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Gebrauchte Aktivkohle Gefahrgut? #11003 19.05.2010 06:51
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Udo Freitag Offline OP
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Moin, moin aus Hamburg.

In der Vergangenheit wurde gebrauchte Aktivkohle aus der Abgasbehandlung (AVV 190110*) als Gefahrgut der Klasse 4.2, UN1362, Kohle, aktiviert, III befördert mal nicht.
Anhand der Analysen konnte ich kein wirklichen Unterschied feststellen. Aber vielleicht habe ich ja die entscheidenden Parameter übersehen! Wenn ich in der Zukunft mal wieder Aktivkohle transportieren sollte, die nicht als Gefahrgut deklariert wurde, woran kann ich erkennen, dass es vielleicht doch Gefahrgut ist.



Gruß

Udo

Re: Gebrauchte Aktivkohle Gefahrgut? [Re: Udo Freitag] #11004 19.05.2010 07:55
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Gandalf Offline
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Hallo Udo,
was ist denn das für Altivkohle? Oft wird in der Abgasreinigung ja Braunkohlen-Aktivkoks eingesetzt (auch wenn immer von Aktivkohle gesprochen wird), welcher üblicherweise kein Gefahrgut ist. Nähere Infos hier HOK (s. hier unter Publikationen - Sicherheitstechnische Aspekte ... {links oben}). Oft wird Aktivkohle/-koks ja zur Abscheidung von Dioxinen/Furanen genutzt. Wenn dies der Fall ist, sollte man die PCDD/PCDF-Konzentration abklären, da dann u. U. nach GGAV Ausnahme 19 einzustufen und zu befördern ist. Hoffe das hilft erst mal weiter.
Gruß Gandalf

Re: Gebrauchte Aktivkohle Gefahrgut? [Re: Gandalf] #11005 20.05.2010 20:23
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo Gandalf,

danke für den sehr interessanten Link. Werde ich in einer ruhigen Stunde (wenn es die Zeit erlaubt) mal studieren. Aber meine eigentliche Frage war, besteht die Möglichkeit das Aktivkohle (aus der Abgasreinigung) Gefahrgut der Klasse 4.2, UN 1362 sein kann. Wenn ja, woran erkennen ich das?

Gruß

Udo

Re: Gebrauchte Aktivkohle Gefahrgut? [Re: Udo Freitag] #11006 20.05.2010 22:32
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J.Simon Offline
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Hallo Gandalf
Die Frage ist halt immer: Mit welchen Inhaltsstoffe ist die Kohle aktiviert? Wenn diese nicht mit gefahrgutrechtlicher Verunreinigung behaftet ist, hast natürlich noch unter 2.2.42 ADR die Begriffsbestimmungen zum Klassifizieren. Aber ob die Kohle wirklich selbstentzündlich ist? Das wird nur auf einen Versuch rauskommen. Oder es in einem Labor prüfen lassen. An der Klassifizierung hängt halt alles.
Laß mal wieder was lesen, was da rausgekommen ist.


Grüße aus Rain am Lech

Johann Simon
Re: Gebrauchte Aktivkohle Gefahrgut? [Re: J.Simon] #11007 21.05.2010 06:46
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Udo Freitag Offline OP
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Moin Herr Simon,

mir ist schon bewusst, dass dies eine Frage der Klassifizierung ist. Meine Frage ist weiterhin an welchen Parametern könnte ich eine Selbstentzündbarkeit erkennen?
Bei dem Transport von Aktivkohle (gefährlicher Abfall) wurde in der Vergangenheit ein EN mitgegeben. Mit der Einführung (seit 01.04.2010) der neuen elektronischen Nachweisverordnung ist die Mitführung des EN´s in Papierform während des Transportes aber nicht mehr notwendig (außer das Transportunternehmen hat eine Transportgenehmigung und die Mitführung des EN wird darin gefordert). Bestandteil eines EN´s ist u.a. die Deklarationsanalyse. In dieser sind gewisse Parameter/Analyseergebnisse enthalten. Könnte einer dieser Parameter den Hinweis geben auf eine eventuelle Selbstentzündbarkeit?

Wo wir gerade bei Stäuben und Kohle sind hätte ich noch eine Frage. Dioxine und Furane in Stäuben/Kohle sind doch bei Überschreitung der Grenzwerte Gefahrgut der Klasse 6. 1.
Stimmt es, dass ein dänischer Abfallerzeuger diese Stäube (gefährlicher Abfall) von Dänemark nach Deutschland zur Verwertung/Beseitung befördern kann ohne die gefahrgutrechlichen Vorschriften zu beachten?

