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Kennzeichnung Diesel #11092 17.06.2010 09:29
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Iceman_1986 Offline OP
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Hallo,

ich hätte mal eine Frage,
bei uns in der Fa. trat der Problemfall auf, wie genau jetzt eine Diesel-IBC nach der Gefahrstoffverordnung zu kennzeichnen ist.

Also welche genauen Aufkleber bzw. Etiketten benötige ich jetzt wenn ich auch das GHS nutzen will / muss.

Noch ne Frage: Wo bitte ist die Kennzeichnung von Gefahrstoffen geregelt, d. h. explizit wo steht, welche Etiketten ich auf Gefahrstoffe anbringen muss??

Gefahrstoffverordnung????

Ich hoffe u. denke ihr könnt mir helfen.

Besten Dank im Voraus.

Mfg

Re: Kennzeichnung Diesel [Re: Iceman_1986] #11093 17.06.2010 10:07
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Kay Schmauder Offline
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Hallo Iceman,

Ich würde mal im Sicherheitsdatenblatt unter Abschnitt 15 nachsehen, da stehen alle Gefahrstoffrelevanten Informationen drin. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Ansonsten: Kennzeichen: Flamme, Mann mit Krebs und Toter Fisch toter Baum.

Einstufung GHS

GEFAHR

GHS-Einstufung
Entzündbare Flüssigkeiten (Kapitel 2.6) - Kategorie 3, H226
Karzinogenität (Kapitel 3.6) - Kategorie 2, H351
Aspirationsgefahr (Kapitel 3.10) - Kategorie 1, H304
Chronisch gewässergefährdend (Kapitel 4.1) - Kategorie 2, H411

Kennzeichnung:

Flüssigkeit und Dampf entzündbar. (H226)
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. (H304)
Kann vermutlich Krebs verursachen. (H351)
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. (H411)
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. (EUH066)
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. (P201)
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. (P273)
Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. (P281)
BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. (P301 + P310)
KEIN Erbrechen herbeiführen. (P331)
Ausgetretene Mengen auffangen. (P391)
Die GHS-Einstufung aus Anhang VI wurde aufgrund vorliegender weiterer Daten um die oben genannte Einstufung in folgenden Gefahrenklassen
ergänzt: Entzündbare Flüssigkeiten, Aspirationsgefahr, Gewässergefährdung. Die Einstufung muss trotzdem nicht vollständig sein.
Die Einstufung in die Gefahrenklasse Entzündbare Flüssigkeiten kann bei Dieselkraftstoff und Heizölen ausnahmsweise auch bei Flammpunkten bis
75 °C vorgenommen werden.

Hoffe geholfen haben zu können.


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Kennzeichnung Diesel [Re: Kay Schmauder] #11094 17.06.2010 17:57
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Iceman_1986 Offline OP
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Danke für die schnelle Antwort.

Also seh ich das schon richtig, dass die orangenen Gefahrstoffetiketten wie z.B. Xn ausgedient haben und ich diese Behälter jetzt bloß noch nach GHS bezetteln muss.

Re: Kennzeichnung Diesel [Re: Iceman_1986] #11095 17.06.2010 20:58
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Claudi Online
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Noch nicht, GHS darf man jetzt schon, muss aber noch nicht. Die Stichtage, ab denen GHS-Symbole (und natürlich die entsprechenden Kriterien) verwendet werden müssen ist der 1.12.2010 für Reinstoffe und 1.6.2015 für Gemische.

Diesel ist ein Gemisch aus versch. Kohlenwasserstoffen, daher müsste da der Stichtag 2015 gelten.

Re: Kennzeichnung Diesel [Re: Claudi] #11096 18.06.2010 07:08
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Iceman_1986 Offline OP
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Ok, verstehe. Aber rechtlich bin ich auf der sicheren Seite wenn ich die Behälter jetzt schon nach GHS kennzeichne u. nicht mehr nach der Gefahrstoffverordnung oder?

