Kennzeichnung Diesel
#11092
17.06.2010 09:29
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Iceman_1986
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Hallo,
ich hätte mal eine Frage, bei uns in der Fa. trat der Problemfall auf, wie genau jetzt eine Diesel-IBC nach der Gefahrstoffverordnung zu kennzeichnen ist.
Also welche genauen Aufkleber bzw. Etiketten benötige ich jetzt wenn ich auch das GHS nutzen will / muss.
Noch ne Frage: Wo bitte ist die Kennzeichnung von Gefahrstoffen geregelt, d. h. explizit wo steht, welche Etiketten ich auf Gefahrstoffe anbringen muss??
Gefahrstoffverordnung????
Ich hoffe u. denke ihr könnt mir helfen.
Besten Dank im Voraus.
Mfg
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Re: Kennzeichnung Diesel
[Re: Iceman_1986]
#11093
17.06.2010 10:07
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Kay Schmauder
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Hallo Iceman,
Ich würde mal im Sicherheitsdatenblatt unter Abschnitt 15 nachsehen, da stehen alle Gefahrstoffrelevanten Informationen drin. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Ansonsten: Kennzeichen: Flamme, Mann mit Krebs und Toter Fisch toter Baum.
Einstufung GHS
GEFAHR
GHS-Einstufung Entzündbare Flüssigkeiten (Kapitel 2.6) - Kategorie 3, H226 Karzinogenität (Kapitel 3.6) - Kategorie 2, H351 Aspirationsgefahr (Kapitel 3.10) - Kategorie 1, H304 Chronisch gewässergefährdend (Kapitel 4.1) - Kategorie 2, H411
Kennzeichnung:
Flüssigkeit und Dampf entzündbar. (H226) Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. (H304) Kann vermutlich Krebs verursachen. (H351) Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. (H411) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. (EUH066) Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. (P201) Freisetzung in die Umwelt vermeiden. (P273) Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. (P281) BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. (P301 + P310) KEIN Erbrechen herbeiführen. (P331) Ausgetretene Mengen auffangen. (P391) Die GHS-Einstufung aus Anhang VI wurde aufgrund vorliegender weiterer Daten um die oben genannte Einstufung in folgenden Gefahrenklassen ergänzt: Entzündbare Flüssigkeiten, Aspirationsgefahr, Gewässergefährdung. Die Einstufung muss trotzdem nicht vollständig sein. Die Einstufung in die Gefahrenklasse Entzündbare Flüssigkeiten kann bei Dieselkraftstoff und Heizölen ausnahmsweise auch bei Flammpunkten bis 75 °C vorgenommen werden.
Hoffe geholfen haben zu können.
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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Re: Kennzeichnung Diesel
[Re: Kay Schmauder]
#11094
17.06.2010 17:57
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Iceman_1986
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Danke für die schnelle Antwort.
Also seh ich das schon richtig, dass die orangenen Gefahrstoffetiketten wie z.B. Xn ausgedient haben und ich diese Behälter jetzt bloß noch nach GHS bezetteln muss.
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Re: Kennzeichnung Diesel
[Re: Iceman_1986]
#11095
17.06.2010 20:58
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Claudi
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Noch nicht, GHS darf man jetzt schon, muss aber noch nicht. Die Stichtage, ab denen GHS-Symbole (und natürlich die entsprechenden Kriterien) verwendet werden müssen ist der 1.12.2010 für Reinstoffe und 1.6.2015 für Gemische.
Diesel ist ein Gemisch aus versch. Kohlenwasserstoffen, daher müsste da der Stichtag 2015 gelten.
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Re: Kennzeichnung Diesel
[Re: Claudi]
#11096
18.06.2010 07:08
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Iceman_1986
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Ok, verstehe. Aber rechtlich bin ich auf der sicheren Seite wenn ich die Behälter jetzt schon nach GHS kennzeichne u. nicht mehr nach der Gefahrstoffverordnung oder?
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Re: Kennzeichnung Diesel
[Re: Claudi]
#11097
18.06.2010 08:29
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Gandalf
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Hallo Claudi, das Diesel ist ein Gemisch aus versch. Kohlenwasserstoffen, daher müsste da der Stichtag 2015 gelten. sehe ich ein wenig anders. Diesel ist in der Stoffliste in Anhang VI "Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung für bestimmte gefährliche Stoffe" (GHS-VO) unter Index-Nr. 649-227-00-2 mit der CAS-Nr. 68476-34-6 aufgeführt. Insoweit wäre Diesel als Stoff zu behandeln und somit wäre Stichtag der 01.12.2010. Allgemein versteht man unter Gemischen etwas, das sich relativ leicht und mit einfachen Mitteln wieder in seine Bestandteile trennen lässt nachdem man es vorher zusammengemischt hat. Das ist bei Diesel eher nicht der Fall. Gruß Gandalf
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Re: Kennzeichnung Diesel
[Re: Iceman_1986]
#11098
18.06.2010 08:45
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Claudi
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Hallo Gandalf, da hast du natürlich Recht <img src="/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" />, Diesel ist ein Stoff. Also Stichtag 01.12.2010. @Iceman_1986 Ok, verstehe. Aber rechtlich bin ich auf der sicheren Seite wenn ich die Behälter jetzt schon nach GHS kennzeichne u. nicht mehr nach der Gefahrstoffverordnung oder? Ja, man muss nicht, darf aber jetzt schon nach GHS kennzeichnen. Mischkennzeichnung nach Gefahrstoffverordnung und GHS ist aber nicht zulässig.
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Re: Kennzeichnung Diesel
[Re: Claudi]
#11099
18.06.2010 13:33
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Iceman_1986
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Gut, das wollte ich nur wissen.
Mischkennzeichnung nicht zulässig, alles klar.
Kennzeichnung nach GHS zulässig aber noch nicht notwendig (bis 01.12.2010).
Sinn macht es auf jeden Fall, Behälter die noch nicht gekennzeichnet sind jetzt schon nach GHS zu kennzeichnen.
Danke.
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Kennzeichnung Diesel
[Re: Claudi]
#11100
20.06.2010 12:53
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Iceman_1986
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Jetzt noch ne kleine Frage,
da mich das Thema ziemlich verwirrt. Gefahrstoffverordnung vs. GHS.
Gibt es dann überhaupt noch eine Gefahrstoffverordnung oder müssen Gefahrstoffe dann immer nur noch nach GHS gekennzeichnet werden????
Gruß Iceman
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Re: Kennzeichnung Diesel
[Re: Iceman_1986]
#11101
21.06.2010 08:17
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Gandalf
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Hallo Iceman, da GHS eine EU-Verordnung ist, gilt sie unmittelbar, also ist nach GHS-VO (oder CLP-VO) zu kennzeichnen. Eine Gefahrstoffverordnung wird es trotzdem weiter geben, da diese ja auch nicht nur die Kennzeichnung geregelt hat, sondern hierzu lediglich auf die EU-RL verwiesen hat). Die Gefahrstoffverordnung befindet sich zur Zeit übringens in der Anpassung an GHS. Weitere Infos hier: BMAS Gruß Gandalf
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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