auf dem Beförderungspapier.
Du (wie auch Jose Reyes) hast natürlich recht - bei Anwendung 1.1.3.6 sind die Mengen je Beförderungskategorie anzugeben.
Gemeint hatte ich eigentlich den ehem. Satz nach 5.4.1.1.10 "Beförderung ohne Überschreitung..."
Gruß Dieter
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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