Ich hätte da mal eine Frage zu den Tunnelcodes. Laut Liste auf der Homepage des BMVBS ist z.B. der Emstunnel mit E kategorisiert. Dieses Zusatzschild steht auch wie abgebildet und gefordert unter dem VZ 261. Würde bedeuten ich darf mit TBC ,,E,, in kennzeichnungspflichtiger Menge durchfahren...
Wie verhält es sich jedoch mit dem Elbtunnel? Laut Liste ,,E,, von 05.00 bis 23.00 Uhr und ,,C,, in der übrigen Zeit. Allerdings stehen dort keine Zusatzschilder sondern immer noch das VZ 261 und der Zusatz 5 - 23 h. Auf was soll der Fahrer denn jetzt hören? In kennzeichnungspflichter Menge mit TBC ,,B1000C,, dürfte er nie durch den Elbtunnel. Laut Schilder zwischen 23 und 5 Uhr schon, da ja keine Zusatzschilder die auf den Tunnelcode hinweisen, dort stehen...
Das alles finde ich sehr komisch... wenn es nicht immer ans Geld gehen würde...
Hallo, der Emstunnel auf der A31 ist Tunnelkategorie "B" und nicht "E", das hat zur Folge das er für kennzeichnungspflichtige Beförderungseinheiten mit dem Tunnelbeschränkungscode "B/E" und "B/D" bei Tankfahrzeugen, "B1000C" für Güter der Klasse 1 und generell bei "B" gesperrt ist. Der Elbtunnel auf der A7 ist Tunnelkategorie "E" von 05.00-21.00 und damit in dieser Zeit für alle kennzeichnungspflichtig Beförderungseinheiten gesperrt. Die restliche Zeit ist er Tunnelkategorie "C" und, das hat zur Folge das er für kennzeichnungspflichtige Beförderungseinheiten mit dem Tunnelbeschränkungscode "C/E", "C/D", "B/E" und "B/D" bei Tankfahrzeugen, "B5000C" für Güter der Klasse 1 und generell bei "C", B1000C" und "B" gesperrt ist. Aber Vorsicht hier gibt es Ausnahmen durch Hamburg, welche man an der schwarz-weiß gestreiften Tafel an den Fahrzeugen erkennt. Dem Fahrzeugführer bleibt nur die Möglichkeit mit Hilfe der Tunnelkarte der verschiedensten Verlage die Durchfahrmöglichkeit vor Fahrbeginn festzustellen, und da er grundsätzlich vor Fahrbeginn ".. selbst über die geladenen gefährlichen Güter informieren.." siehe 5.4.3.3. dürfte das kein Problem sein. Ich weis natürlich, das nicht jeder Fahrzeugführer das unbedingt macht!
Ja, stimmt. Emstunnel hat B und nicht E. Das war wohl ein Tippfehler.... Ist ja alles richtig, aber soll der Fahrer nun nach dem Tunnelcode gehen oder auf die Schilder die vor dem Tunnel stehen? Wenn die Schilder überhaupt den Zusatz vom Tunnelcode haben...
Hallo, an den Verkehrszeichen muss die Tunnelkategorie stehen, was man im Zusammenhang mit der Veröffentlichung auf der Hompage von www.bmvbs.de sehen muss. Alle Tunnel, welche kein Zusatzzeichen mit der Tunnelkategorie haben, sind "A"- Tunnel und unterliegen demnach keinen Beschränkungen, was heißt, sie können von allen kennzeichnungspflichtigen Beförderungseinheiten durchfahren werden.
der Elbtunnel ist noch nicht mit der neuen Beschilderung versehen (Stand 04.05.2005. Da bin ich das letzte Mal durchgefahren). Aber vorsicht, soweit die Anlage 3 GGVSEB noch in Kraft ist, gilt diese. Bedeutet, der Elbtunnel ist kein "A" Tunnel. Es gilt dann immer noch die alte Regelung. Ansonsten denke ich, auch wenn nur das VZ 261 vor einem Tunnel stehen sollte und noch nicht die neue Beschilderung dann gilt die Alte.
genau das meinte ich. Auf der Homepage ist der Tunnel mit E bzw. C versehen, aber es stehen noch keine Schilder die auf dem Tunnelcode hinweisen dort. Würde das ähnlich sehen wie mein Vorschreiber. Solang noch die alten Schilder dort stehen, gilt die alte Regelung bzw. die Schilder.
Hallo Udo, die Anlage 3 der GGVSEB ist zwar noch nicht offiziell aufgehoben, befindet sich gerade im Gesetzgebungsverfahren. Aber angewandt darf sie trotzdem meiner Meinung nicht mehr, da die Übergangsfrist der alten Tunnelreglung gemäß ADR am 31.12.2010 abgelaufen ist. Ich kann nur nicht verstehen, warum die neue Kennzeichnung noch nicht angebracht ist. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> In der Ausbildung wird nach der neuen Tunnelreglung ausgebildet, und da sollte sich der Fahrzeugführer schon drauf verlassen, das die Tunnel richtig gekennzeichnet sind. Auf der A113 bei Berlin/Glienicke sind die neuen Kennzeichen schon seit Anfang 2009 angebracht. Ich hänge Dir mal ein Bild an. Mich würde in diesem Zusammenhang natürlich auch interessieren, wie die Kontrollbehörden das sehen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
soweit ich weiß, hat das BMVBS explizit daraufhin gewiesen, dass solange die neuen Beschilderungen noch nicht vorhanden bzw. aufgestellt sind, dass die vorhanden bzw. alten Bestimmungen gelten und zu beachten sind. Bedeutet z.B. für den Elbtunnel die Anlage 3 u. VZ 261. Sollte in naher Zukunft die Anlage 3 wegfallen und die Schilder sind immer noch nicht da wo sie hingehören dann gilt nur noch das VZ 261.
Wie die Kontrollbehörde in Hamburg dies sieht kann ich dir ganz genau sagen.
damit dürfte der Elbtunnel also in der Nacht für alle kennzeichnungspflichtigen Fahrzeuge (mit Ausnahme derjenigen, die in der GGVSEB genannt sind) frei sein. Dies ist Konform mit der StVO, dem ADR und der GGVSEB. Die Angaben auf der Website des BMVBS haben m.E. keine Rechtsverbindlichkeit, sondern sind rein Informativ.