Re: ADR 2011
[Re: Gandalf]
#11072
27.08.2010 16:47
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J.Simon
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Hallo Gandalf Das ist doch genau der springende Punkt. Wenn klassifiziert ist vom Produzent, dann muss der besagte Kleber (Fisch/Baum)drauf. Wenn noch nicht klassifiziert ist, (Übergang Gemische bis Mitte 2015) dann muss er noch nicht drauf, allerdings wenn er vorher bereits klassifiziert hat, muss der Klaber wieder auch für Gemische drauf. So wäre meine Interpredation <img src="/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" /> Ich liebe die Diskussion. Bei Benzin oder Diesel gibt es ja bereits mehrer Sicherheitsdatenblätter mit neuen Label. Somit muss doch auch mit dem Fisch/Baum gekennzeichnet werden.Ein Beispiel von SDB UN 1203 Web Seite
Grüße aus Rain am Lech
Johann Simon
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Re: ADR 2011
[Re: J.Simon]
#11073
30.08.2010 10:26
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matigol
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Hallo nochmal,
tut mir echt leid wenn ich auf der Leitung stehe aber ich verstehe die Diskussion nicht so recht. Mir geht es rein um Zubereitungen und die Einstufung/Kennzeichnung ist da auch eindeutig(entzündlich + Umweltgefährlich). Da mein Produkt Klasse 3 mit umweltgefährdenden Eigenschaften ist weiß ich jetzt nicht so recht ob ich mich ab 2011 noch um das Fisch+Baum Zusatzlabel drücken kann oder nicht.
Klar ist mir daß ich alle Klasse 9 (UN 3077/3082) mit dem F+B etikettieren muß. Was ist aber ab 2011? Natürlich bin ich auf der sicheren Seite wenn ich bei Klasse 3 Produkte das Zusatzlabel anbringe, aber muss ich es dann auch verbindlich? Betrifft die Fristverlängerung genau diesen Fall?
Vielen Dank für eure Geduld
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Re: ADR 2011
[Re: matigol]
#11074
30.08.2010 12:10
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G. Homann
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Hallo, gem. OTIF (Notifizierungstext 2011) wird die Übergangfrist gem. 1.6.1.19 sogar bis 31.12.2013 verlängert. Das betrifft aber nur die bis zum 31.12. diesen Jahres geltenden Vorschriften für die Klassifizierung. Allerdings wird offensichtlich UA 1.6.1.17 gestrichen!!! Und der betrifft die Befreiung von der Kennzeichnung. Nachzulesen unter otif -> d.h. Fisch/Baum muss drauf wenn umweltgefährdend bekanntermaßen drin (und das ADR 2011 so wie oben bei OTIF beschrieben, im BGBl veröffentlicht wird). Gruß aus München Günther Homann
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Re: ADR 2011
[Re: matigol]
#11075
01.09.2010 13:45
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Gandalf
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Hallo matigol, tut mir echt leid wenn ich auf der Leitung stehe aber ich verstehe die Diskussion nicht so recht. Macht nix. Versuchen wir das noch einmal. Bitte beachten: Klassifizierung oder Einstufung (nur darauf bezieht sich die Übergangsregelung) ist nicht Kennzeichnung. Im Hinblick, auf die Übergangsregelung gilt folgendes: Ist das Gemisch nach den Kriterien des Absatzes 2.2.9.1.10 (ADR 2009) umweltgefährdend? Dann Fisch und Baum. Ist es danach nicht umweltgefährdend, dann kein Fisch und Baum. Das kann man noch bis zum 31.12.2012 so machen. Danach muss dann neu eingestuft werden, nämlich nach den Kriterien des Absatzes 2.2.9.1.10 ADR 2011. Diese neuen Kriterien darfst du aber auch schon ab 2011 anwenden, wenn du möchtest. Auch dann gilt: umweltgefährdend = Fisch & Baum. @Johann In 2.2.9.1.10.1.1 steht nix von Übergangsregelung 2015 für Gemische. Die ist mir nur aus CLP bekannt. Hab ich was übersehen? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Gruß Gandalf
Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 01.09.2010 13:49.
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Re: ADR 2011
[Re: Gandalf]
#11076
01.09.2010 22:32
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J.Simon
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Hallo Gandalf Nein, Du hast nichts übersehen. Meine Anmerkung, Übergang bis 2015, ist reine Spekulation, dass mit ADR 2013 nochmals ein Übergang bis mitte 2015 erfolgen wird, um eine Angleichung zum CLP zu erreichen. Momentan ist der Übergang, wie bereits geschrieben, ja bis 31.12.2012 (1.6.1.19, ADR 2011). Dann wird wieder eine kommen, aber wie geschrieben, reine Spekulation <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Grüße aus Rain am Lech
Johann Simon
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Re: ADR 2011
[Re: J.Simon]
#11077
02.09.2010 07:57
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Gandalf
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Hallo Johann, gut dann bin ich beruhigt, dass ich nichts übersehen habe. Und ja, du könntest recht haben, obwohl man auch in der Lage ist, direkt längere Übergangsfristen einzuführen (s. 1.6.1.20). Nun ja, in spätestens 2 Jahren werden wir es wissen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> Gruß Gandalf
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Re: ADR 2011
[Re: Gandalf]
#11078
20.09.2010 15:21
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matigol
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Vielen Dank für die Antworten, habe jetzt auch in der Ausgabe 06/10 von "Gefährliche Ladung" einen Artikel zum Thema gefunden. Dort heißt es:
"Ein weitergehender Vorschlag, auch die Übergangsvorschrift in UA 1.6.1.17 bis zum31.12.2013 zu verlängern, wurde hingegen abgelehnt."
Also wurde wohl beantragt, daß Stoffe aus den Klassen 1-9 mit umweltgefährdenden Eigenschaften ab 2011 zusätzlich mit Fisch&Baum zu kennzeichnen sind. Somit ist mir das jetzt klar.
Danke Gruß Mati
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