Ausgabe von Gefahrauslösern auf Beförderungspapier
#11171
09.07.2010 14:40
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TobiGG
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Hallo zusammen,
müssen die Gefahrauslöser eigentlich auf dem Beförderungspapier im Rahmen ADR ausgegeben werden? Und falls ja, wo ist das festgehalten?
Gruß
Tobias
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Re: Ausgabe von Gefahrauslösern auf Beförderungspapier
[Re: TobiGG]
#11172
09.07.2010 16:24
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Gerald
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Hallo Tobias, unter Absatz 5.4.1.1.1 "Das oder die Beförderungspapier(e) für jeden zur Beförderung aufgegebenen Stoff oder Gegenstand muss (müssen)folgende Angaben enthalten:" steht, welche Angaben im Beförderungspapier enthalten sein müssen. Von "Gefahrauslöser" steht hier nichts, denn es steht nur in den Sicherheitsdatenblättern der einzelnen Stoffe oder Gegenstände. Diese Angaben wurden früher für die schriftlichen Weisungen(Unfallmerkblätter) benötigt. Da es seit der Einführung des ADR 2009 eine neue Form der schriftlichen Weisungen(Unfallmerkblätter)gibt, sind diese Angaben maximal in dieser neuen Form sehr allgemein enthalten, aber ins Beförderungspapier gehören sie nicht.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Ausgabe von Gefahrauslösern auf Beförderungspapier
[Re: TobiGG]
#11173
09.07.2010 22:30
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Udo Freitag
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Hallo Tobias,
mit dem "Gefahrenauslöser" meinst du bestimmt die technische Benennung gem. Kapitel 3.3 ADR Sondervorschrift 274. Wird in der Spalte 6 der Tabelle A Kapitel 3.2 ADR einem Stoff die S274 zugewiesen, ist die gem. Abschnitt 3.1.2 ADR bestimmte offizielle Benennung durch die technische in Klammern zu ergänzen. Der sogenannte Gefahrenauslöser. Somit ist der "Gefahrenauslöser" gem. Unterabschnitt 5.4.1.1.1 Buchstabe b ADR auch zwingend im Beförderungspapier anzugeben.
Gruß
Udo
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Re: Ausgabe von Gefahrauslösern auf Beförderungspapier
[Re: TobiGG]
#11174
10.07.2010 19:28
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Gerald
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Hallo TobiGG, nach dem Artikel von Udo, würde mich schon interessieren, was Du unter dem Begriff "Gefahrgutauslöser" verstehst. Ich bin von dem Sicherheitsdatenblatt des Herstellers ausgegangen. Eine Beziehung zu der S 274, wie es Udo aufzeigt, habe ich nicht gesehen, das es hier um die N.A.G.-Eintragungen geht, und bei diesen sind nach 3.1.2.8 die technischen Benennungen des Gutes in Klammer nach ... N.A.G. im Beförderungspapier zu setzen. Aber nur wenn in der Spalte 6 Kapitel 3 auf S 274 verwiesen wird.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Ausgabe von Gefahrauslösern auf Beförderungspapier
[Re: Gerald]
#11175
14.07.2010 22:13
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Udo Freitag
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Hallo Gandalf,
wie sieht es mit Absatz 3.1.2.8.1.2 ADR? Da steht was von Gefahren.
Gruß
Udo
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Re: Ausgabe von Gefahrauslösern auf Beförderungspapier
[Re: Udo Freitag]
#11176
14.07.2010 23:23
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Mark
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Hallo Udo, hallo Gandalf,
der Begriff "Gefahrenauslöser" steht nicht im ADR, hat sich aber für die Benennung der chemischen Bezeichnung nach der SV 274 eingebürgert.
Eine B-3-Bescheinigung oder ein Unfallmerkblatt gibt es auch nicht mehr, dennoch werden diese Begriffe benutzt.
Grüße
Mark
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