Re: Kennzeichnung Diesel [Re: Claudi] #11097 18.06.2010 08:29
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Gandalf Offline
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Hallo Claudi,
das
Antwort auf
Diesel ist ein Gemisch aus versch. Kohlenwasserstoffen, daher müsste da der Stichtag 2015 gelten.
sehe ich ein wenig anders. Diesel ist in der Stoffliste in Anhang VI "Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung für bestimmte gefährliche Stoffe" (GHS-VO) unter Index-Nr. 649-227-00-2 mit der CAS-Nr. 68476-34-6 aufgeführt. Insoweit wäre Diesel als Stoff zu behandeln und somit wäre Stichtag der 01.12.2010. Allgemein versteht man unter Gemischen etwas, das sich relativ leicht und mit einfachen Mitteln wieder in seine Bestandteile trennen lässt nachdem man es vorher zusammengemischt hat. Das ist bei Diesel eher nicht der Fall.
Gruß Gandalf

Re: Kennzeichnung Diesel [Re: Iceman_1986] #11098 18.06.2010 08:45
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Claudi Online
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Hallo Gandalf,

da hast du natürlich Recht <img src="/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" />, Diesel ist ein Stoff. Also Stichtag 01.12.2010.

@Iceman_1986
Antwort auf
Ok, verstehe. Aber rechtlich bin ich auf der sicheren Seite wenn ich die Behälter jetzt schon nach GHS kennzeichne u. nicht mehr nach der Gefahrstoffverordnung oder?


Ja, man muss nicht, darf aber jetzt schon nach GHS kennzeichnen. Mischkennzeichnung nach Gefahrstoffverordnung und GHS ist aber nicht zulässig.

Re: Kennzeichnung Diesel [Re: Claudi] #11099 18.06.2010 13:33
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Iceman_1986 Offline OP
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Gut, das wollte ich nur wissen.

Mischkennzeichnung nicht zulässig, alles klar.

Kennzeichnung nach GHS zulässig aber noch nicht notwendig (bis 01.12.2010).

Sinn macht es auf jeden Fall, Behälter die noch nicht gekennzeichnet sind jetzt schon nach GHS zu kennzeichnen.

Danke.

Kennzeichnung Diesel [Re: Claudi] #11100 20.06.2010 12:53
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Iceman_1986 Offline OP
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Jetzt noch ne kleine Frage,

da mich das Thema ziemlich verwirrt. Gefahrstoffverordnung vs. GHS.

Gibt es dann überhaupt noch eine Gefahrstoffverordnung oder müssen Gefahrstoffe dann immer nur noch nach GHS gekennzeichnet werden????

Gruß Iceman

Re: Kennzeichnung Diesel [Re: Iceman_1986] #11101 21.06.2010 08:17
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Hallo Iceman,
da GHS eine EU-Verordnung ist, gilt sie unmittelbar, also ist nach GHS-VO (oder CLP-VO) zu kennzeichnen. Eine Gefahrstoffverordnung wird es trotzdem weiter geben, da diese ja auch nicht nur die Kennzeichnung geregelt hat, sondern hierzu lediglich auf die EU-RL verwiesen hat). Die Gefahrstoffverordnung befindet sich zur Zeit übringens in der Anpassung an GHS. Weitere Infos hier: BMAS
Gruß Gandalf

Re: Kennzeichnung Diesel [Re: Iceman_1986] #11102 23.06.2010 09:32
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Andreas_A Offline
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Guten Morgen an alle :-),

unter der genannten Index-Nr./CAS-Nr. findet man in Anhang VI der CLP-Verordnung auch die Bemerkung "H":

"Die Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender sind verpflichtet, Nachforschungen anzustellen, um sich für die Einstufung und Kennzeichnung des Stoffes die einschlägigen und zugänglichen Daten zu allen anderen Eigenschaften zu verschaffen."

D.h. hier kann es Abweichungen geben.

Viele Grüße,
Andreas Arnold

Re: Kennzeichnung Diesel [Re: Iceman_1986] #11103 03.08.2010 11:18
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tiefflieger Offline
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Antwort auf
...Kennzeichnung nach GHS zulässig aber noch nicht notwendig (bis 01.12.2010)...

