SDB: Fragen zur "richtigen" techn. Benennung
#11117
17.06.2010 17:09
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dennis82
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Hallo zusammen,
zu Punkt 14 (Angaben zum Transport) stellt sich mir eine Frage:
Es geht um ein gefahrliche Zubereitung, die als gefahrenbestimmende Komponente CAS 1310-58-3 Kaliumhydroxid enthält.
Vergeben habe ich Kl. 8, VG II, UN 1760 ÄTZENDER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.
Meine Fragen hier zu sind die unterschiedlichen Schreibweisen. Spricht was ist gemäß ADR erlaubt und nicht rechtswidrig:
1.) ÄTZENDER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (KALIUMHYDDROXID) 2.) ÄTZENDER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (Kaliumhydroxid)
Muss alles groß geschrieben werden? Oder darf man die gefahrenbestimmende Komponente auch klein schreiben)
3.) ÄTZENDER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (KALIUMHYDDROXID (vgl. ÄTZKALI)) 4.) ÄTZENDER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (KALIUMHYDDROXID, <10%)
Unser SDB-Programm führt bei Kaliumhydroxid auch immer in Klammern "vgl. Ätzkali" auf und setzt dies so auch hinter den Gefahrguttext. Ist das so erlaubt? %-Angaben müssten ja entsprechend 3.1.2.8.1 der ADR erlaubt sein; aber auch mit einem < oder > zeichen?
Ihr seht, das ich wieder eine Menge Fragen habe.
eine rasche Antwort wäre sehr hilfreich, da ich das Sicherheitsdatenblatt Freitag, spät. aber Montag zum Kunden schicken muss.
Ich danke Euch im voraus und warte auf Eure Antworten.
Gruß, Dennis
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Re: SDB: Fragen zur "richtigen" techn. Benennung
[Re: dennis82]
#11118
18.06.2010 08:21
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GG1
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Hallo Dennis,
wenn Du außer Kaliumhydroxid keinen anderen gefährlichen Stoff (gefahrgutmäßig, nicht gefahrstoffmäßig) hast, solltest Du die UN Nummer 1814 wählen, da Kaliumhydroxidlösung namentlich genannt ist. Hier hast Du dann je nach Konzentration auch die Verpackungsgruppen II + III zur Verfügung.
Groß und Kleinschreibung ist aus meiner Sicht egal, siehe 5.4.1.1.2
Grüße GG1
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Re: SDB: Fragen zur "richtigen" techn. Benennung
[Re: GG1]
#11119
18.06.2010 08:42
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dennis82
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@GG1:
Ich war davon ausgegangen das die UN 1814 nur für reine KOH-Lösungen gilt. Sobald ich aber einen anderen Stoff einmische, egal, ob es sich jetzt um einen weiteren gefahrgutauslösenden Stoff oder um einen ungefährlichen Stoff handelt, muss ich dann entweder die UN 1760 oder die UN 3266 nehmen.
Sollte ein 2. Gefahrenauslöser (z.B. NaOH) dabei sein, ist es klar, das ich die UN 1760 oder 3266 brauche.
Gruß, Dennis
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Re: SDB: Fragen zur "richtigen" techn. Benennung
[Re: dennis82]
#11120
18.06.2010 08:50
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GG1
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Hallo Dennis,
wenn nur Kaliumhydroxid als gefährlicher Stoff enthalten ist, ist meiner Meinung nach die Zuordnung zu UN 1814 erforderlich, siehe 2.1.3.3
Grüße GG1
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Re: SDB: Fragen zur "richtigen" techn. Benennung
[Re: GG1]
#11121
18.06.2010 08:59
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Rupert
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Hallo Dennis,
UN 1719 wäre schon richtiger als UN 1760 immerhin bist du mit der KOH im basischen Bereich.
Hier die Einstufung mit dem Verzeichnis der Sammeleintragung abstimmen (2.2.8.3)
Gruß Rupert
Have a nice day!
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Re: SDB: Fragen zur "richtigen" techn. Benennung
[Re: Rupert]
#11122
18.06.2010 09:08
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dennis82
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@Rupert:
Da gebe ich dir recht. In dem Fall wäre die UN 1719 der 1760 vorzuziehen.
@GG1:
Lese ich aber den 2.1.3.3 b) , steht da: ... ist dem namentlich genannten Stoff zuzuordnen, es sei denn: aus den Angaben unter der Eintragung geht hervor, dass sie nur für den reinen Stoff oder technisch reinen Stoff gilt.
Ich weiß es nicht 100% genau, würde aber momentan davon ausgehen, das die UN 1814 nur für reine KOH-Lösung gilt und nicht für ein Gemisch, das KOH beinhaltet.
Oder andersrum die Gegenfrage: Was gilt als "reine Stoffe", so das eine andere UN-Nr. genommen werden muss? Hast Du da ein Beispiel?
Gruß, Dennis
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Re: SDB: Fragen zur "richtigen" techn. Benennung
[Re: dennis82]
#11123
18.06.2010 09:26
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Hallo Dennis,
schau Dir mal UN 2459, UN 2460 und UN 2561 an. Hier würde ich davon ausgehen, daß sie jeweils nur für den reinen Stoff gelten, da hier konkrete Isomere genannt sind.
Wenn Du in 3.1.2.9 gehst, wird für Aceton auch die Möglichkeit als Lösung genannt, obwohl bei UN 1090 auch nur Aceton steht.
Grüße GG1
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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