Udo

Re: Gebrauchte Aktivkohle Gefahrgut? [Re: Udo Freitag] #11008 21.05.2010 08:04
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Gandalf Offline
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Hallo Udo,
Antwort auf
Dioxine und Furane in Stäuben/Kohle sind doch bei Überschreitung der Grenzwerte Gefahrgut der Klasse 6. 1.
Zunächst erst einmal Ja, es sei denn andere Gefahrenmerkmale kommen noch hinzu, dann kann 6.1 auch nur Nebengefahr sein. Gemäß Anlage 2 der GGVSEB ist im innerstaatlichen Straßen- und Eisenbahnverkehr die Beförderung verboten, hier greift dann die GGAV Ausnahme 19. Für die Binnenschifffahrt gilt das Verbot für innerstaatlich und grenzüberschreitend. Soweit mit bekannt gibt es im ADR zu Dioxinen/Furanen nichts, der Däne darf demnach auf Straße und Schiene.
So jetzt noch mal zur A-Kohle. Also die Frage war noch nicht ganz beantwortet, handelt es sich um A-Kohle oder um A-Koks? Wo kommt diese her? A-Kohle wird bspw. auch zur Abscheidung von VOC genutzt. Ist die A-Kohle feucht? Habe irgendwo gelesen, dass feuchte A-Kohle der Luft Sauerstoff entzieht. Könnte vielleicht auch in Verbindung mit VOC problematisch sein. Im Prinzip hat Johann recht, das müsste man wohl im Einzelfall prüfen lassen. Auch die Körnung spielt dabei wohl eine große Rolle.
Gruß Gandalf

Re: Gebrauchte Aktivkohle Gefahrgut? [Re: Gandalf] #11009 21.05.2010 08:16
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GG1 Offline
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Antwort auf

Soweit mit bekannt gibt es im ADR zu Dioxinen/Furanen nichts, der Däne darf demnach auf Straße und Schiene.


Hallo Gandalf,

zumindest ein Dioxin ist im ADR namentlich genannt, siehe 2.2.61.2.2 und auch Sondervorschrift 614.

Grüße
GG1

Re: Gebrauchte Aktivkohle Gefahrgut? [Re: Gandalf] #11010 21.05.2010 14:06
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo Gandalf,

folgende Informationen liegen mir vor. Die Aktivkohle (Koksfilter) stammt aus der Agasreinigung einer Müllverbrennungsanlage. Es soll sich um Braunkohle handeln, die so wie ich es verstanden habe, vor der Nutzung als Filter in einem Herdofen verkokt wird. Dadurch entsteht eine große Oberflache und eignet sich somit sehr gut zum Filtern von Abgasen.

[PCDD/PCDF-Konzentrationen liegen unterhalb der Grenzwerte und der Wassergehalt liegt bei 0,23 %. Weiterhin enthält die Kohle diverse Schwermetale]

Mehr weiß ich nicht.

Gruß

Udo

Re: Gebrauchte Aktivkohle Gefahrgut? [Re: Udo Freitag] #11011 25.05.2010 09:15
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Gandalf Offline
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Hallo Udo,
demnach handelt es sich also nicht um Aktivkohle, sondern um den sogenannten Herdofenkoks (auch wenn meistens immer alle von A-Kohle reden), wie er üblicherweise bei der Abgasreinigung in MVA's und anderen Anlagen genutzt wird. Dieser HOK ist kein Gefahrgut der Klasse 4.2 (s. mein Link aus Beitrag 2). Wenn die Dioxine unterhalb der Grenzwerte in der GGVESB liegen, dann liegt hier auch keine Klasse 6.1 in Verbindung mit GGAV Ausnahme 19 vor. Bleiben nur die Schwermetalle. Hier wäre zu prüfen, ob aufgrund der Gehalte eine Einstufung als umweltgefährlich (Klasse 9) oder sehr giftig/giftig/gesundheitsschädlich (Klasse 6.1) in Frage kommt.

@GG1: Danke für den Hinweis. Hatte ich schon mal gesehen, aber war mir wieder entfallen.


Gruß Gandalf

Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 25.05.2010 09:18.

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