Nach VO 1272/2008 Artikel 61 Übergangsbestimmungen
kann man dann auch noch die Übergangsfrist ausnutzen

"(4) Abweichend von Artikel 62 Unterabsatz 2 der vorliegenden Verordnung müssen bis zum 1. Dezember 2012 Stoffe, die gemäß der Richtlinie 67/548/EWG eingestuft, gekennzeichnet und verpackt und bereits vor dem 1. Dezember 2010 in Verkehr gebracht wurden, nicht erneut gemäß dieser Verordnung gekennzeichnet und verpackt werden."

Somit hat man für die Umetikettierung der Behälter noch Zeit.

Re: Kennzeichnung Diesel [Re: tiefflieger] #11104 10.08.2010 07:49
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Hallo tiefflieger,
Antwort auf
und bereits vor dem 1. Dezember 2010 in Verkehr gebracht wurden, nicht erneut gemäß dieser Verordnung gekennzeichnet und verpackt werden.
Soweit sicher richtig, wichtig ist, dass er bereits in Verkehr gebracht wurde. Da es (s. Beitrag 1) hier um einen Diesel IBC geht, muss dieser sicherlich spätestens beim ersten Befüllen nach dem 01.12.2010 neu gekennzeichnet werden.
Gruß Gandalf

Re: Kennzeichnung Diesel [Re: Gandalf] #11105 23.11.2010 12:08
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Claudi Online
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Antwort auf
Hallo Claudi,
das
Antwort auf
Diesel ist ein Gemisch aus versch. Kohlenwasserstoffen, daher müsste da der Stichtag 2015 gelten.
sehe ich ein wenig anders. Diesel ist in der Stoffliste in Anhang VI "Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung für bestimmte gefährliche Stoffe" (GHS-VO) unter Index-Nr. 649-227-00-2 mit der CAS-Nr. 68476-34-6 aufgeführt. Insoweit wäre Diesel als Stoff zu behandeln und somit wäre Stichtag der 01.12.2010. Allgemein versteht man unter Gemischen etwas, das sich relativ leicht und mit einfachen Mitteln wieder in seine Bestandteile trennen lässt nachdem man es vorher zusammengemischt hat. Das ist bei Diesel eher nicht der Fall.
Gruß Gandalf


Ich möchte das Thema gerne nochmal hinterfragen - wird das in der Praxis tatsächlich aktuell so gesehen: Diesel als (Rein)Stoff und damit schon ab 01.12.2010 von GHS-Kennzeichnung zwingend betroffen? Dann müssten ja beispielsweise alle Tankstellen ihre Dieseltanksäulen kurzfristig umkennzeichnen.
Kollegen sehen Diesel als Gemisch an, weil es sich um diverse Komponenten (Kohlenwasserstoffe etc.) und Additive handelt.
<img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Re: Kennzeichnung Diesel [Re: Claudi] #11106 23.11.2010 13:16
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Hallo Claudi,
für die EC- No. 270-671-4 bzw. CAS-Nr. 68476-34-6 fuels, diesel No. 2, ist eine vollständige Registrierung bereits erfolgt. ECHA
Gruß Gandalf

Re: Kennzeichnung Diesel [Re: Gandalf] #11107 23.11.2010 13:26
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Bin nicht so der REACH-Spezi, hilf mir bitte auf die Sprünge: was kann man aus der Aussage, dass Diesel vollständig registriert sein muss, zur Kennzeichnung/ GHS-Fristen ableiten?
Muss das ja dann ggf. auch gegenüber meinen Kollegen rechtfertigen/ argumentieren.

Re: Kennzeichnung Diesel [Re: Claudi] #11108 23.11.2010 16:30
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Rupert Offline
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Hallo Claudi,

das sagt aus das Diesel ein Stoff ist und kein Gemisch.
Somit gilt, dass gefährliche Stoffe die ab dem 1.12.2010 in Verkehr gesetzt werden, auch nach GHS/CLP gekennzeichnet sein müssen.
Für Stoffe die bereits vor dem 01.12.2010 im Handel waren gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30.11.2012. Ich denke, dass dieser Zeitraum auch für die Umstellung der Kennzeichnung an den Zapfsäulen angewendet wird.

