Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Überladung - Achslastüberschreitung #1094 12.09.2003 12:28
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382
Rupert Offline OP
Großmeister
OP Offline
Großmeister
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382
Bei einem LKW (bis 7,5 t) wurde eine Achslastüberschreitung (keine Überladung) gemessen und festgestellt.

Meine Frage:

Liegt hier eine Überladung vor, für die der Beförderer gem. §13 Abs 1a Z5 GGBG verantwortlich ist ( 1.4.2.2.1 lit e ADR ) ?



Beim erste Blick würde man doch meinen dass sich das Wort "Überladung" nur auf die Überschreitung des Gesamtgewichtes bezieht.

Eine ungünstige Gewichtsverteilung könnte man zur "Handhabung und Verstauen" zu

ordnen.



Dass das Fahrzeug den verkehrsträgerspezifischen Vorschriften entsprechen muss, dafür ist der Zulassungsbesitzer nach §13 Abs 5 Z1 verantwortlich - hier wird definitiv auf das KFG verwiesen.

Hier der Wortlaut des KFG:

§ 101. Beladung

(1) Die Beladung von Kraftfahrzeugen und Anhängern ist unbeschadet

der Bestimmungen der Abs. 2 und 5 nur zulässig, wenn

a) das höchste zulässige Gesamtgewicht, die höchsten zulässigen

Achslasten und die größte Breite des Fahrzeuges sowie die

Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte eines

Kraftfahrzeuges mit Anhänger, bei Sattelkraftfahrzeugen

abzüglich der größeren der höchsten zulässigen Sattellasten

beider Fahrzeuge, wenn diese gleich sind, einer dieser

Sattellasten, durch die Beladung nicht überschritten werden,



Vielleicht hat jemand von euch schon dieses Problem gehabt, gilt dieser Tatbestand nur für den Zulassungsbesitzer oder ist er auch für den im ADR vorkommenden Begriff "Überladung" anwendbar?



Gruß

Rupert



P.S.:

unter § 101 lit e KFG findet man auch die Ladungssicherung - wortdeckend wie im ADR, dass würde folglich bedeuten dass bei ungenügender Ladungssicherung auch der Zulassungsbesitzer angezeigt werden kann ?!?

Zuletzt bearbeitet von Rupert; 15.09.2003 08:55.

Have a nice day!
Re: Überladung - Achslastüberschreitung [Re: Rupert] #1095 15.09.2003 11:12
Registriert: Sep 2003
Beiträge: 8
Kurt Alt Offline
Einsteiger
Offline
Einsteiger
Registriert: Sep 2003
Beiträge: 8
Bei Achslastüberschreitungen reden wir nicht von einer Überladung, sondern von einer Überschreitung der zulässigen oder in Ihrem Fall höchstwahrscheinlich von der garantierten Achslast. Meines Erachtens kann dafür nur der Verlader und/oder der Führer zur Verantwortung gezogen werden. Bei ADR, 1.4.2.2.1 lit. e wird der Beförderer zur Verantwortung gezogen, wenn er vom Absender einen Beförderungsauftrag annimmt, der offensichtlich zu einer Überladung des Fahrzeugs oder der Beförderungseinheit führt; dies meine Interpretation dazu.


Kantonspolizei Bern
Fachstelle Gefahrgut
Postfach 7571
CH-3001 Bern
Tel. +41316341760

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
Einstufung
ansteckungsgefährlicher Stoffe

von M.A.T. - 24.04.2025 16:04
Sendung Gerät mit Funkstrahlung
von M.A.T. - 24.04.2025 13:33
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3