Hallo Rupert,
ING-01 ist nach wie vor gültig. Für die Anwendung ist einzig der Operator verantwortlich. Die Länderbestimmung besagt, dass der Operator von seiner zuständigen nationalen Behörde zum Transport von Gefahrgut zugelassen sein muss und das er beim Transport alle Anforderungen der ICAO einhält.
Greetz, Tom