Gruß
Rupert


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Re: Kennzeichnung Diesel [Re: Claudi] #11109 24.11.2010 08:55
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Hallo Claudi,
noch mal als kurze Erläuterung, obewohl Rupert ja fast alles gesagt hat. Unter REACH können nur Stoffe bzw. Stoffe in Zubereitungen (Gemenge, Gemische oder Lösungen) registriert werden. Vom Verständnis her werden für Zubereitungen 2 oder mehr Stoffe vermengt, gemischt oder gelöst. Auch wenn Diesel mehrere Stoffe/Komponenten enthält, wird Diesel nicht durch Mischen hergestellt und insoweit unter REACH als Stoff gesehen und behandelt.
Gruß Gandalf

Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 24.11.2010 08:55.
Re: Kennzeichnung Diesel [Re: Gandalf] #11110 28.11.2010 19:27
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Danke für die Erläuterung.

Aber die zusätzliche Frist von 2 Jahren sehe ich für Tanksäulen nicht, da der Lagertank ja sicherlich kurzfristig nach dem 1.12.2010 erneut befüllt wird.

Allerdings wird die Kennzeichnung der Tanksäulen in der TRGS 200 (6.34 Absatz 2) beschrieben, welche wiederum an der Gefahrstoffverordnung hängt. Inwiefern kann/darf/muss diese weiterhin Anwendung finden?

Bekanntmachung des BMAS

Re: Kennzeichnung Diesel [Re: Claudi] #11111 29.11.2010 09:33
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Rupert Offline
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Da beißt sich die Katze ja fast in den Schwanz.

Die TrbF 40 Abschnitt 11 verweist auf die TRGS 200, die TRGS 200 verweist auf die GefStoffV.
In der neuen GefStoffV wird aber auf CLP verwiesen.
Streng genommen müssten dann wirklich bei der nächsten Befüllung die Kennzeichnung an den Zapfsäulen geändert werden.


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Re: Kennzeichnung Diesel [Re: Rupert] #11112 29.11.2010 10:32
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tiefflieger Offline
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Antwort auf
...Streng genommen müssten dann wirklich bei der nächsten Befüllung die Kennzeichnung an den Zapfsäulen geändert werden.

Das sehe ich nicht so. Auch beim IBC aus dem Ursprungsbeitrag bin ich auf dem Standpunkt, dass dieser vor dem 1.12.2010 in Verkehr gebracht wurde. Die Neubefüllung ist meiner Meinung nach keine neue Inverkehrbringung des Tanks. Somit kann man die Übergangsfristen ausnutzen.
Bei Heizöl/Diesel gibt es sowieso noch weitere Probleme. Nach Definition in der Bemerkung zu Tabelle 2.6.1 gilt hierfür ja die Kategorie 3 der entzündbaren Flüssigkeiten, wie man sie im Transportrecht ja schon länger hatte. Im Gefahrstoffrecht war die entzündbarkeit von Heizöl/Diesel bisher nicht relevant. Die Betriebssicherheitsverordnung baut auf die alte Einstufung auf. Wird hier nun auf die neue Einstufung umgestellt könnte dies durchaus zu einer Verschärfung der Vorgaben führen; Stichworte: Explosionsschutzdokument, Zoneneiteilung.

Re: Kennzeichnung Diesel [Re: tiefflieger] #11113 29.11.2010 11:53
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Ok, dann zurück zum Ursprungsbeitrag.
Art 30 Abs 2 CLP: Der Lieferant soll das Kennzeichnungselement binnen 18 Monaten aktualiseren.
(sofern die neue Gefahr nicht größer als die alte ist, dann unverzüglich)


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Re: Kennzeichnung Diesel [Re: Rupert] #11114 04.06.2012 14:01
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Ich habe inzwischen bei einer Tankstelle (fängt mit E an und hört mit o auf) gesehen, dass die Tanksäulen nach GHS/CLP gekennzeichnet sind. Ob das nur diese eine Tankstelle oder die ganze Kette (denke ich eher) gemacht hat, kann ich nicht sagen.

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