gestern wurde meine Sendung am Flughafen aufgehalten. Deshalb brauche ich mal euren Rat.
Wollte 4 Geräte mit Lithium Metal Batteries (UN 3091, Batterien sitzen auf der Leiterplatte, im Gerät eingebaut) nach der PI 970 verschicken. Nach der PI 970 ist das Versandstück nicht zu Kennzeichnen (kein LI-Aufkleber nach 7.4.8). Jedoch schreibt die USA (USG 02)eine Beschriftung des Versandstückes mit "Lithium Metal Batteries-Forbidden for Transport Passanger Airkraft" vor. Ich habe den Aufkleber 7.4.C Cargo Airkraft Only-forbidden in Passangers Airkraft aufgeklebt. Dies ist lt. Flughafen nicht erlaubt.
Nun meine Frage wie hat so eine Beschriftung auszusehen??? Größe,Farbe usw.
Ohne in die Details gehen zu wollen - im Luftverkehr ist allergrößte Sorgfalt schon beim Buchstabieren gefordert. Wenn der vorgeschriebene Text lautet:
LITHIUM METAL BATTERIES - FORBIDDEN FOR TRANSPORT ABOARD PASSENGER AIRCRAFT
dann muss das exakt so geschrieben werden, in Versalien (Großbuchstaben), inklusive des "ABOARD" und AIRCRAFT mit "C" und nicht mit "K".
Bei jeder anderen Variante läuft man Gefahr, dass die Sendung liegenbleibt oder dass es teuer wird.
Davon abgesehen, gebührt jenen Versendern [color:"blue"]ehrliches Lob[/color], die sich über in Geräten enthaltene Lithiumbatterien überhaupt Gedanken machen und diese deklarieren - das hat Seltenheitswert! Weiter so!
----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
danke für das Lob <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Das mit den schreiben ist natürlich immer ein Problem deswegen nehmen wir fertige, gekaufte Aufkleber <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> !!! Sicher ist sicher.
Weiß noch jemand wie der Lithium Metal Batterie hinweis für die USA aussehen muß?
Hallo Thomas Ich habe etwas gestöbert. Ich kann mir schon recht gut vorstellen warum Deine Sendung zurückgekommen ist. Du hast es mit Sicherheit sehr gut gemeint, wie du den Aufkleber nach 7.4 C angebracht hast. Es ist aber beides möglich und der PAC ja nicht verboten. Ich gehe nicht davon aus, dass Du gem. 970 eine Nettomasse von mehr als 5 kg hattest. Sonst würde der Aufkleber ja wieder stimmen. UHEINS hat ja schon auf die Schreibweise in GROSSBUCHSTABEN hingewiesen. Jetzt bei der Schriftgröße bin ich momentan nur auf 7.1.3.2 gestoßen. Gut sichbar und lesbar. In den folgenden Abschnitten wird zwar bei LQ von einer Schriftgröße mindestens 6 mm geschrieben, die würde ich aber analog anwenden. Bei Kennzeichnung nach 7.4.I kommt es ja wieder darauf an, wie viele Batterien und Zellen es sind. Wie war denn die Begründung der Ablehnung? Würde mich brennend interessieren <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
der Aufkleber CAO ist nur für primäre LI-Batterien, UN 3090,PI 968, Teil 1 vorgeschrieben, die in, von, aus,den USA im Lufttransport transportiert werden. Siehe IATA USG-02. In Ausnahmeregelung 970 für UN 3091 muß der Text "PRIMARY LITHIUM BATTERIES-FORBIDDEN FOR TRANSPORT ABOARD PASSENGERS AIRCRAFT" stehen. Der Aufkleber CAO wurde am Flughafen entfernt und der andere angebracht.
Bei der Durchsicht meiner Unterlagen ueber Lithium Batterien habe ich folgenden Beitrag von Energizer gefunden, welcher hilfreich ist: http://data.energizer.com/PDFs/lishipmentpolicy.PDF, welcher die Unterschiede zwischen DOT/49 CFR und ICAO/IATA Regelungen darstellt (Stand Ende 2009). DOT/PHMSA werden in wenigen Monaten neue Regelungen herausbringen, welche nach dem gegenwaertigen Wissensstand (Notice of Proposed Rulemaking) das Ganze noch komplizierter und konfuser machen werden als eigentlich beabsichtigt (Harmonisierung mit existierenden internationalen Uebereinkuenften ICAO/IATA).
ich habe den Forenbeitrag gelesen; wir stellen Kunststoffverpackungen her und einige dieser Boxen (z.B. 1200x800x850)sind von der BAM speziell für den Transport von Gefahrgütern zugelassen. Wir haben auch Kunden aus der Batteriebranche und mein Kenntnisstand ist, dass es ausreicht die UN 4H2 Zulassung auf der Box zu haben. Wenn Kunden z.B. Lithium Batterien transportieren: gibt es weitere zwingend, erforderliche (besondere) Kennzeichnungspflichten? Vielen Dank für eine Info